Hallo,
Ich habe ein WG-Zimmer gemietet und mit dem Vermieter einen Vertrag abgeschlossen, der jeweils von September bis September des darauffolgenden Jahres läuft. Im Mietvertrag wird mir innerhalb dieser Spanne von einem Jahr keine Kündigungsfrist eingeräumt, d.h. laut Vertrag kann ich nur zum September kündigen. Ich habe den Vertrag erstmals 2019 begonnen und Anfang März 2020 (noch vor Verschärfung der Corona-Lage) den Vertrag bis September 2021 verlängert.
Ich nutze das Zimmer im Rahmen meines Studiums, und da kurze Zeit, nachdem ich den Mietvertrag verlängert habe, Lockdown und co. begonnen haben, war ich seit März 2020 insgesamt nur ca. 4 Wochen in der Wohnung. Mein Studium ist weiterhin online und ich möchte mein Zimmer nun so schnell es geht kündigen. Laut Vertrag kann ich das aber wie gesagt erst zum September.
Der Vemieter kann mir da leider nicht entgegen kommen.
Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, wie ich das Mietverhältnis vorzeitig beenden kann? Bietet die Corona-Lage und Online-Studium einen Grund hierfür?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!