Beiträge von Leipziger82

    Fragen:
    Muss Vermieter Leistungsbeschreibung vorlegen, ich will schon wissen welche Dienstleistung ich bezahlen soll

    Sollte so sein, wenn Du den Hausmeister bezahlst. Ansonsten dürften die Vereinbarungen im Mietvertrag maßgeblich sein. Hieran dürfte sich der Vermieter orientiert haben.

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    Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit zweifle ich an, wie kann ich das am schnellsten beweisen?

    Angebote anderer Firmen der Umgebung einholen und vergleichen. Hier kannst Du den Leistungsumfang aus dem Mietvertrag als Grundlage nehmen. Im Übrigen bedeutet das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht, dass der Vermieter die billigste Firma nehmen muss.

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    Habe ich das Recht mir selbst einen Dienstleister zu suchen?


    Die Idee hätte Dir als erstes kommen sollen. Nur weil im Mietvertrag steht, dass der Mieter für die Treppenhausreinigung verantwortlich ist, heißt das längst nicht, dass er nicht selbst einen Dritten damit beauftragen kann.
    Ich mache das selbst seit Jahren so. Zum einen aus Zeitgründen, zum anderen aus Faulheit. Ich zahlen im Übrigen etwas mehr als 10 € monatlich.

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    Was kann ich sonst noch tun?


    Außer selbst putzen vermutlich nichts.

    Das heißt, Du wurdest über Umfang, Dauer und ggf. zu erwartende Mieterhöhung informiert (s. §555c BGB)?
    Falls ja, dann hast Du gewusst, was Dich erwartet und hättest reagieren können.

    Vielleicht hättest Du das so, wie es jetzt abläuft und ggf. tatsächlich unzumutbar, gar nicht dulden müssen (s. §555d BGB) und/oder hättest zumindest mit dem Vermieter Vereinbarungen treffen können, die z.B. Hotel oder Dixi-Klo zum Inhalt hätten haben können (s. §555f BGB).

    Die TE schreibt, dass es keine Mieterhöhung geben wird, so dass man sich hier vielleicht eher auf § 555a BGB berufen könnte. Demnach kann das eher als Instandhaltungsmaßnahme und nicht als Modernisierung gesehen werden.

    Hinweise in welcher Höhe Du mindern kannst, verrät Dir Google.

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    Mir wurde damals immer gesagt eine Mietminderung kann man nicht machen , weil es eine Wohnstättengenossenschaft ist und sie danach die Miete nicht erhöhen , ist das so richtig ?

    Falsch. Der Anspruch einer Mietminderung ergibt sich aus § 536 BGB

    Viel mehr möchte ich zum rechtlichen Aspekt gar nicht sagen, erlaube mir aber mal den moralischen Zeigefinger zu erheben.

    Fakt ist eines: Der Vermieter modernisiert für Euch kostenlos das ganze Bad, erneuert hierbei alle Sanitärgegenstände, alle Fliesen und er berücksichtigt sogar Euren Wunsch nach einer Dusche. Und was wollt Ihr aus Dank dafür machen? Mietminderung...

    Rechtlich gesehen könnte der Vermieter hier ggfs. eine Mieterhöhung nach § 559 BGB geltend machen, was Eure Miete mal schnell um 30-40 € monatlich erhöhen könnte.

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    Und würde das dem Vermieter eventuell dann erlauben die Miete zu erhöhen ?

    Das Recht auf eine Mieterhöhung hat der Vermieter nach § 558 BGB immer. Durch Eure Absicht auf Mietminderung könnte er das sogar mal eher nutzen.

    Urteile dahingehend sind mir ebenso unbekannt.

    Ich würde mich hier einfach mal auf den § 555a BGB berufen, in welchem geschrieben steht, dass Instandhaltungsmaßnahmen geduldet werden müssen und mit angemessener Frist angekündigt werden sollten.

    Deine Chancen stehen da eher schlecht.

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    1. Ob der Garten Teil der Mietsache ist oder nicht, weiß ich nicht ist aber auch irrelevant in dem Fall, da er sie so oder so nicht haben wollte. Es ging ihm in dem Fall lediglich darum, seinen Willen durchzusetzen. Er hat nicht eine Begründung gebracht die dagegen sprechen würde.

    Nein, es ist eben nicht irrelevant. Ist der Garten nicht Teil der Mietsache, kann er die Haltung verbieten. Scheitert er beispielsweise mit der Eigenbedarfskündigung, kann er Dir ein paar Abmahnungen schicken und das Mietverhältnis wegen vertragswidrigem Verbrauch kündigen.
    Ansonsten würde ich mich in diesem Fall vielleicht selbst fragen, ob er mit den Kaninchen nicht doch recht haben könnte.
    Angenommen ich habe einen Garten und mein Mieter darf diesen mitbenutzen, hätte ich persönlich schon ein Problem damit, wenn dort ein Freilauf für Kaninchen oder ähnliches aufgestellt wird.

