Nebenkostenabrechnung für 1 Monat

  • Hallo Zusammen,

    ich habe gegen meine Nebenkostenabrechnung 2013 bei meinem Vermieter Widerspruch eingelegt, da ich 256 Euro nachzahlen soll.
    Lediglich die Heizkosten bemängel ich.
    Kalte Betriebekosten und Wasserverbrauch sind absolut legitim.

    Zuerst zum Verständnis:

    Ich habe den Schlüssel am 01.12.2013 erhalten und durfte dort mietfrei walten, sprich renovieren, da ich noch die alte Wohnung hatte, also auch keine Vorauszahlung geleistet.

    Demnach war natürlich logisch, dass ich am 01.12.2014 eine Nachzahlung über die tatsächlich angefallenden Nebenkosten im Dezember 2013 erhalte.

    Meine ursprüngliche Vorauszahlung der Nebenkosten lt. Mietvertrag belaufen sich auf 189 Euro pro Monat.
    Unter der Voraussetzung habe ich die Wohnung auch gemietet, da die Kosten normalerweise locker einen Singlehaushalt in der Wohnungsgröße abdecken.

    Zu den Details:
    64qm, Single und volle Arbeitswoche
    Hinzu kommt, dass ich kaum die Heizung betreiben muss, da ich im 7.OG wohne und die Wohnung aufgrund der direkt drunterliegenden Heizungsrohre schon automatisch erwärmt wird.

    Nun gut... ich habe mir also intensivst die Heizkosten-Abrechnung angeschaut und verstanden, wie die Summen zustande kommen.

    Um nun nicht wieder alles neu zu schreiben, seht Ihr nachfolgend den Hauptteil meines Widerspruchs:

    Nach Prüfung der Abrechnung habe ich feststellen können, dass sich die anteilige Gesamtsumme (Heizkosten) von 43.608,76 € auf das KOMPLETTE Jahr bezieht.
    Demnach kann es nicht sein, dass ich für das komplette Jahr 2013 die errechneten Kosten tragen muss.

    So wie ich das sehe, ergibt sich für mich eine einfache Rechnung:

    01.01.-31.12.2013 Gesamtkosten: 198.149,67 € /12 = 16.512,47 (für 1 Monat)

    Also:
    50% Kosten nach Fläche: 8.256,24 € x 2027,20qm / 10118,88qm = 1.054,04 €

    50% Kosten nach
    Wärmezählerverbrauch: 8.256,24 € x 354,60 MWh / 1478,60 MWh = 1.980,02 €

    Heizkosten Nutzergruppe 3 für 1 Monat = 3.634,06 €

    50% Grundkosten: 1.817,03 € / 2027,20qm = 0,90 € x 10,13 Einheiten = 9,11 €
    50% Verbrauchskosten: 1.817,03 € / 60726 Einheiten = 0.03 x 93 Einheiten = 2.79 €

    Demnach mein Anteil an Heizkosten für den Monat Dezember 2013 = 11.90 € zzgl. evtl. Nutzerwechsel 18,21 € = 30,11 €

    In Rechnung werden mir aber 160, 56€ Heizkosten gestellt.

    Der Nutzerwechsel ist für mich auch fraglich, warum ich diesen tragen muss.
    Sollte es aber wirklich so sein, werde ich diesen aktzepieren, da er einmalig ist.

    Die Kaltwasserabrechnung ist für mich ok.

    Die Mietanpassung kann ich demzufolge nich aktzepieren, da sie in keinster Weise gerechtfertigt ist.
    Punkt 1: Es kann doch keine Mietanpassung gemacht werden aufgrund einen Monats
    Punkt 2: Ich wohne alleine in der Wohnung, bin den ganzen Tag nicht da, meine Heizung ist selten an und mein Wasserverbrauch gering. Und dann soll ich 259 € Nebenkosten haben???

