Hallo
Ich habe mal eine Frage bzw. ein kleines Problem.Wir wohnen in einem Haus wo unten eine Zahnarztpraxis ist und wir drüber bewohnen 2 Etagen.Alles gut soweit.Der Zahnarzt unten drunter ist auch gleichzeitig unser Vermietermwas die ganze Sache noch komplizierter macht!Zur Sache!
Unter unserem Wohnzimmerfenster befindet sich unter anderem auch der Keller der Praxis.Seit neustem kommt dort ein Rohr aus der Wand welches ein übles nerviges permantes Luftgeräusch erzeugt.Und das in der Zeit von 7.30-12.30 und 14.00-18.00.EInmal im Monat sogar Samstags und Sonntags,weil der jenige dann Notdienst hat!Dort aber nicht permanent dann!Wenn das Fenster geschlossen ist,ist es gerade so erträglich.Offen ist es nicht zu ertragen und an Fernseh gucken ist nicht zu denken!
Ein Bekannter von mir ist Studiomusiker und hat interessenhalber mal ein Gerät zur Geräuschmessung mitgebracht.Just vor Fun vorgehalten und das Geräsuch erzeugt eine Pegel von 87 DB bei ca. 1 Meter Abstand.Ist das Fenster oben geöffnet und man macht den selben Test nochmal,sind es immer noch 65 db!Und das sind dann schon 5 Meter noch oben!
Meine Frage ist,ab wann gilt Lärm als Belästung?DB mäßig und von der Dauer her?Da ich mit meinem Vermieter bereits eine Brief geschrieben hatte wegen falscher Nebenkosten und ich dann eine Mieterhöhung bzw. Anpassung an den Mietspiegel bekommen habe (140 Euro mehr),habe ich keine Lust mich weiter traktieren zulassen!
Also ab wann kann ich aktiv werden und was müßte ich zur Beweislast beitragen?
MFG