Beiträge von Leipziger82

    Hallo,

    hier hilft es nur, sich vom Vermieter die Belege, bzw. die Police vorzeigen zu lassen.

    knapp 500 € im Jahr klingen zwar recht hoch, aber es kommt auf den Leistungsumfang, Schadenquoten und dem generellen Zustand des Gebäudes an.

    Wollen früher aus der gesetzlichen Kündigungsfrist. Unsere Vermieter lassen uns nicht aus der Mietwohnung gehen obwohl wir schon 3 potentielle Nachmieter für Sie gefunden haben die sofort einziehen könnten.

    Das tut leider nichts zur Sache. Einen Rechtsanspruch auf eine Nachmieterstellung habt ihr nicht. Die Kündigungsfristen sind grundsätzlich einzuhalten.

    Das Thema unzureichende Warmwasserversorgung ist auch kein Grund für eine fristlose Kündigung, sondern nur für eine Mietminderung.

    Eine Aufschlüsselung unserer Nebenkostenabrechnung haben wir bis heute noch keine gesehen – obwohl diese verpflichtend ist und wir diese gerne bei der Steuer mit eingereicht hätten.

    Was verstehst Du unter einer Aufschlüsselung?

    Bei dem Mietvertrag wurde zudem das Kreuz bei der Überweisung unter Punkt 5 siehe Mietvertrag seitens Vermieter vergessen – Müssen wir überhaupt noch was überweisen? Oder hätten wir das Recht auf Rückforderung?

    Was wollt Ihr denn zurückfordern? Die gezahlten Mieten? Nein, das funktioniert nicht. Ihr habt einen wirksamen Mietvertrag und müsst Miete zahlen. Das fehlende Kreuz tut da nichts zur Sache.

    Hallo,

    habt ihr denn mal mit den Nachbarn über das Thema gesprochen?

    Grundsätzlich kann man das Staubsaugen am Wochenende, bzw. den Feiertagen nicht verbieten, aber es muss dennoch Zimmerlautstärke eingehalten werden.

    Der Vermieter ist ratlos weil außer sagen das die Nachbarn es lassen sollen kann er nicht

    Doch, er kann das auch schriftlich tun und im E-Fall eine Abmahnung schreiben.

    Ich habe ein WG-Zimmer gemietet und mit dem Vermieter einen Vertrag abgeschlossen, der jeweils von September bis September des darauffolgenden Jahres läuft.

    Mit welcher Begründung? Zeitmietverträge müssen begründet sein. Einfach nur grundlos einen Vertrag von September bis September abzuschließen ist "unwirksam".

    Eine unzulässige Befristung hätte zur Folge, dass das Mietverhältnis automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis übergeht, dass Du jederzeit fristgemäß kündigen kannst.

    Allgemein wird die neu entstandene Wohneinheit doch als "Neubau" gesehen und muss eben alle Anforderungen an Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz erfüllen.

    Ja, aber eben diese Anforderungen gab es auch bei dem Bürokomplex. Dahingehend mein Hinweis, dass die Brandschutzvorschriften bei Gewerberäumen deutlich strenger sind, als bei Wohnraum.

    Grundsätzlich beziehen sich die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nach DIN 4108-2 einfach nur auf ein Gebäude und werden nicht nach Wohn- oder Geschäftsimmobilien unterschieden.

    Oder anders: Die Vorgaben vom Wärmeschutz werden sich bei der Umwandlung in Wohnungen nicht geändert haben. Selbst wenn der Bau also schwarz ist, darf man davon ausgehen, dass das vorhandene Bürogebäude nicht schwarz errichtet wurde.

    Daher die Frage inwieweit mir der Vermieter Auskunft + Nachweise schuldig ist.

    Detailliert überhaupt nicht. Da müsstest Du den Vermieter beim Bauordnungsamt anzinken. Und dann? Wenn das ein Schwarzbau ist, wird der abgerissen.

    Da nur bestimmte Stromkosten (Beleuchtung) umlegbar sind, müssen eben nicht umlegbare Stromkosten herausgerechnet werden.

    Was sollen diese nicht umlegbaren Stromkosten sein? Solange diese den allgemeinen Bereich umfassen, sind diese auch umlegbar.

    In der Nebenkostenverordnung gibt es keinen "Allgemeinstrom" oder "Hausstrom" für die Nebenkosten.

