Wohnung erfüllt eventuell Auflagen für Wärmeschutz nicht - wie vorgehen

  • Hallo Community.

    Draußen ist es kalt, sehr kalt.

    Aktuell erreicht kein einziges Zimmer (abgesehen vom Bad) in meiner Wohnung eine Temperatur von 16°c, obwohl die Heizung auf 5 steht.

    Auf der anderen Seite wird es im Sommer unerträglich heiß in den Zimmern mit direkter Sonneneinstrahlung.

    Ich habe mittlerweile so meine Zweifel, dass die mir vermietete Wohnung Anforderungen an Wärmeschutz usw. erfüllt, bzw. dass der Vermieter nachgerüstet hat.

    (Stichwort Schwarzbau)

    Der Hintergrund davon ist, dass in dem Gebäude 24 Einheiten Büros zu Wohnraumeinheiten umgebaut worden sind.

    Bei so einer umfangreichen Nutzungsänderung muss ja jeweils Baugenehmigung und Antrag auf Nutzungsänderung bewilligt werden, was dann eben Auflagen für Wärmeschutz, Brandschutz, Schallschutz etc. mit sich zieht.

    Was kann ich den Vermieter diesbezüglich fragen und was muss er mir mitteilen und sogar nachweisen können? Ich schätze Einblick in (hoffentlich vorliegende) Bauakten dazu muss mir nicht zwingend gewährt werden?


    Gruß und bleibt gesund!

  • Hallo,

    wann bist Du denn in das Haus eingezogen? Wenn das noch nicht so lange her ist, hätte der Vermieter Dir den Energieausweis vorzeigen müssen.

    Ansonsten gibt es in Sachen Energieeffizienz zwar die EnEV, die aber nicht dafür sorgt, dass der Vermieter für einen umfassenden Wärmeschutz sorgen muss. Da geht es meist um lapidare Dinge, wie eine Dachboden- oder Kellerdeckendämmung.

    Bei so einer umfangreichen Nutzungsänderung muss ja jeweils Baugenehmigung und Antrag auf Nutzungsänderung bewilligt werden, was dann eben Auflagen für Wärmeschutz, Brandschutz, Schallschutz etc. mit sich zieht.

    Jein.

    Das wäre sehr streng, wenn eine Umnutzung von Wohnraum zu Gewerbeflächen erfolgt. Ich kenne es aus eigener Berufserfahrung, dass die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnungen eher eine bloße Formalität ist, da beispielsweise der Brandschutz im Gewerbebereich deutlich strenger ist, als bei Wohnraum.

    Ich hatte letztens so eine Umnutzung und auf die Frage hin, ob ich baulich etwas berücksichtigen muss, kam ein kurzes "nö".

    Aktuell erreicht kein einziges Zimmer (abgesehen vom Bad) in meiner Wohnung eine Temperatur von 16°c, obwohl die Heizung auf 5 steht.

    Aus rein mietrechtlicher Sicht liegt der erste Schritt erst einmal darin, den Vermieter aufzufordern, für die notwendigen Mindesttemperaturen von 21°C zu sorgen.

    Bleib Du auch gesund.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Eingezogen bin ich 2010.

    Im Zuge der versuchten Mieterhöhung vor dem Mietendeck wurde ein Energieverbrauchskennwert von 175 kWh/m2a festgestellt.


    Ein Energieausweis wurde mir aber nie vorgezeigt.

    Jein.

    Das wäre sehr streng, wenn eine Umnutzung von Wohnraum zu Gewerbeflächen erfolgt. Ich kenne es aus eigener Berufserfahrung, dass die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnungen eher eine bloße Formalität ist, da beispielsweise der Brandschutz im Gewerbebereich deutlich strenger ist, als bei Wohnraum.

    Ich hatte letztens so eine Umnutzung und auf die Frage hin, ob ich baulich etwas berücksichtigen muss, kam ein kurzes "nö".

    Das mag dann eine individuelle Erfahrung im Einzelfall gewesen sein.

    Allgemein wird die neu entstandene Wohneinheit doch als "Neubau" gesehen und muss eben alle Anforderungen an Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz erfüllen. Es gelten ja unterschiedliche Auflagen zwischen Gewerbe und Wohnraum.

    Diese Information habe ich aus erster Hand und jedes Google-Ergebnis bestätigt das.

    Und es geht ja auch nicht nur um eine einzelne Wohnung, sondern um 24, welche 50% der Gesamtfläche ausmachen.

    Da wird ja das Gebäude als Ganzes "vorhabensmäßig" verändert.

    Meine insgeheime Vermutung ist die, dass es gar keine Baugenehmigung etc. gibt.

    Es hat nämlich auch nie eine Meldung der Nutzungsänderung gegenüber dem Finanzamt gegeben und deswegen ist die gesamte Grundsteuer bzw. der Einheitswert fehlerhaft.

    Deswegen wollte ich den Vermieter im Zusammenhang mit der defekten Heizung (Heizleistung) darauf ansprechen und mir nachweisen lassen, dass die Wohnung überhaupt diese Auflagen erfüllt. Zum Beispiel eben auch das mit der Deckendämmung und dem Heizkessel.

    Daher die Frage inwieweit mir der Vermieter Auskunft + Nachweise schuldig ist.

  • Allgemein wird die neu entstandene Wohneinheit doch als "Neubau" gesehen und muss eben alle Anforderungen an Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz erfüllen.

    Ja, aber eben diese Anforderungen gab es auch bei dem Bürokomplex. Dahingehend mein Hinweis, dass die Brandschutzvorschriften bei Gewerberäumen deutlich strenger sind, als bei Wohnraum.

    Grundsätzlich beziehen sich die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nach DIN 4108-2 einfach nur auf ein Gebäude und werden nicht nach Wohn- oder Geschäftsimmobilien unterschieden.

    Oder anders: Die Vorgaben vom Wärmeschutz werden sich bei der Umwandlung in Wohnungen nicht geändert haben. Selbst wenn der Bau also schwarz ist, darf man davon ausgehen, dass das vorhandene Bürogebäude nicht schwarz errichtet wurde.

    Daher die Frage inwieweit mir der Vermieter Auskunft + Nachweise schuldig ist.

    Detailliert überhaupt nicht. Da müsstest Du den Vermieter beim Bauordnungsamt anzinken. Und dann? Wenn das ein Schwarzbau ist, wird der abgerissen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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