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    Die Kündigung in Zusammenhang mit den Kaninchen zu bringen finde ich aber wichtig, da sie der eigentliche Grund dafür sind. Sprich: Ohne Kaninchen hätte es keine Kündigung gegeben.

    Das zu beweisen dürfte unmöglich sein. Genau deswegen spielen die Kaninchen rechtlich gesehen eben keine Rolle. Im Zweifel entscheidet ein Richter darüber ob die Eigenbedarfskündigung zulässig begründet wurde oder auch nicht. Ob dort irgendwo ein paar Rammler im Garten rumhüpfen ist da egal.
    Das es hier einen Zusammenhang geben könnte, ist logisch. Auf der anderen Seite verstehe ich es nicht, warum Ihr - auf Teufel komm raus - Kaninchen anschafft, obwohl Ihr das unter Umständen gar nicht dürft.

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    Dass das ganze über kurz oder lang mit einem Anwalt geklärt werden muss, ist klar.

    Nicht über lang, sondern über kurz, schließlich hast Du die Kündigung ja schon.

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    3. Dass die Sozialklausel bei Hartz 4 Empfängern nicht greift, ist mir neu. Hab versucht das zu recherchieren, allerdings nichts gefunden.

    Deswegen habe ich den Link gepostet. Dort steht:

    a) Die Kündigung muss für den Mieter, auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters eine unzumutbare Härte darstellen; letztlich ist die Abwägung immer eine Frage des Einzelfalles.

    Beispiele:
    fehlender Ersatzwohnraum, Schwangerschaft, schwere Krankheit, Geringes Einkommen, lange Wohndauer bei älteren Menschen, Gebrechlichkeit, bevorstehendes Examen, Schwierigkeiten bei Schul- und Kindergartenwechsel.

    Auch wenn hier von fehlendem Ersatzwohnraum die Rede ist, bedeutet dies nicht, dass die neue Wohnung nicht kleiner oder in einer anderen Lage sein kann. Hier geht es nur darum, dass es überhaupt keine anderen Wohnungen gibt.
    Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Arbeitslosigkeit kein Härtegrund ist.

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    4. Meine Oma ist nicht im Mietvertrag. Aber es gibt ja auch mündliche Mietverträge. Zudem heißt es ja bei der Sozialklausel, dass der Umzug eine Härte für "den Mieter, seine Familienangehörigen oder andere Angehörige seines Haushalts" sein muss.

    Stimmt. Im Zweifel ist das aber eine Einzelfallentscheidung. Ich kann nicht nachvollziehen, inwiefern es Deiner Mutter zuzumuten ist, nochmals umzuziehen.

    Ansonsten habe ich noch etwas wesentliches vergessen: Ihr wohnt in einem Zweifamilienhaus zusammen mit dem Vermieter? Hier wäre nicht einmal eine Eigenbedarfskündigung nötig. Eine "normale" wäre ausreichend.
    Schau Dir mal § 573a BGB an.
    Hat dein Vermieter einen findigen Anwalt, bekommt er euch wohl auch so aus der Wohnung.

    Wenn es im Vertrag steht, müsst Ihr es auch machen.


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    aber auch für Sachen die dem Vermieter gehören?

    Wenn es darum gehen würde, müsstet Ihr überhaupt keine Gartenpflege betreiben. Oder habt ihr den Rasen selbst gesät?

    Dieser Baum ist wohl Teil der Mietsache, weshalb Ihr ihn auch pflegen müsst. Es müssen auch Fenster in der Wohnung geputzt werden, obwohl diese dem Vermieter gehören.

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    Könnten wir den Baum auch ganz weg machen?


    Nein, zumindest nicht ohne Zustimmung des Vermieters. Weiterhin könnte dies die Baumschutzsatzung verbieten.
    Der Baum ist Teil des Grundstückes, weshalb dieser nicht einfach entfernt werden darf.


    Wie hoch schätzt ihr die Chancen für meine Mutter ein?

    Das ist aus der Ferne nicht zu beurteilen.

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    Vor ein paar Wochen hat meine Mutter Kaninchen aufgenommen, die aus schlechter Haltung kamen, die nun eingezäunt tagsüber im Garten rumlaufen.

    Eingezäunt im Garten? Ist der Garten Teil der Mietsache oder nur zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassen? Bei letzterem kann der Vermieter eine Beseitigung verlangen.

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    1. Kann man sich bei einem eventuellen Räumungsprozess auf sein Versprechen, meine Mutter könnte dort mit meiner Oma wohnen bleiben, berufen und die Kündigung in Zusammenhang mit den Kaninchen bringen?

