Beiträge von Leipziger82

    übrigens ich bin im Leben schon mindestens 10x umgezogen und habe fast genauso oft Wohnungen bei Einzug renoviert, aber das war das erste Mal bei Einzug, dass Schimmel an den Wänden unter den Tapeten ist.

    Was willst Du denn hier nun hören? Wir haben dir doch gesagt, dass eine fristlose Kündigung wegen des (meiner Meinung nach) geringen Schimmelbefalls nicht möglich ist. Wenn doch, dann nur mir einem unabhängigen Gutachten.

    Oder willst Du nun eine Grundsatzdiskussion über Schimmel in Wohnungen führen? Daran beteilige ich mich nicht.


    Zitat

    Beim Gesundheitsamt hat man mir was ganz anderes erzählt und die Sache ernst genommen.

    Dann soll das Gesundheitsamt die Sache weiterverfolgen, eine Bescheinigung über die Unbewohnbarkeit der Wohnung ausstellen und du kannst fristlos raus.
    An dieser Stelle frage ich mich aber ernsthaft, warum Du dein Problem hier im Forum geschildert hast? Wolltest Du nur eine Bestätigung deiner Meinung? Tut mir leid, wenn ich damit nicht dienen kann.

    Zitat

    Wo finde ich nun, dass der Tausch der Duschwanne nicht zur Kleinreparatur zählt?

    Nochmal: Eine Reparatur an der Duschtasse wäre ggfs. eine Kleinstreparatur, aber niemals ein kompletter Austausch.

    Ansonsten auch noch mal der Verweis auf den Aspekt des Zugriffes des Mieters. Hierunter ist nichts anderes als Abnutzung/Verschleiß zu verstehen (Lichtschalter, Taster Spülkasten, Fenstergriffe).
    Oder anders: Alles, was Du mit deinen Händen bedienst, fällt unter diese Klausel.

    Nach deiner Argumentation würden ja ausnahmslos alle Instandsetzungsmaßnahmen dieser Klausel unterliegen, weil ja alles irgendwie durch deine Nutzung verursacht wurde.

    Ansonsten bin ich hier raus.

    Warum soll man Mietern nicht entgegenkommen?

    Um genau solche Fälle, wie sie der Fragesteller nun eröffnet hat, zu vermeiden. Es besteht immer die Gefahr, dass ich zu unrecht daran festgenagelt werde.
    Sowas mache ich höchstens mal bei einem vorhandenen Kündigungsausschluss, wenn der Mieter vorzeitig
    raus muss.

    Zitat

    Den Stress der Mietersuche hat man so oder so.


    Aber nicht den Stress, eine kurzfristige Besichtigung in einer bewohnten Wohnung durchführen zu müssen (und ggfs. den Ärger der Terminvereinbarung mit dem aktuellen Mieter).

    Zitat

    Zum einen weil Sie sich nicht an Absprachen gehalten hat und zum anderen Sie die Miete erhöhen will?

    Welche Absprachen hat sie denn nicht eingehalten? Sie hat doch eine Annonce geschalten.

    Ansonsten pflichte ich dem Vorredner bei. Du hast überhaupt keinen Anspruch eher aus dem Vertrag zu kommen. Solche Kündigungsfristen gibt es nicht zu Spaß.

    ich selbst würde nie eine Annonce schalten, nur damit ein Mieter eher aus dem Vertrag kommt.

    Wie der neue Vertrag aussieht, bestimmt auch nur die Vermieterin. Wenn die Mieter also höher wird, dann ist das wohl ihr gutes Recht.

    Falsch !!

    laut Wikipedia: Man unterscheidet zwei Arten der Reparatur an technischen Anlagen, Maschinen und Geräten:

    Die regenerative Reparatur: Defekte Bauteile oder Komponenten werden wieder instand gesetzt und weiterverwendet, z. B. Nachdrehen von Bremsscheiben oder Laufbuchsen beim Auto.
    Die Austauschreparatur: Verschlissene oder defekte Teile werden gegen Neuteile ausgetauscht.

    Ich bezog mich auf den Begriff der (Kleinst-)Reparatur im mietrechtlichen Sinne und nicht auf Reparaturen von Düsentriebwerken oder Atomkraftwerken.

