Vorgeschobener Eigenbedarf?

  • Hallo,
    das wird jetzt etwas länger....
    Meine Mutter lebt seit 17 Jahren in einem Haus mit 2 Wohnungen, wovon eine der Vermieter bewohnt. Seit einger Zeit ist sein Neffe Eigentümer. Vor 2 Jahren erhielt sie eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, da der Neffe mit seiner Freundin einziehen wollte. Allerding legten wir Widerspruch ein, da die Kündigung nicht wirksam war. Danach erzählte der Vermieter, er sei froh, dass wir einen Widerspruch eingelegt hätten, da sein Neffe noch nicht einziehen soll bzw. in ein anderes Haus, das im Familienbesitz ist. Außerdem könnte meine Mutter so lange dort wohnen bleiben, bis sie etwas geeignetes finden würde. Nun kam es aber so, dass meine 91-jährige Oma zu ihr gezogen ist und meine Mutter sie nun pflegen muss. Darauf sagte der Vermieter uns mündlich zu, dass sie auf jeden Fall dort wohnen bleiben dürfen, da er es ihnen nicht zumuten möchte, in ihrem gebrechlichen Zustand und dem hohen Alter umzuziehen. Der Neffe würde schon was anderes finden bzw. könnte in seiner jetzigen Wohnung bleiben.
    Soweit so gut.

    Vor ein paar Wochen hat meine Mutter Kaninchen aufgenommen, die aus schlechter Haltung kamen, die nun eingezäunt tagsüber im Garten rumlaufen. Als wir den Vermieter darüber informierten, drohte er sofort mit einer Kündigung, weil er die Kaninchen nicht haben wollte. Da Kaninchen unter Kleintiere fallen, haben wir seine Drohung nicht ernst genommen und die Kaninchen dennoch aufgenommen. Danach redete er mit meiner Mutter kein Wort mehr, höchstens um ihr mit der Kündigung und einem Anwalt zu drohen.

    Jetzt kam tatsächlich eine Kündigung, allerdings wieder wegen Eigenbedarfs. Ich und meine gesamte Familie sind uns jedoch sicher, dass die Kündigung nicht gekommen wäre, hätten wir die Kaninchen nicht aufgenommen.

    Meine Fragen sind nun folgende:

    1. Kann man sich bei einem eventuellen Räumungsprozess auf sein Versprechen, meine Mutter könnte dort mit meiner Oma wohnen bleiben, berufen und die Kündigung in Zusammenhang mit den Kaninchen bringen? Handelt es sich hierbei wohl um einen vorgeschobenen Eigenbedarf?

    2. Zudem würden wir uns auf die Sozialklausel beziehen wollen, da meine Mutter Hartz 4 bezieht und sie bei einem Umzug einen erheblichen Verlust der Lebensqualität erwarten würde, da sie keine auch nur ansatzweise vergleichbare Wohnung finden würde. Dass vergleichbar nicht angemessen heißt, ist mir klar. Aber es wird dennoch schwierig sie überhaupt unterzubringen, da viele Vermieter Hartz4-Empfänger kategorisch ausschließen. Zudem hat sie Schwierigkeiten damit, neue soziale Kontakte zu knüpfen.
    Außerdem ist meine Oma sehr alt und gebrechlich und könnte nur in einer Erdgeschosswohnung leben, am besten mit Zugang zum Garten, da der Garten der einzige Grund für sie ist, überhaupt vor die Tür zu gehen.

    Wie hoch schätzt ihr die Chancen für meine Mutter ein?

    Danke und liebe Grüße,
    JuKo


  • Wie hoch schätzt ihr die Chancen für meine Mutter ein?

    Das ist aus der Ferne nicht zu beurteilen.

    Zitat

    Vor ein paar Wochen hat meine Mutter Kaninchen aufgenommen, die aus schlechter Haltung kamen, die nun eingezäunt tagsüber im Garten rumlaufen.

