Hi,
Ich habe folgende Frage zum Thema Kleinreparatur:
Ich bin vor ca einem halben Jahr in die neue Wohnung eingezogen.
Im Übergabeprotokoll wurden Mängel an den Duschverkleidungen (alte Plastiktüren die nicht mehr richtig schlossen) und an den Fugen vermerkt.
Die Mängel wurden vom Hausmeister abgestellt. Im selben Atemzug kontrollierte er den Abfluss der Duschwanne und kam zu dem Entschluss, das dieser nicht mehr in Ordnung ist (rostig). (Es gab bereits einen Wasserschaden in einer anderen Wohnung im Haus)
Daraufhin beauftragte der Hausmeister eine Firma, die noch am selben Tag die komplette Duschwanne wechselte.
Nun habe ich vom Vermieter eine Rechnung für den Austausch der Duschwanne (100€) bekommen.
Er beruft sich dabei auf die Kleinreparaturen- Klausel. Diese ist auch ordungsgemäß im Mietvertrag vermerkt.
Meine Frage hierbei ist nun: Zählt diese Reparatur nun unter diese Reparaturen-Klausel, obwohl ich diese nicht in Auftrag gegeben habe und erst ein halbes Jahr in der Wohnung wohne. (Kann ja nun nicht durch meine Benutzung entstanden sein)
Mfg Firehead