    Zitat

    Die Austauschreparatur: Verschlissene oder defekte Teile werden gegen Neuteile ausgetauscht.

    Du hast den falschen Teil Fett gemacht. Das Wort "Teil" ist ausschlaggebend.
    Mal am Bespiel Spülkasten: Wird dort ein Teil des Spülkasten gewechselt, ist das eine Reparatur. Wird jedoch der komplette Spülkasten getauscht, ist das keine Reparatur.

    Ansonsten schließe ich mich den anderen an. Wenn Du zahlen willst, obwohl wir dir gesagt haben, dass dies nicht nötig ist, dann werde ich dich nicht daran hindern. Ist ja nicht mein Geld.

    Zitat

    auch abgetötete Schimmelsporen sind gesundheitsschädlich.

    Das wage ich zwar zu bezweifeln, tut aber auch nichts zur Sache.

    Zitat

    Da muss die Wand abgetragen werden, da der Schimmel bereits auf und im Putz ist.

    Selbst wenn das nötig ist, muss doch erst einmal die Ursache für den Schimmel gefunden werden, oder?
    Grundsätzlich muss der Vermieter für Abhilfe sorgen, aber was ist, wenn er sich weigert?

    Ich tippe mal darauf, dass Du in der Wohnung nicht glücklich werden wirst und empfehle Dir eine Kündigung.

    Wenn Du fristlos Kündigen willst, dann brauchst Du ein unabhängiges Gutachten. Das dürfte teurer werden, als drei Monate Miete.
    So schlimm sieht das dann auch nicht aus.

    Es sollte hier nicht m³ mit kWh verwuchselt werden. Der Fragesteller hat zu Zweit 42,687m³ von den 613,539m³ des Hauses (ich tippe mal so auf ~20 Bewohner) verbraucht. Wo bzw. was ist das Problem?

    Du bist wohl in der Zeile verrutscht. Es geht nicht um die Kaltwasserkosten, sondern die Warmwasserkosten.
    Wenn der Fragesteller schon 19 m³ verbraucht hat, bleiben für die anderen 5 Mietbereiche nur 30m³ übrig.

    Zitat

    1. Nutzfläche bei den Heizkosten 220 m², bei den WW-Kosten aber 271 m²

    Das passt soweit. Hier wird nochmals zwischen Nutzfläche und beheizter Nutzfläche unterschieden. Die beheizte Nutzfläche ist in der Regel geringer (Wenn beispielsweise der Keller nicht beheizt wird).


    Vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen. Unser ehemaliger Vermieter verlangt für die nebenkostenabrechnung 18% von den gesamt nebenkosten als Bearbeitungsgebühr ist das rechtens?

    Eine Bearbeitungsgebühr für die Erstellung der Betriebskostenabrechnungen? Nein, das darf er nicht. Sämtliche Verwaltungskosten (hierzu gehört auch die Erstellung der Betriebskostenabrechnung) sind mit der Mieter abgegolten.

    Durch die Benutzung der Dusche unterliegt die Duschwanne und damit auch der Abfluss einem ständigen Gebrauch durch mich. Da könnte man sich aber auch wieder streiten, oder sehe ich das falsch?

    Nö! Ein Austausch ist keine Reparatur. Deswegen heißt das auch KleinstreparaturKlausel

    Zitat

    Gibt es ein Teil im Gesetz, der die unter die Kleinreparaturklausel fallenden Teile explizit erwähnt?

    Nö!
    Die einzige gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im § 28 (3) 2.BV:

    Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlußvorrichtungen von Fensterläden.

    Hätten wir als Mieter über die Gehaltsänderug informiert werden müssen?

    Nein, eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht.

    Zitat

    Ebenso hätten wir vom Vermieter über den neuen Hauswart informiert werden müssen?

    Nein.
    Ich vermute mal, dass die Umlage der Hauswartkosten vertraglich geregelt ist. Es spielt also keine Rolle, ob das nun Herr Meier oder Herr Schulze das macht. Hauswart bleibt Hauswart.

    Ich würde nichts desto trotz mir die Rechnungen und die Arbeitszeitnachweise zeigen lassen. Kann ja sein, dass hier Arbeiten umgelegt worden sind, die gar nicht hätten umgelegt werden dürfen.

    Zitat

    Müssen diese 11 % nicht von diesen 220 EUR genommen werden?

