Mieterhöhung wegen Modernisierungskosten

  • Ich wohne in einem größeren 42 Wohnungen umfassenden Mietshaus. Jetzt sind die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen und die Kosten wurden mit 11 % umgelegt.
    d.h. es wurden 11 % von den Gesamtkosten genommen, so dass die Mieterhöhung 117 EUR beträgt. Bisher war die Kaltmiete 220 EUR. Müssen diese 11 % nicht von diesen 220 EUR genommen werden?

    MfG

    Pilatius

  • Zitat

    Müssen diese 11 % nicht von diesen 220 EUR genommen werden?

    Nein! 11% der Gesamtkosten werden auf die Miete umgelegt

    § 559 (1) BGB :

    Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich wohne in einem größeren 42 Wohnungen umfassenden Mietshaus. Jetzt sind die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen und die Kosten wurden mit 11 % umgelegt.
    d.h. es wurden 11 % von den Gesamtkosten genommen, so dass die Mieterhöhung 117 EUR beträgt. Bisher war die Kaltmiete 220 EUR. Müssen diese 11 % nicht von diesen 220 EUR genommen werden?

    MfG

    Pilatius

    Hallo,

    nein nicht von der derzeitigen Miethöhe sondern den aufgewendeten Modernisierungskosten 11% jährlich.

    Siehe hier:

    Höhe der Mieterhöhung – Begrenzung durch § 559 Abs. 1 BGB

    Der Vermieter darf eine Mieterhöhung in Höhe von jährlich maximal 11% der aufgewendeten notwendigen Modernisierungskosten vornehmen (Siehe BGH NJW 2009, 839, 840).

    Mieterh

    Gruß

    BHShuber

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