    Meiner Errechnung nach muss ich eine Nachzahlung für Dezember 2013 tragen in Höhe von:

    Heizkosten 30,11 €
    Kalte Betriebskosten: 93,13 €

    Nachzahlung aufgrund nicht geleisteter Vorauszahlung, wegen mietfreiem Wohnens: 123,24 €

    Ich bin ja sogar auch kompromissbereit die 189 Euro komplett für Dezember 13 nachzuzahlen, aber keine 258 Euro und eine Mieterhöhung um knapp 100 Euro.

    Wie seht Ihr das? Habe ich einen Denkfehler???

    Sonst muss ich mir stark überlegen dort wieder auszuziehen, denn eine neue Miete in der akutell angegebenen Höhe kann ich monatlich nicht tragen.
    Lebe in Trennung und der Umzug damals hat mich meine letzten Reserven gekostet. Hinzu fühlen wir, meine Katzis und ich, uns dort seeeehr wohl...

    Eine Reaktion der Wohnungsgesellschaft ist noch nicht erfolgt, da es erst 1,5 Wochen her ist.
    Aber ich wollte schonmal vorab wissen, ob ich das allein nur so sehe...

    Für Eure Antworten schonmal lieben Dank... ;)

  • Zitat

    Nach Prüfung der Abrechnung habe ich feststellen können, dass sich die anteilige Gesamtsumme (Heizkosten) von 43.608,76 € auf das KOMPLETTE Jahr bezieht.
    Demnach kann es nicht sein, dass ich für das komplette Jahr 2013 die errechneten Kosten tragen muss.

    Es gibt Gesamtkosten für das Jahr und Du zahlst anteilig für den einen Monat. Wo ist das Problem?
    Die Rechnung kann ich nicht nachvollziehen.

    Zitat


    Der Nutzerwechsel ist für mich auch fraglich, warum ich diesen tragen muss.

    Das ist nur umlagefähig, wenn es im Vertrag vereinbart wurde.

    Zitat

    Punkt 2: Ich wohne alleine in der Wohnung, bin den ganzen Tag nicht da, meine Heizung ist selten an und mein Wasserverbrauch gering. Und dann soll ich 259 € Nebenkosten haben???

    Solche Sätze mag ich als Vermieter ganz doll und weise diese aufgrund fehlender Begründung zurück.
    Was soll der Vermieter denn mit dieser Aussage anfangen?

    Nachzahlungen sind bei Mietern, die im Herbst oder Winter einziehen die Regel. Warum? Grundsätzlich zahlst Du auch im Frühjahr/Sommer Heizkostenvorauszahlungen. Das was Du dir im Sommer also an Heizkostenvorauszahlungen "ansparst", verbrauchst Du im Winter. Die Vorauszahlungen, die Du im Winter leistest, decken den tatsächlichen Verbrauch also nie ab.

    Zitat

    Punkt 1: Es kann doch keine Mietanpassung gemacht werden aufgrund einen Monats

    Das sehe ich ähnlich. Ich gehe mal davon aus, dass die Abrechnung komplett maschinell gefahren wurde. Eventuelle Anpassungen der Vorauszahlungen ermittelt der Computer anhand des Verhältnisses "Vorauszahlung" und "Nachzahlung". Da Du offensichtlich keine Vorauszahlung geleistet hast und demnach logischerweise eine hohe Nachzahlung resultiert, kommt diese Höhe zu Stande.

    Dem würde ich mit dem Verweis auf die kurze Nutzungszeit widersprechen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger,

    ja Danke.. ich freu mich auch mich hier angemeldet zu haben...:D

    Ok.. In dem Punkt, dass Du die erste Rechnung nicht verstehst, geb ich Dir Recht. Denn Du weißt ja gar nicht, wie die 43t zu Stande kommen..

    Zur Erklärung:

    Gesamtkosten der Liegenschaft 198 t... für das Jahr 2013
    50% der Kosten nach Fläche = 99t
    50% der Kosten nach Wärmezählerverbr. = 99t

    Dann wird nach Nutzergruppen aufgeteilt. Ich bin Nutzergruppe 3 mit 2027,2 qm + 354 MWh

    Wenn man 99t einmal durch qm teilt.. kommt man auf 19t..
    Wenn man 99t einmal durch MWh teilt.. kommt man auf 23t...