    Nein! 11% der Gesamtkosten werden auf die Miete umgelegt

    § 559 (1) BGB :

    Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.

    Zitat

    Da nur beide Mieter den Vertrag gemeinsam kündigen können ist die Kündigung der Freundin unwirksam da sie alleine und nur für sich gekündigt hat ?

    so ist es!

    Zitat

    und da der Vermieter nicht beide gekündigt hat sondern nur einem Mieter und . die Kündigungsfristen nicht eingehalten hat ist der Komplette Mietvertrag weiter wirksam somit kann die ex Freundin bis heute noch mit in Anspruch genommen werden?

    Auch richtig! Schwierig wird es, wenn die Ex-Freundin eine schriftliche Bestätigung des Vermieters hat, dass sie aus dem Vertrag entlassen wurde. Hier müsstest Du dann schlimmsten Falls gegen den Vermieter vor gehen.

    Zitat

    sondern weil der Vermieter keine Räumungsklage gestellt hat .. hat er mehr oder weniger die Kündigungen wieder zurückgenommen ?

    Er kann sie nicht zurücknehmen, da es nie eine (wirksame) Kündigung gab. Demnach war auch eine Räumungsklage nie möglich.

    Zitat

    er muss sich doch schon die Zustimmung holen . und wenn ich die Zustimmung nicht gebe muss er die dann gerichtlich einklagen oder sehe ich das jetzt auch falsch?

    Auch richtig!

    Hallo,

    worum geht es denn nun genau? Mieterhöhung? Falsche Betriebskostenabrechnungen? Einseitige Vertragskündigungen?

    Ich Frage erkenne ich in deinem Beitrag auch nicht.


    Zitat

    der Mieter hat im Internet gelesen das erst nach 12 Monaten nach Einzug / nach Vertragsabschluss die Miete erhöht werden kann. da somit der Neue Mietvertrag Dezember 13 bzw Feb. 2014 entstanden ist beginnt auch erst von diesem Zeitpunkt an die 12 Monats Frist für die Mieterhöhung.

    Wie willst Du beweisen, dass ein neuer mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist, wenn es einen schriftlichen Mietvertrag gibt?

    Warum sollte überhaupt ein mündlicher Vertrag zustande gekommen sein?

    Zitat

    da der Vermieter keine Räumungsklage gestellt hat und die Hausverwaltung damit damals einverstanden war das der Mieter alleine drin wohnen bleiben kann besteht ein neuer Mitvertrag.

    Diese Schlussfolgerung kann ich nicht nachvollziehen. Nur weil ein Mieter auszieht und keine Räumungsklage erfolgt ist, heißt dass längst nicht, dass ein neuer Vertrag zustande gekommen ist. Die Freundin ist lediglich aus dem bestehenden Vertrag ausgeschieden.

    Schließlich gibt es - wie Du schon sagst - keine wirksame Kündigung.

    Zitat

    da somit der Neue Mietvertrag Dezember 13 bzw Feb. 2014 entstanden ist beginnt auch erst von diesem Zeitpunkt an die 12 Monats Frist für die Mieterhöhung.

    Nö! Es ist kein mündlicher Vertrag geschlossen wurde, da es für die Wohnung einen gültigen schriftlichen Vertrag gibt.

    Ansonsten:

    Zitat

    Die Vereinbarung über die Vergütung von 40€ pro Monat für Rasen und Winterdienst war eine schriftliche Abmachung zwischen Mieter und Vermieter und die kann nicht einseitig bzw. rückwirkend geltend gemacht werden.

    So ist es.

    Zitat

    Dieser fordert meinen Partner auf, das Rauchen und Telefonieren auf unserer kleinen Terrasse strikt zu unterlassen.

    Dem würde ich widersprechen. Der Vermieter kann weder das Rauchen, noch das Telefonieren untersagen.

    Zum Thema Rauchen im Balkon/Garten findet man mittlerweile tausende Beiträge/Urteile im Internet. Einfach mal googeln.

    Zitat

    Der Nachbar möchte nun wohl auch direkt rechtliche Schritte einleiten.

    Damit wird er vermutlich scheitern. Grundsätzlich zählt auch das Rauchen zur freien Entfaltung der Persönlichkeit. Dann muss der Nachbar halt das Fenster schließen.