    Eingezäunt im Garten? Ist der Garten Teil der Mietsache oder nur zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassen? Bei letzterem kann der Vermieter eine Beseitigung verlangen.

    Zitat

    1. Kann man sich bei einem eventuellen Räumungsprozess auf sein Versprechen, meine Mutter könnte dort mit meiner Oma wohnen bleiben, berufen und die Kündigung in Zusammenhang mit den Kaninchen bringen?

    Hast Du dieses Versprechen schriftlich? Einen Zusammenhang zu den Kaninchen kann hier wohl nicht gezogen werden. Entweder es gibt Eigenbedarf oder es gibt keinen.

    Zitat

    2. Zudem würden wir uns auf die Sozialklausel beziehen wollen, da meine Mutter Hartz 4 bezieht und sie bei einem Umzug einen erheblichen Verlust der Lebensqualität erwarten würde, da sie keine auch nur ansatzweise vergleichbare Wohnung finden würde.

    Netter Versuch...
    Eine Sozialklausel greift nicht bei Hartz4-Empfänger. Die Lebensqualität dürfte auch keinen Richter interessieren.
    Härtegründe findest Du hier:

    Mietrecht, K

    Hier könnte höchstens die Oma einen Grund darstellen. Es stellt sich aber die Frage, ob die Oma als Hauptmieter im Mietvertrag steht oder einfach nur dort wohnt. Ist letzteres der Fall könnte es auch mit der Sozialklausel schwer werden.

    Inwiefern diese Kündigung vorgeschoben ist oder wie die Chancen stehen, kann nur meine Kristallkugel beantworten, aber die ist defekt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke schon mal für die Antwort!

    Nun zu den Fragen:

    1. Ob der Garten Teil der Mietsache ist oder nicht, weiß ich nicht ist aber auch irrelevant in dem Fall, da er sie so oder so nicht haben wollte. Es ging ihm in dem Fall lediglich darum, seinen Willen durchzusetzen. Er hat nicht eine Begründung gebracht die dagegen sprechen würde.

    2. Das Versprechen hab ich nicht schriftlich, aber ich hab mehrfach gelesen, dass auch mündliche Absprachen einzuhalten sind. Nun ist die Frage, wem der Richter eher glaubt, falls der VM das Versprechen bestreitet. Die Kündigung in Zusammenhang mit den Kaninchen zu bringen finde ich aber wichtig, da sie der eigentliche Grund dafür sind. Sprich: Ohne Kaninchen hätte es keine Kündigung gegeben.

    3. Dass die Sozialklausel bei Hartz 4 Empfängern nicht greift, ist mir neu. Hab versucht das zu recherchieren, allerdings nichts gefunden. Kannst du mir dazu eine Quelle geben? Das wäre interessant zu wissen.

    4. Meine Oma ist nicht im Mietvertrag. Aber es gibt ja auch mündliche Mietverträge. Zudem heißt es ja bei der Sozialklausel, dass der Umzug eine Härte für "den Mieter, seine Familienangehörigen oder andere Angehörige seines Haushalts" sein muss. Dass meine Oma Teil des Haushalts ist, ist ja schwer zu bestreiten.

    Dass das ganze über kurz oder lang mit einem Anwalt geklärt werden muss, ist klar. Ich suche hier nur nach ein paar Einschätzungen und Anregungen. Vielleicht hat ja jemand noch einen Tipp?

  • Zitat

    1. Ob der Garten Teil der Mietsache ist oder nicht, weiß ich nicht ist aber auch irrelevant in dem Fall, da er sie so oder so nicht haben wollte. Es ging ihm in dem Fall lediglich darum, seinen Willen durchzusetzen. Er hat nicht eine Begründung gebracht die dagegen sprechen würde.