    Hast Du dieses Versprechen schriftlich? Einen Zusammenhang zu den Kaninchen kann hier wohl nicht gezogen werden. Entweder es gibt Eigenbedarf oder es gibt keinen.

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    2. Zudem würden wir uns auf die Sozialklausel beziehen wollen, da meine Mutter Hartz 4 bezieht und sie bei einem Umzug einen erheblichen Verlust der Lebensqualität erwarten würde, da sie keine auch nur ansatzweise vergleichbare Wohnung finden würde.

    Netter Versuch...
    Eine Sozialklausel greift nicht bei Hartz4-Empfänger. Die Lebensqualität dürfte auch keinen Richter interessieren.
    Härtegründe findest Du hier:

    Mietrecht, K

    Hier könnte höchstens die Oma einen Grund darstellen. Es stellt sich aber die Frage, ob die Oma als Hauptmieter im Mietvertrag steht oder einfach nur dort wohnt. Ist letzteres der Fall könnte es auch mit der Sozialklausel schwer werden.

    Inwiefern diese Kündigung vorgeschoben ist oder wie die Chancen stehen, kann nur meine Kristallkugel beantworten, aber die ist defekt.

    Das Einwerfen von Schlüsseln in den Briefkasten halte ich nie für sonderlich clever. Hier macht sich eine Wohnungsabnahme mit Vermieter notwendig.

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    Hierfür habe ich auch mehrer Zeugen die mir beim Umzug geholfen haben. Außerdem habe ich Fotos von der gesamten Wohnung gemacht.

    Immerhin! Damit kannst Du den Vermieter ja mal konfrontieren.

    Über eine mögliche Schuldfrage oder ähnliches äußere ich mich ebenso nicht.

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    Jetzt kommt doch tatsächlich der Sohn, also unser neuer Vermieter auf die Idee, er hat einen Arbeitskollegen, der das doppelte für die Wohnung bezahlt, deshalb möchte er uns aus der Wohnung raus haben.

    Genau das o.g. Zitat hätte ausgereicht, um Eurer Problem zu schildern. Wie das persönliche Verhältnis zum Vermieter ist und wieviel Geld ihr investiert habt, ist unerheblich.

    Solltet Ihr tatsächlich mit dem Vermieter ein Zweifamilienhaus bewohnen, kann Euch dieser tatsächlich ohne Grund kündigen. Da Ihr auch erst seit Mai darin wohnt, ist dies mit einer Frist von 3 Monaten möglich (Vgl. §§ 573a, 573c BGB)

    Hallo,

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    Ich bin aber nicht dafür bereit diese zu zahlen, weil ich von der Vermieterin eine kaputte Heizung bekommen habe und deswegen so eine Nachzahlung bekommen habe

    Das ist zwar unter Umständen ein nicht unerheblicher Mangel, rechtfertigt aber keine Kündigung. Eine (fristlose) Kündigung ist nur dann machbar, wenn die Wohnung nicht mehr nutzbar ist.

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    Ich habe den Elektriker mehrmals angerufen aber entweder hatte er nie Zeit oder hatte mich vergessen zurückzurufen. ALso habe ich ab Neujahr die kalte Zeit bei meinem Freund gewohnt um die Heizung nicht mehr nutzen zu müssen.

    Dein Vorgehen war hier nicht sonderlich clever. Ich hätte hier dem Vermieter schriftlich und mit Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels aufgefordert. Hätte er nicht reagiert, wäre entweder eine Mietminderung oder eine Ersatzvornahme möglich gewesen. Es ist nicht Deine Aufgabe, selbst einen Elektriker zu beauftragen.

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    Kann ich die Zahlung von diesen 100Euro irgendwie verweigern oder kann ich da nichts tun?

    Wie wurde diese Mindestmietzeit im Vertrag formuliert? Schreibe mal den genauen Wortlaut hier rein.
    Ist diese zulässig, wirst Du die 100 € wohl zahlen müssen. Solche Abstandszahlungen sind nicht ungewöhnlich. Immerhin muss der Vermieter nun vorzeitig einen neuen Mieter suchen, was Zeit und Geld kostet. Er hätte auch auf die Einhaltung des Vertrages bestehen können.

    Noch nie hat es niemand nicht gemerkt, alle sind's zufrieden.:)


    Lass mich raten: Es handelt sich nicht um ein Einrohrheizsystem mit nicht isolierten Heizungsrohren?

    Wenn dem so wäre, würden alle Mieter mit Fackel und Mistgabel vor deiner Tür stehen.

