Darf er bei im Vertrag festgehaltener Gartenmitnutzung derartige Forderungen stellen?
Jein....
es wäre zu klären, in welcher Form diese Nutzung mit Spielgeräten gestattet ist. Durchaus möglich, dass da ein Gericht im Zweifel für den Mieter entscheidet.
Es gibt aber ein entscheidendes "aber". Der Garten ist nicht fester Bestandteil des Mietvertrags, sondern nur für eine gemeinschaftliche Nutzung vorgesehen. Heißt wiederum, dass Ihr (im Gegensatz zur Wohnung) nicht Besitzer des Gartens seid, sondern der Vermieter.
Dieser legt dann die Spielregeln fest.