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1. Ob der Garten Teil der Mietsache ist oder nicht, weiß ich nicht ist aber auch irrelevant in dem Fall, da er sie so oder so nicht haben wollte. Es ging ihm in dem Fall lediglich darum, seinen Willen durchzusetzen. Er hat nicht eine Begründung gebracht die dagegen sprechen würde.
Nein, es ist eben nicht irrelevant. Ist der Garten nicht Teil der Mietsache, kann er die Haltung verbieten. Scheitert er beispielsweise mit der Eigenbedarfskündigung, kann er Dir ein paar Abmahnungen schicken und das Mietverhältnis wegen vertragswidrigem Verbrauch kündigen.
Ansonsten würde ich mich in diesem Fall vielleicht selbst fragen, ob er mit den Kaninchen nicht doch recht haben könnte.
Angenommen ich habe einen Garten und mein Mieter darf diesen mitbenutzen, hätte ich persönlich schon ein Problem damit, wenn dort ein Freilauf für Kaninchen oder ähnliches aufgestellt wird.
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Die Kündigung in Zusammenhang mit den Kaninchen zu bringen finde ich aber wichtig, da sie der eigentliche Grund dafür sind. Sprich: Ohne Kaninchen hätte es keine Kündigung gegeben.
Das zu beweisen dürfte unmöglich sein. Genau deswegen spielen die Kaninchen rechtlich gesehen eben keine Rolle. Im Zweifel entscheidet ein Richter darüber ob die Eigenbedarfskündigung zulässig begründet wurde oder auch nicht. Ob dort irgendwo ein paar Rammler im Garten rumhüpfen ist da egal.
Das es hier einen Zusammenhang geben könnte, ist logisch. Auf der anderen Seite verstehe ich es nicht, warum Ihr - auf Teufel komm raus - Kaninchen anschafft, obwohl Ihr das unter Umständen gar nicht dürft.
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Dass das ganze über kurz oder lang mit einem Anwalt geklärt werden muss, ist klar.
Nicht über lang, sondern über kurz, schließlich hast Du die Kündigung ja schon.
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3. Dass die Sozialklausel bei Hartz 4 Empfängern nicht greift, ist mir neu. Hab versucht das zu recherchieren, allerdings nichts gefunden.
Deswegen habe ich den Link gepostet. Dort steht:
a) Die Kündigung muss für den Mieter, auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters eine unzumutbare Härte darstellen; letztlich ist die Abwägung immer eine Frage des Einzelfalles.
Beispiele:
fehlender Ersatzwohnraum, Schwangerschaft, schwere Krankheit, Geringes Einkommen, lange Wohndauer bei älteren Menschen, Gebrechlichkeit, bevorstehendes Examen, Schwierigkeiten bei Schul- und Kindergartenwechsel.
Auch wenn hier von fehlendem Ersatzwohnraum die Rede ist, bedeutet dies nicht, dass die neue Wohnung nicht kleiner oder in einer anderen Lage sein kann. Hier geht es nur darum, dass es überhaupt keine anderen Wohnungen gibt.
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Arbeitslosigkeit kein Härtegrund ist.
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4. Meine Oma ist nicht im Mietvertrag. Aber es gibt ja auch mündliche Mietverträge. Zudem heißt es ja bei der Sozialklausel, dass der Umzug eine Härte für "den Mieter, seine Familienangehörigen oder andere Angehörige seines Haushalts" sein muss.
Stimmt. Im Zweifel ist das aber eine Einzelfallentscheidung. Ich kann nicht nachvollziehen, inwiefern es Deiner Mutter zuzumuten ist, nochmals umzuziehen.
Ansonsten habe ich noch etwas wesentliches vergessen: Ihr wohnt in einem Zweifamilienhaus zusammen mit dem Vermieter? Hier wäre nicht einmal eine Eigenbedarfskündigung nötig. Eine "normale" wäre ausreichend.
Schau Dir mal § 573a BGB an.
Hat dein Vermieter einen findigen Anwalt, bekommt er euch wohl auch so aus der Wohnung.