    Nein, es ist eben nicht irrelevant. Ist der Garten nicht Teil der Mietsache, kann er die Haltung verbieten. Scheitert er beispielsweise mit der Eigenbedarfskündigung, kann er Dir ein paar Abmahnungen schicken und das Mietverhältnis wegen vertragswidrigem Verbrauch kündigen.
    Ansonsten würde ich mich in diesem Fall vielleicht selbst fragen, ob er mit den Kaninchen nicht doch recht haben könnte.
    Angenommen ich habe einen Garten und mein Mieter darf diesen mitbenutzen, hätte ich persönlich schon ein Problem damit, wenn dort ein Freilauf für Kaninchen oder ähnliches aufgestellt wird.

    Zitat

    Die Kündigung in Zusammenhang mit den Kaninchen zu bringen finde ich aber wichtig, da sie der eigentliche Grund dafür sind. Sprich: Ohne Kaninchen hätte es keine Kündigung gegeben.

    Das zu beweisen dürfte unmöglich sein. Genau deswegen spielen die Kaninchen rechtlich gesehen eben keine Rolle. Im Zweifel entscheidet ein Richter darüber ob die Eigenbedarfskündigung zulässig begründet wurde oder auch nicht. Ob dort irgendwo ein paar Rammler im Garten rumhüpfen ist da egal.
    Das es hier einen Zusammenhang geben könnte, ist logisch. Auf der anderen Seite verstehe ich es nicht, warum Ihr - auf Teufel komm raus - Kaninchen anschafft, obwohl Ihr das unter Umständen gar nicht dürft.

    Zitat


    Dass das ganze über kurz oder lang mit einem Anwalt geklärt werden muss, ist klar.

    Nicht über lang, sondern über kurz, schließlich hast Du die Kündigung ja schon.

    Zitat

    3. Dass die Sozialklausel bei Hartz 4 Empfängern nicht greift, ist mir neu. Hab versucht das zu recherchieren, allerdings nichts gefunden.

    Deswegen habe ich den Link gepostet. Dort steht:

    a) Die Kündigung muss für den Mieter, auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters eine unzumutbare Härte darstellen; letztlich ist die Abwägung immer eine Frage des Einzelfalles.

    Beispiele:
    fehlender Ersatzwohnraum, Schwangerschaft, schwere Krankheit, Geringes Einkommen, lange Wohndauer bei älteren Menschen, Gebrechlichkeit, bevorstehendes Examen, Schwierigkeiten bei Schul- und Kindergartenwechsel.

    Auch wenn hier von fehlendem Ersatzwohnraum die Rede ist, bedeutet dies nicht, dass die neue Wohnung nicht kleiner oder in einer anderen Lage sein kann. Hier geht es nur darum, dass es überhaupt keine anderen Wohnungen gibt.
    Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Arbeitslosigkeit kein Härtegrund ist.

    Zitat

    4. Meine Oma ist nicht im Mietvertrag. Aber es gibt ja auch mündliche Mietverträge. Zudem heißt es ja bei der Sozialklausel, dass der Umzug eine Härte für "den Mieter, seine Familienangehörigen oder andere Angehörige seines Haushalts" sein muss.

    Stimmt. Im Zweifel ist das aber eine Einzelfallentscheidung. Ich kann nicht nachvollziehen, inwiefern es Deiner Mutter zuzumuten ist, nochmals umzuziehen.

    Ansonsten habe ich noch etwas wesentliches vergessen: Ihr wohnt in einem Zweifamilienhaus zusammen mit dem Vermieter? Hier wäre nicht einmal eine Eigenbedarfskündigung nötig. Eine "normale" wäre ausreichend.
    Schau Dir mal § 573a BGB an.
    Hat dein Vermieter einen findigen Anwalt, bekommt er euch wohl auch so aus der Wohnung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Na gut, das Sonderkündigungsrecht ist ne miese Sache...Da kann man ja nichts anfechten von dem, was der VM getan hat.
    Als einzige Optionen bleiben eben
    1. das Versprechen als eine mündliche Abmachung zu werten und
    2. die Sozialklausel.
    Dass Arbeitslosigkeit kein Härtegrund ist, ist mir klar. Aber es schließt nicht automatisch aus, dass man davon Gebrauch machen kann. So hat sich das nämlich angehört.

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