    Zitat

    Die Kündigung wird folgen, wenn der Aufhebungsvertag keinen Erfolg hat

    Das kann passieren. Aber hat dies ein Nachteil für den Mieter zur Folge? Ob er nun jetzt unterschreibt und auszieht oder die Kündigung abwartet und sich dann nach einer neuen Bleibe umschaut, ist völlig egal.
    Er kann dann immer noch schauen, ob die Kündigung wirksam ist.

    Zitat


    Ein Haus das nur noch von einem Mieter bewohnt wird, ist zwangsläufig von der Rendite rot.

    Laut Fragestellung handelt es sich um ein Objekt mit zwei Wohnungen. Es muss also nicht zwangsläufig zu Verlusten führen. Es fallen im Idealfall für den Vermieter nur die Betriebskosten für den Leerstand an. Ich behaupte einfach mal, dass diese mit den Mietzahlungen des anderen Bewohners gedeckt sind.

    Zitat

    Das kann man mit dem Urteil vom BVG zum Eigentbedarf vergleichen.

    Es ist ja aber kein Eigenbedarf. Der jetzige Vermieter hat keinen "Bock" mehr und will verkaufen. Zufälligerweise findet sich ein Interessent, der alles platt machen will und ein schönes neues Haus errichten möchte.
    Es ist ja ausdrücklich von einem Renditeobjekt die Rede. Der neue Eigentümer wird da gar nicht einziehen.

    Eine Kündigung ist meiner Meinung nach nur möglich, wenn das Haus kurz vorm Einstürzen ist.

    Zitat

    Wirklich fair ist es ja nicht, da es nicht meine tatsächlichen Kosten sind.

    Kann schon sein, ist aber die rechtliche Lage. Generell würde ich niemals eine Wohnung zum Ende des Jahres anmieten.

    Alternativ würde ich mir die Rechnung einfach mal vom Vermieter erklären lassen und in diesem Zuge auch der Anpassung der Vorauszahlung widersprechen.

    Zitat

    Nach Prüfung der Abrechnung habe ich feststellen können, dass sich die anteilige Gesamtsumme (Heizkosten) von 43.608,76 € auf das KOMPLETTE Jahr bezieht.
    Demnach kann es nicht sein, dass ich für das komplette Jahr 2013 die errechneten Kosten tragen muss.

    Es gibt Gesamtkosten für das Jahr und Du zahlst anteilig für den einen Monat. Wo ist das Problem?
    Die Rechnung kann ich nicht nachvollziehen.

    Zitat


    Der Nutzerwechsel ist für mich auch fraglich, warum ich diesen tragen muss.

    Das ist nur umlagefähig, wenn es im Vertrag vereinbart wurde.

    Zitat

    Punkt 2: Ich wohne alleine in der Wohnung, bin den ganzen Tag nicht da, meine Heizung ist selten an und mein Wasserverbrauch gering. Und dann soll ich 259 € Nebenkosten haben???

    Solche Sätze mag ich als Vermieter ganz doll und weise diese aufgrund fehlender Begründung zurück.
    Was soll der Vermieter denn mit dieser Aussage anfangen?

    Nachzahlungen sind bei Mietern, die im Herbst oder Winter einziehen die Regel. Warum? Grundsätzlich zahlst Du auch im Frühjahr/Sommer Heizkostenvorauszahlungen. Das was Du dir im Sommer also an Heizkostenvorauszahlungen "ansparst", verbrauchst Du im Winter. Die Vorauszahlungen, die Du im Winter leistest, decken den tatsächlichen Verbrauch also nie ab.

    Zitat

    Punkt 1: Es kann doch keine Mietanpassung gemacht werden aufgrund einen Monats

    Das sehe ich ähnlich. Ich gehe mal davon aus, dass die Abrechnung komplett maschinell gefahren wurde. Eventuelle Anpassungen der Vorauszahlungen ermittelt der Computer anhand des Verhältnisses "Vorauszahlung" und "Nachzahlung". Da Du offensichtlich keine Vorauszahlung geleistet hast und demnach logischerweise eine hohe Nachzahlung resultiert, kommt diese Höhe zu Stande.

    Dem würde ich mit dem Verweis auf die kurze Nutzungszeit widersprechen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!