Betriebskostenabrechnung 2019

  • Hallo,

    erstmal Danke das ihr euch Zeit nimmt um uns ein paar fragen zu beantworten.

    Wir haben im Dezember 2020 eine Betriebskostenabrechnung bekommen, und laut der Betriebskostenabrechnung müssten wir 400 € nachzahlen.
    Da wir aber erst seit dem 01.09.2020 in der Wohnung wohnen und wir schon monatlich 100€ zahlen kam uns das ein wenig viel vor, vor allem weil wir nicht so viel geheizt haben da die Wohnung recht warm ist. Im Haus haben wir 6 Parteien bei allen anderen waren die Kosten gleich oder höher. Also haben wir uns zusammen getan und mal bei dem Vermieter nachgehackt, nach langem hin und her kam dann raus das im Jahr 2018 die Heizkosten falsch abgelesen wurden zu Gunsten der Mieter.
    Ende Dezember kam eine neue Betriebskostenabrechnung für 2019 wo wir nur 200 € zahlen müssen :confused:.
    Wir haben nochmals um Klärung gebeten und Heute kam wieder eine neue Betriebskostenabrechnung für 2019 mit dem Verbrauch vom Haus ab 2017 bis 2020, und nochmals wurde drauf hingewiesen das im Jahr 2018 falsch abgelesen wurde und wir jetzt endgültig 400 € zahlen müssen.

    Wir wohnen erst seit dem 01.09.2020 im Haus, wieso sollen wir für das Jahr 2018 nachzahlen??. Mit einer Nachzahlung sind wir ja einverstanden aber auch nur mit einer was wir verbraucht haben, und bezahlen für Sachen die Jahre zurückliegen das kann doch nicht rechtens sein oder?

    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Wir wohnen seit dem 01.09.2019 in der Wohnung nicht 2020, haben uns gestern vertan.

  • und Heute kam wieder eine neue Betriebskostenabrechnung für 2019 mit dem Verbrauch vom Haus ab 2017 bis 2020, und nochmals wurde drauf hingewiesen das im Jahr 2018 falsch abgelesen wurde und wir jetzt endgültig 400 € zahlen müssen.

    Die Abrechnung ist dann aber verfristet, d.h. der Vermieter kann die Nachforderungen nicht geltend machen.

    Steht in dem Brief geschrieben, dass die letzte Abrechnung vom Dezember falsch war, müsst ihr theoretisch keinen Cent zahlen.

    Ich empfehle dahingehend eine Fachberatung beim Anwalt oder Mieterverein. Letztendlich macht das auch so Sinn, weil ihr eben nicht für 2018 mitbezahlt, sondern nur euren Verbrauch.

    Gab es damals ein Übergabeprotokoll wo auch die Zählerstände geschrieben stehen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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