Nachträglich Hausordnung einführen - Ungerechtfertigt genutzte Räumlichkeit selber räumen

  • Hallo liebe Experten, Mieter wie Vermieter ;)

    Wie so viele hier belasten mich leider seit einiger Zeit Probleme mit meinen Mietern. Diese mit in meinem kleinen Häuschen (2 Wohnungen). Anfangs war die Stimmung noch gut und es mussten noch keine problematischen Themen gemeinsam gelöst werden. Leider hat sich inzwischen herausgestellt, dass die Mieterin Probleme lieber verdrängt und mit irrationalen Argumenten wegbügelt, statt sie lösen zu wollen. Statt dessen wird leider trotzig reagiert. Auch werden getroffene Absprachen ihrerseits einfach nicht eingehalten.
    Leider habe ich Vieles falsch gemacht, z.B. keine Kaution kassiert und keine Hausordnung aufgestellt, schlimmer noch, im Mietvertrag unter "Hausordnung" "brauchen wir nicht" eingetragen. ?( Wie man sich täuschen kann :/

    Meine erste Frage wäre, ob ich als Vermieter trotzdem noch ohne die Zustimmung der Mieter eine Hausordnung einführen kann, die dann natürlich für beide Wohnparteien, also auch mich gilt.

    Ein anderes aktuelles Thema ist, dass die Mieter einen Raum im Gartenhäuschen mit ihren Sachen (Möbel, die restauriert werden) belegt haben. Die Mitnutzung dieses Gartenhäuschens steht nicht im Mietvertrag.
    Grundlage war eine Absprache, nach der die Mieter ihre Dinge aus einem anderen Raum (gemeinsam genutzt) in das Gartenhäuschen räumen, so dass jeder an seinen Dingen arbeiten kann ohne dass wir uns in die Quere kommen.

    Problem ist jetzt, dass die Mieter jetzt entgegen der Absprache BEIDE Räume okkupiert haben und von der Absprache nichts mehr wissen wollen. Nun würde mich interessieren, welche Möglichkeiten ich habe, den Raum wieder frei zu bekommen. Der Normale Weg, das einfach kurz zu besprechen, fällt leider aus.
    Darf ich, nach Setzung einer Frist (1 Woche?) und Androhung der Maßnahme die Gegenstände der Mieter einfach selber aus dem nicht im Mietvertrag stehenden Raum in einen gemeinsam genutzten Raum räumen? Eigentlich sollte doch nichts dagegen sprechen, oder? Oder müsste ich das von einer Firma erledigen lassen um Schadensersatzansprüchen aus dem Weg zu gehen. Ich könnte mir vorstellen dass später argumentiert werden würde, ich hätte etwas beschädigt.

    Hoffentlich kann mir Jemand in dieser für mich nicht ganz klaren Situation einen guten Tip geben. Vielen Dank schon mal für "Sachdienliche Hinweise" ^^

  • Wenn sich die Mieter nicht an eine Absprache erinnern können, gilt die vertragliche Vereinbarung. Steht da geschrieben, dass keine Nutzung des Gartens vorgesehen ist, dann haben die Mieter auch keinen Anspruch darauf.

    Zum Thema Hausordnung. Wenn vertraglich vereinbart wurde, dass es keine Hausordnung gibt, kannst Du einseitig leider keine Hausordnung aufstellen.

    Nur als Hinweis: Wenn die Mieter zusammen in deinem Haus wohnen, hast Du ein erleichtertes Kündigungsrecht nach § 573a BGB - Erleichterte Kündigung des Vermieters

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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