Kündigung Wohnung & Mieterhöhung für Nachmieter

  • Hallo zusammen,

    bin neu in diesem Forum.
    Folgendes ist passiert. Ich habe kurzfristig meine Wohnung am 31.10. gekündigt. Somit müsste ich bis Ende Januar Miete bezahlen. Bei Überbringung der Kündigung sicherte mir die Vermieterin zu, dass Sie eine Anzeige in der Zeitung am letzten we schalten würde um einen Mieter zum 01.12. zu finden. Da ich kurzfristig in eine andere Wohnung ziehe die zum 01.12. frei ist. Das schalten einer Anzeige hat sie nicht durchgeführt. Ich kümmerte wie abgesprochen um eine Anzeige der Wohnung im Internet. Weiterhin informierte Sie mich aber, dass Sie für den nächsten Mieter die Miete um 20 € erhöhen wird. So habe ich Sie im Internet auch angeboten. Durch die Mieterhöhung habe ich ja geringere Möglichkeiten die Wohnung zu vermieten, da dies eine Änderung ist.

    Habe ich jetzt die Möglichkeit direkt aus dem Mietvertrag raus zu kommen? Zum einen weil Sie sich nicht an Absprachen gehalten hat und zum anderen Sie die Miete erhöhen will?

    Gruß matze54321

  • musste bisschen schmunzeln. Nein, du hast jetzt nicht die Möglichkeit früher raus zu kommen. Du bist an den Mietvertrag bis zum 31.01. gebunden, alles andere ist ein reines Entgegenkommen des Vermieters. Hier heißt es nur höflich bleiben.

  • Zitat

    Zum einen weil Sie sich nicht an Absprachen gehalten hat und zum anderen Sie die Miete erhöhen will?

    Welche Absprachen hat sie denn nicht eingehalten? Sie hat doch eine Annonce geschalten.

    Ansonsten pflichte ich dem Vorredner bei. Du hast überhaupt keinen Anspruch eher aus dem Vertrag zu kommen. Solche Kündigungsfristen gibt es nicht zu Spaß.

    ich selbst würde nie eine Annonce schalten, nur damit ein Mieter eher aus dem Vertrag kommt.

    Wie der neue Vertrag aussieht, bestimmt auch nur die Vermieterin. Wenn die Mieter also höher wird, dann ist das wohl ihr gutes Recht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Habe ich jetzt die Möglichkeit direkt aus dem Mietvertrag raus zu kommen? Zum einen weil Sie sich nicht an Absprachen gehalten hat und zum anderen Sie die Miete erhöhen will?

    Träum weiter!

    Aus dem Mietvertrag kommst Du vor Ende der Kündigungsfrist nicht raus. Jedenfalls nicht ohne Guten Willen der Vermieterin.

    Welche Absprachen? Die Schaltung einer Annonce? Warum sollte sie? Sie hat ja einen Mieter bis Ende Januar 2015.

    Bei Abschluß eines neuen Mietvertrages die Miete neu festzulegen bzw. auszuhandeln ist keine Mieterhöhung und geht, krass gesagt, den Vormieter eine feuchten Dr... an.

  • Zitat

    ich selbst würde nie eine Annonce schalten, nur damit ein Mieter eher aus dem Vertrag kommt.


    Warum soll man Mietern nicht entgegenkommen? Und warum soll man in eine Anzeige nicht schreiben: " Bezug ab XX.XX. möglich, spätestens jedoch ab YY.YY."?
    Kostet einen nix. Den Stress der Mietersuche hat man so oder so.

  • Warum soll man Mietern nicht entgegenkommen? Und warum soll man in eine Anzeige nicht schreiben: " Bezug ab XX.XX. möglich, spätestens jedoch ab YY.YY."?
    Kostet einen nix. Den Stress der Mietersuche hat man so oder so.


    Stimme zu. Wenn ich als VM nicht unbedingt auf dem Ende des MV bestehe, könnte ich ja u.U. bereits früher einen mir genehmen Mieter fiden.

  • Warum soll man Mietern nicht entgegenkommen?

    Um genau solche Fälle, wie sie der Fragesteller nun eröffnet hat, zu vermeiden. Es besteht immer die Gefahr, dass ich zu unrecht daran festgenagelt werde.
    Sowas mache ich höchstens mal bei einem vorhandenen Kündigungsausschluss, wenn der Mieter vorzeitig
    raus muss.

    Zitat

    Den Stress der Mietersuche hat man so oder so.


    Aber nicht den Stress, eine kurzfristige Besichtigung in einer bewohnten Wohnung durchführen zu müssen (und ggfs. den Ärger der Terminvereinbarung mit dem aktuellen Mieter).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Um genau solche Fälle, wie sie der Fragesteller nun eröffnet hat, zu vermeiden. Es besteht immer die Gefahr, dass ich zu unrecht daran festgenagelt werde.


    Normalerweise sichert man nur Dinge zu an die man sich auch zu halten gedenkt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

    Zitat

    Aber nicht den Stress, eine kurzfristige Besichtigung in einer bewohnten Wohnung durchführen zu müssen (und ggfs. den Ärger der Terminvereinbarung mit dem aktuellen Mieter).


    Wenn man grundsätzlich keine bewohnten Wohnungen zeigen will, find ichs verständlich. Allerdings wird einem ein Mieter, der die Möglichkeit hat evtl. früher aus seinem Vertrag zu kommen, garantiert keine Steine in den Weg legen, wenn es um Terminvereinbarungen geht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!