    Zur Frage: Du musst gewisse Mindesttemperaturen in den Wohnräumen erreichen, die sich irgendwo zwischen 19 - 21°C einpegeln sollten. Wenn nicht, dürfte das ein mietminderungsfähiger Mangel sein.
    Ich würde die Temperaturen protokollieren und dem Vermieter mit dem netten Hinweis auf Abstellung des Mangels zukommen lassen.

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    1. hinter den Paneelen ist ein Schimmel-Fleck (ca. 50x50cm) - muss ich diesen entfernen, kann er mir angelastet werden?

    Ja, sofern dies nicht auf ein Vermieterverschulden zurückzuführen ist.

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    2. der Fließen-Spiegel wurde entweder nach dem Einbau der Küche angebracht oder für diese zureckt "gesägt"... mal ist er höher, mal niedriger. Muss ich ihn auf meine Kosten erneuern?

    Den Spiegel hat der Vormieter angebracht? Wenn ja, bist Du für eine Instandsetzung zuständig.

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    3.1 sowohl von der Struktur -2 große Löcher, ein altes Stahl-Rohr (muss ich die Löcher zuspachteln und das Stahl-Rohr cutten?)

    Ich würde hier erst einmal prüfen, um was für ein Rohr es sich handelt, bevor ich hier den Trennschleifer ansetze. Die anderen Löcher sollten definitiv zugemacht werden, was aber auch kein Problem darstellen sollte.

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    3.2. wie auch vom Zustand der Tapete (viele verschiedene Lagen inkl. 2 verschiedene "PVC Fließen" Lagen unter dem eigentlichen Fliesen-Spiegel... muss ich all diese Schichten tatsächlich entfernen?

    Hier kommt es auf den Wortlaut des Mietvertrages hinsichtlich Schönheitsreparaturen bei Auszug an. Ob nun alle Schichten entfernt werden müssen, oder ob im besten Fall ein Anstrich reicht, kann ich nicht beurteilen.

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    4. Es liegt ein PVC-Boden ("Fliesen"-Muster), welchen ich entfernen soll... muss ich auch das tun?



    Wenn dieser vom Vormieter übernommen wurde, dann vermutlich ja.

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    nur weil ich die Wohnung so vom Vormieter mit einer Privat-Rechtlichen Vereinbarung (eigentlich nur für die Küche.......)

    "eigentlich" ist eine Einschränkung. Grundsätzlich sind solche privaten Vereinbarungen immer mit Vorsicht zu genießen. Schließlich hat der Vermieter auch ein Wörtchen mitzureden.

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    Seit neustem kommt dort ein Rohr aus der Wand welches ein übles nerviges permantes Luftgeräusch erzeugt.

    Ich würde erst einmal nachfragen, warum denn neuerdings dort ein Rohr rauskommt.

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    Meine Frage ist,ab wann gilt Lärm als Belästung?

    Das ist wohl eine subjektive Sache. Da sich diese "Belästigungen" aber außerhalb der Ruhezeiten abspielen, scheint hier alles OK zu sein. Überspitzt ausgedrückt: Seid froh, dass Ihr nicht neben einem Sägewerk wohnt.

    Ansonsten: Sucht erst einmal das Gespräch mit dem Vermieter.

    Es kann ja sein, dass sich der Vermieter eine neue Versicherung suchen musste, die so teuer ist.

    hier kann nur das Gespräch mit dem Vermieter, bzw. eine Belegeinsicht helfen.
    Selbst wenn es eine so teure Versicherung gibt, wäre zu prüfen, ob der Vermieter hier nicht gegen ein Wirtschaftlichkeitsverbot verstößt.

    Eine andere Idee: Es gab bei der Regulierung des Wasserschadens eine Selbstbeteiligung durch den Vermieter und dieser versucht nun, diese Kosten umzulegen.


    Der Zustand der Mietsache war Dir anfangs bekannt. Da hättest Du gleich richtig reagieren sollen, bspw. garnicht mieten.

    Hier fällt der Spruch "gemietet, wie gesehen" meiner Meinung nach weg, da es eine schriftliche Zusage von Instandsetzungsmaßnahmen bis 15.07.2014 gibt. Theoretisch könnte sich daher ab dem 16.07.2014 ein Mietminderungsanspruch ergeben.

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    Wie würde das mit der Mietminderung funktionieren? Einschreiben mit Androhung der Mietminderung oder gleich Mietminderung verkünden?

    Ich würde den Vermieter nochmals anschreiben (EW-Einschreiben)und zur Beseitigung der Mängel binnen 14 Tagen auffordern. Hier würde ich dann gleich mal ankündigen, dass Du nach verstreichen der Frist eine Mietminderung geltend machst.

    Die Höhe lässt sich "ergoogeln". Da gibt's diverse Mietminderungstabellen.

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