Boden - Neusanierung - Lärm ...

  • Hallo zusammen,

    ich habe da ein Recht komplexes PRoblem und würde gerne etwas über rechtliche Möglichkeiten bzw Gegebenheiten erfahren.

    Wir sind im Oktober 2012 hier eingezogen. Wir sind zwei erwachsene und ein 8 jähriges Kind und sind alle von etwa halb 7 bis 17 Uhr aus dem Haus. Unter uns ist eine psychologische Praxis (wird von der Miteigentümerin des Hauses betrieben). Vor dem Einzug wurde uns versichert das diese normale Büroöffnungszeiten in der Regel haben.
    Kurz nach dem Einzug fingen schon die BEschwerden bzw Anrufe der PRaxis ab 17 Uhr an, wir sollten nicht staubsaugen, Wäsche waschen auch nicht, das Kind soll nicht so hüpfen, etc... End vom Lied: Der Boden (Laminat, vom Vermieter verlegt durch "Handwerker"), wurde im Dezember 12 rausgenommen, Dämmung drunter und neu verlegt. Die Anrufe wurden etwas weniger, aber nicht weg. Im Dezember 13 haben wir uns dann an unsere Vermieterin gewandt, das der Laminat überall kaputt geht. Zeitgleich hat die Praxis unter uns sich beschwert wieder wegen Lärm und das man einen anderen Boden legen muss. Nach ziemlich langer Nachtelefonierei unsererseits kam im Juni(!!) 14 ein Bausachverständiger, der feststelle das der Laminat mies verlegt wurde und eine Lösung hatte wie wir am besten Lärm dämmen.
    Seitdem rennen wir unseren Vermietern hinterher das dies endlich gemacht wird und haben auch darauf hingewiesen das ich im September 14 in Mutterschutz gehe und dann eigentlich keine Handwerker mehr hier haben möchte, zudem auch kurzfristig vorher kein Urlaub nehmen kann und auch mein Lebensgefährte Urlaubssperre hat. Vor zwei Tagen wies ich dann noch einmal darauf hin das ich in der Zeit vom Mutterschutz bis Mitte Oktober noch Handwerker toleriere, danach nicht mehr.
    Nun rief mich die Vermieterin hin das sie einen Termin ab 15.09. mit den Handwerkern ausgemacht hätte. Dies ist eine Woche (!) vor meinem Mutterschutz, da kann ich mir kein frei nehmen und ich weigere mich Handwerker alleine in meine Wohnung zu lassen. Daraufhin meinte sie das ich mich ja krankschreiben lassen kann - Mit sicherheit nicht!
    Ich habe ihr angeboten nun einen Termin bis Mitte Oktober zu finden, danach möchte ich keine Handwerker hier haben, wer weiß obs Baby evt eher kommt. Auch nach Geburt des Kindes möchte ich das vor Januar/Februar 2015 nicht.

    Mich würde nun interessieren, ob man mich zwingen kann bis kurz vor der Geburt des Kindes Handwerker hier reinzulassen und wie das während meines Mutterschutzes nach der Geburt aussieht. Desweitern, ob man mich zwingen kann Handwerker alleine in die Wohnung lassen zu müssen.

    Ich mein, es ist nichts dringendes und besteht keine Gefahr oder sonstiges, zudem, finde ich, sind wir schon sehr weit unseren Vermietern entgegen gekommen.

    Ich hoffe es blickt jemand durch und ich warte auf Antworten. Danke :)

  • Urteile dahingehend sind mir ebenso unbekannt.

    Ich würde mich hier einfach mal auf den § 555a BGB berufen, in welchem geschrieben steht, dass Instandhaltungsmaßnahmen geduldet werden müssen und mit angemessener Frist angekündigt werden sollten.

    Deine Chancen stehen da eher schlecht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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