    Weil sich das in unterschiedlichen Punkten der BetrKV aufteilt. Dort gibt es Beleuchtung, Betriebsstrom, etc.

    Ich würde mir einfach mal die Belege zeigen lassen.

    Ansonsten von mir nur der Hinweis, dass der Begriff "Hausbeleuchtung" schon mal irreführend sein kann.

    Es gibt vom Versorger in der Regel nur einen einzigen Allgemeinzähler. An diesem Zähler hängt dann nicht nur die Beleuchtung, sondern auch der Betriebsstrom für Heizung und Aufzug, sowie ggf. auch für einen Kabelverstärker.

    Das ganze kann man folglich gar nicht aufteilen, so dass von einem Haus-, bzw. Allgemeinstrom gesprochen wird.

    Ich gehe also stark davon aus, dass die Mieter sämtliche Stromkosten tragen sollen.

    Für den gemeinschaftlichen "Bereich", ja. Das ist aber auch zulässig.

    Hallo,

    wann bist Du denn in das Haus eingezogen? Wenn das noch nicht so lange her ist, hätte der Vermieter Dir den Energieausweis vorzeigen müssen.

    Ansonsten gibt es in Sachen Energieeffizienz zwar die EnEV, die aber nicht dafür sorgt, dass der Vermieter für einen umfassenden Wärmeschutz sorgen muss. Da geht es meist um lapidare Dinge, wie eine Dachboden- oder Kellerdeckendämmung.

    Bei so einer umfangreichen Nutzungsänderung muss ja jeweils Baugenehmigung und Antrag auf Nutzungsänderung bewilligt werden, was dann eben Auflagen für Wärmeschutz, Brandschutz, Schallschutz etc. mit sich zieht.

    Jein.

    Das wäre sehr streng, wenn eine Umnutzung von Wohnraum zu Gewerbeflächen erfolgt. Ich kenne es aus eigener Berufserfahrung, dass die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnungen eher eine bloße Formalität ist, da beispielsweise der Brandschutz im Gewerbebereich deutlich strenger ist, als bei Wohnraum.

    Ich hatte letztens so eine Umnutzung und auf die Frage hin, ob ich baulich etwas berücksichtigen muss, kam ein kurzes "nö".

    Aktuell erreicht kein einziges Zimmer (abgesehen vom Bad) in meiner Wohnung eine Temperatur von 16°c, obwohl die Heizung auf 5 steht.

    Aus rein mietrechtlicher Sicht liegt der erste Schritt erst einmal darin, den Vermieter aufzufordern, für die notwendigen Mindesttemperaturen von 21°C zu sorgen.

    Bleib Du auch gesund.

    Soll ich zustimmen, dass er es mietet und wir fordern die renovierungskosten (bis auf die Kosten für seine Arbeitszeit, ich weiß) ein?

    Auf welcher rechtlichen Grundlage möchtest Du die Renovierungskosten einfordern?

    Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, eine renovierte Wohnung zu übernehmen.

    Das heißt, dass hier ein Mietvertrag über unrenovierte Wohnung abgeschlossen wird.

    Bei mir ist es auch so, dass gewisse Firmen den Zugang zur Wohnung verweigern und nur Notfälle reparieren.

    Gibt es denn keine andere Option? Ich nutze bei mir daheim die Lampe der Abzugshaube sowie eine Unterbauleuchte, die über die Steckdose läuft.

    Hast Du mal einen Blick in den Sicherungskasten geworfen? Vielleicht ist nur die Sicherung raus?

    und Heute kam wieder eine neue Betriebskostenabrechnung für 2019 mit dem Verbrauch vom Haus ab 2017 bis 2020, und nochmals wurde drauf hingewiesen das im Jahr 2018 falsch abgelesen wurde und wir jetzt endgültig 400 € zahlen müssen.

    Die Abrechnung ist dann aber verfristet, d.h. der Vermieter kann die Nachforderungen nicht geltend machen.

    Steht in dem Brief geschrieben, dass die letzte Abrechnung vom Dezember falsch war, müsst ihr theoretisch keinen Cent zahlen.

    Ich empfehle dahingehend eine Fachberatung beim Anwalt oder Mieterverein. Letztendlich macht das auch so Sinn, weil ihr eben nicht für 2018 mitbezahlt, sondern nur euren Verbrauch.

    Gab es damals ein Übergabeprotokoll wo auch die Zählerstände geschrieben stehen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!