Nebenkostenabrechnung 13 - Warmwasserkosten so hoch?

  • Hallo anbei ein Auszug aus meiner NK-Abrechnung 13.

    Angeblich kostet das Warmwasser 42,x Euro pro Einheit.
    Ist das möglich das alle anderen 5 Parteien so wenig Warmwasser verbraucht haben?
    Ist mein Verbrauch viel zu hoch für 2 Personen? Die anderen Kosten sind ja im Vergleich geringst!

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    Danke für die schnelle Hilfe.

    Grüße
    Alex


  • Ist das möglich das alle anderen 5 Parteien so wenig Warmwasser verbraucht haben?

    Das erscheint mir in der Tat etwas wenig. 49m³ für 6 Wohnungen kann ich nicht ganz nachvollziehen. Der Bundesschnitt liegt hier bei 21,9 KWh pro Person, so dass dein Verbrauch so OK ist.

    Ich würde mir hier vom Vermieter mal die Gesamtrechnung zeigen lassen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es sollte hier nicht m³ mit kWh verwuchselt werden. Der Fragesteller hat zu Zweit 42,687m³ von den 613,539m³ des Hauses (ich tippe mal so auf ~20 Bewohner) verbraucht. Wo bzw. was ist das Problem?

  • 3 Sachen Fallen mir auf den ersten Blick auf:

    1. Nutzfläche bei den Heizkosten 220 m², bei den WW-Kosten aber 271 m²

    2. Gesamtheizkosten 2926 € und WW-Kosten 2988 €. Das stimmt nie und nimmer. Bei den Gesamtheizkosten könnten die WW-Kosten bestenfalls um die 500 € betragen.

    3. Der geringe Gesamt-Verbrauch von Warmwasser.

    19 m³ Warmwasser für 2 Personen im Jahr ist nicht zu viel. Durchschnitt pro Tag und Person etwa 40 Liter.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (13. November 2014 um 14:55)

  • Es sollte hier nicht m³ mit kWh verwuchselt werden. Der Fragesteller hat zu Zweit 42,687m³ von den 613,539m³ des Hauses (ich tippe mal so auf ~20 Bewohner) verbraucht. Wo bzw. was ist das Problem?

    Das es nicht um die Kalt- sondern die Warmwasserkosten (der obere Teil der Abrechnung) geht lieber Berny:cool:

  • Es sollte hier nicht m³ mit kWh verwuchselt werden. Der Fragesteller hat zu Zweit 42,687m³ von den 613,539m³ des Hauses (ich tippe mal so auf ~20 Bewohner) verbraucht. Wo bzw. was ist das Problem?

    Du bist wohl in der Zeile verrutscht. Es geht nicht um die Kaltwasserkosten, sondern die Warmwasserkosten.
    Wenn der Fragesteller schon 19 m³ verbraucht hat, bleiben für die anderen 5 Mietbereiche nur 30m³ übrig.

    Zitat

    1. Nutzfläche bei den Heizkosten 220 m², bei den WW-Kosten aber 271 m²

    Das passt soweit. Hier wird nochmals zwischen Nutzfläche und beheizter Nutzfläche unterschieden. Die beheizte Nutzfläche ist in der Regel geringer (Wenn beispielsweise der Keller nicht beheizt wird).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das passt soweit. Hier wird nochmals zwischen Nutzfläche und beheizter Nutzfläche unterschieden. Die beheizte Nutzfläche ist in der Regel geringer (Wenn beispielsweise der Keller nicht beheizt wird).

    OK, allerdings dürfen die Grundkosten der Heiz- und Warmwasserkosten nur nach der Wohnfläche umgelegt werden. Keller außerhalb der Wohnung zählen nicht dazu.

    Ich stolper gerade noch über etwas:

    Den Begriff Gemeinschaftswohnung.

  • Den Vermieter kontaktieren und genau dieses Problem nochmals schildern.

    Zitat

    allerdings dürfen die Grundkosten der Heiz- und Warmwasserkosten nur nach der Wohnfläche umgelegt werden

    Da steht aber im § 6 Heizkostenverordnung etwas anderes. Dort ist explizit von Nutzfläche die Rede.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (14. November 2014 um 08:45)

  • Wohnfläche und Nutzfläche sind verschiedene Dinge.

    Eine Wohnfläche ist in der Wohnflächenverordnung bestimmt.

    Nach der Heizkostenverordnung gilt aber: "die mit Wärme oder Warmwasser versorgten Räume".
    Würde dann aber auch für einen beheizten Kellerraum gelten, obwohl er nicht zur Wohnfläche gehört.

    Wenn also eine Wohnung Räume hat, welche nicht mit Wärme versorgt werden, dürfen diese Flächen bei den Grundkostenanteil nicht mit einbezogen werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (14. November 2014 um 11:46)

  • Den Vermieter kontaktieren und genau dieses Problem nochmals schildern.


    Da steht aber im § 6 Heizkostenverordnung etwas anderes. Dort ist explizit von Nutzfläche die Rede.

    Welche Punkte genau? Kann ich auf eine kleinere Nachzahlung hoffen?

  • Welche Punkte genau? Kann ich auf eine kleinere Nachzahlung hoffen?

    Die Punkte, bis auf die Wohn-/Nutzfläche, die ich genannt habe. Kleinere Nachzahlung ist sicher möglich.

    Ich rate dir aber die Abrechnung, auch wenn es Geld kostet, fachlich prüfen zu lassen.

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