    So ensteht der Anteil 43t... nach Nutzergruppe...

    Sprich.. es wurden die Kosten auf den Gesamtwert von 198t errechnet.

    Du schreibst ja selbst, dass ich anteilig für 1 Monat zahlen müsste, was für mich auch klar ist.

    Demnach müssen vor Aufteilung auf die Nutzergruppe die 198t.. erst durch 12 geteilt werden, was die 16t.. ergibt.

    Deine Beschreibung, dass im Winter mehr Verbrauch ist und ich quasi etwas "anspare" im Frühjahr/Sommer.. ist schon klar..
    Ist ja nicht meine erste Wohnung im Leben. Bin ja nit auf n Kopp gefallen..;)

    Es geht ja auch um den einen Monat.. die Verbrauchseinheiten der Vormonate wurden ja mit dem Vormieter bereits verrechnet, was auch klar aus der Heizkosten-Abrechnung hervorgeht.
    ABER die Grundkosten halt nicht, die das komplette Haus betrifft.

    Ich bin immer ein guter Mieter gewesen, wurde mir mehrfach bestätigt. Habe immer Nachzahlungen akzeptiert, da sie nachvollziehbar waren. Ich bin die letzte, die Ihre Kosten nicht tragen will, die sie wirklich verursacht hat.

    Aber ich mag nicht, wenn man versucht mir Geld aus der Tasche zu leiern, was nicht gerechtfertigt ist.

  • So wie ich das sehe, ergibt sich für mich eine einfache Rechnung:
    01.01.-31.12.2013 Gesamtkosten: 198.149,67 € /12 = 16.512,47 (für 1 Monat)


    ... wobei Du also davon ausgehst, dass im Dezember genausoviel Heizkosten anfallen wie im Juli.
    Na, dämmert's`?

  • Sorry.. mein Handy hat gesponnen heut früh, deshalb ist der Beitrag 3x drin...

    Nochmal.. mir ist schon klar, dass ich im Winter mehr Kosten habe als im Frühjahr/Sommer.
    ABER ich habe da noch nicht gewohnt!!!

    Also.. so langsam komme ich mit der Rechnung nicht mehr klar..

    Es gibt ja die Promille Tabelle.. ok.. Promille für Dezember 160. Hieraus werden die anteiligen Einheiten an den Grundkosten errechnet.. Kommt man auf 10,13.

    Je länger ich drüber nachdenke, wird die Abrechnung logisch für mich, glaube ich..

    Ich denke so langsam, dass ich einfach die A-karte gezogen hab, weil ich im Dezember den Schlüssel gekriegt hab und innerhalb eines Abrechnungsjahres geschätzt wurde aufgrund der Promille-Tabelle.

    Wirklich fair ist es ja nicht, da es nicht meine tatsächlichen Kosten sind.

    Denn lassen wir ma das "ich bin Vermieter/Mieter"-Gedöns weg.

    Ganz ehrlich.. Wenn die Wohnung im Dezember 13 komplett leer gestanden hat, da ich erst am 17.01.14 eingezogen bin..
    Ist es doch nicht wirklich fair geschätzt zu werden oder?

  • Zitat

    Wirklich fair ist es ja nicht, da es nicht meine tatsächlichen Kosten sind.

    Kann schon sein, ist aber die rechtliche Lage. Generell würde ich niemals eine Wohnung zum Ende des Jahres anmieten.

    Alternativ würde ich mir die Rechnung einfach mal vom Vermieter erklären lassen und in diesem Zuge auch der Anpassung der Vorauszahlung widersprechen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Habe ich einen Denkfehler???

    Ja. Aber eine verzeihlichen da für die meisten Mieter die "Feinheiten/Hintergründe" einer Betriebskostenabrechnung nicht bzw. nur schwer nachvollziehbar sind.

