Hallo,
wann bist Du denn in das Haus eingezogen? Wenn das noch nicht so lange her ist, hätte der Vermieter Dir den Energieausweis vorzeigen müssen.
Ansonsten gibt es in Sachen Energieeffizienz zwar die EnEV, die aber nicht dafür sorgt, dass der Vermieter für einen umfassenden Wärmeschutz sorgen muss. Da geht es meist um lapidare Dinge, wie eine Dachboden- oder Kellerdeckendämmung.
Bei so einer umfangreichen Nutzungsänderung muss ja jeweils Baugenehmigung und Antrag auf Nutzungsänderung bewilligt werden, was dann eben Auflagen für Wärmeschutz, Brandschutz, Schallschutz etc. mit sich zieht.
Jein.
Das wäre sehr streng, wenn eine Umnutzung von Wohnraum zu Gewerbeflächen erfolgt. Ich kenne es aus eigener Berufserfahrung, dass die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnungen eher eine bloße Formalität ist, da beispielsweise der Brandschutz im Gewerbebereich deutlich strenger ist, als bei Wohnraum.
Ich hatte letztens so eine Umnutzung und auf die Frage hin, ob ich baulich etwas berücksichtigen muss, kam ein kurzes "nö".
Aktuell erreicht kein einziges Zimmer (abgesehen vom Bad) in meiner Wohnung eine Temperatur von 16°c, obwohl die Heizung auf 5 steht.
Aus rein mietrechtlicher Sicht liegt der erste Schritt erst einmal darin, den Vermieter aufzufordern, für die notwendigen Mindesttemperaturen von 21°C zu sorgen.
Bleib Du auch gesund.