    Selbst viele Vermieter haben damit Probleme und lassen darum die Abrechnungen von einer Firma machen.

    Ist der Nutzungszeitraum des Mieters innerhalb des Abrechnungszeitraumes ausschließlich Heizmonate ist eine Nachzahlung fast immer so sicher wie das Amen in der Kirche.

    Denn in den Heizmonaten sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten. Da dem Mieter "angespartes Heizkostenguthaben" aus heizfreien bzw. heizarmen Monaten, i. d. R. Mai - September, fehlt treffen ihn die tatsächlichen Heizkosten also mit voller Wucht.


    Zitat

    Ich habe den Schlüssel am 01.12.2013 erhalten und durfte dort mietfrei walten, sprich renovieren, da ich noch die alte Wohnung hatte, also auch keine Vorauszahlung geleistet.

    Mietfrei heißt nicht nebenkostenfrei. Aber diesen Denkfehler hast Du inzwischen sicher selbst erkannt.


    Zitat

    Nochmal.. mir ist schon klar, dass ich im Winter mehr Kosten habe als im Frühjahr/Sommer.
    ABER ich habe da noch nicht gewohnt!!!

    Trotzdem betreffen dich die entstandenen Kosten aus diesem Zeitraum. Grundlage für die Abrechnung sind immer die Kosten des gesamten Abrechnungszeitraumes (Jahres).

    Das waren 2013 in einigen Regionen Deutschlands vor allem die Heizkosten des 1. Halbjahres.

    Zitat

    Ich bin ja sogar auch kompromissbereit die 189 Euro komplett für Dezember 13 nachzuzahlen, aber keine 258 Euro und eine Mieterhöhung um knapp 100 Euro.

    Um die Nachzahlung wirst Du nicht herum kommen.

    Aber um die Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen. Das ist keine Mieterhöhung.

    Per Gesetz ist jede Vertragspartei, sowohl Vermieter als auch Mieter, berechtigt nach einer Abrechnung die monatlichen Vorauszahlungen angemessen anzupassen.

    BGB § 560
    Veränderungen von Betriebskosten

    (4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

    Teile dem Vermieter nachweisbar schriftlich mit das Du von Deinem Recht gemäß genanntem § Gebrauch machst, die monatlichen Vorauszahlungen angemessen anpaßt und weiterhin monatlich 189 € für Betriebskosten zahlst.


  • Mietfrei heißt nicht nebenkostenfrei. Aber diesen Denkfehler hast Du inzwischen sicher selbst erkannt.

    Das war mir aber auch schon von Anfang an klar... :)

    Ansonsten finde ich Deine Antwort endlich mal sehr aufschlussreich.. Genau das was ich erwartet habe, als ich mich hier angemeldet habe.

    Ich wollte lediglich eine Erklärung, die ich halt noch nicht von meiner WG erhalten habe, da ein sehr großes Aufkommen ist.

    Den Widerspruch MUSSTE ich direkt leisten und konnte mir nicht lang Zeit lassen und Infos vorher reinholen.

    Deiner Aussage zu folge, werde ich jetzt die verrückten Kosten in Höhe von 258 € tragen und nur noch gegen die Mieterhöhung sein.
    Denn aufs Jahr gesehen werde ich mit monatl. 189 Euro locker hinkommen.
    Ich kenn meinen ungefähren Verbrauch auch unter Berücksichtigung von Preiserhöhungen.;)

    Nochmals vielen Dank.. Du hast mir sehr geholfen...

  • Zitat

    ... und nur noch gegen die Mieterhöhung sein.

    Noch mal, das ist keine Mieterhöhung sondern eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen anhand der Abrechnung.

    Aus Sicht des Vermieters erst mal völlig korrekt.

    Und gegen die Erhöhung der Vorauszahlungen mußt Du nicht sein, Du legst sie einfach, unter Berufung auf den genannten Paragrafen, selbst fest.

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