Durch die Erklärung hab ich jetzt aber das gefühl, dass das ganze arglistig geschah und Person B genau wusste was in §551 steht.Heißt das, ich kann den Mietvertrag für ungültig erklären?
Nein, wenn der Vermieter so etwas fordert, dann ist das schlicht und einfach unwirksam. Es tritt dann automatisch die gesetzliche Regelung in Kraft und man kann das Recht auf die Teilzahlungen notfalls mittels Anwalt durchsetzen.
Eine Arglist müsstest Du nachweisen, was hier fast unmöglich wird. Ich vermute einfach mal, dass der Vermieter nichts von dieser Regelung weiß und demnach kein Vorsatz vorliegt.
Hier meint mein Vater, dass ich meine Katze einfach mitnehmen kann, da im ersten satz der Klausel ein generelles Verbot von allen Haustieren steht und die Klausel somit komplett ignoriert werden kann und ich keine "Erlaubnis" brauche.
Ich glaube, so einfach ist es dann doch nicht. Grundsätzlich sind pauschale Verbote von Katzen und Hunden unzulässig. Ein Verbot muss entsprechend begründet werden.
Meines Wissens ist es so, dass Du bei einer fehlenden Zustimmung, bzw. bei dem pauschalen Verbot deine Katze nicht einfach mitnehmen kannst. Hier wäre notfalls eine Zustimmung des Vermieters einzuklagen.
Hast Du denn nicht bei der Besichtigung angesprochen, dass Du eine Katze hast?
-Ich hab gelesen, dass bei Baulichem Schaden, der ja mit der Nässe in der Wohnung vorliegt, der Mietvertrag ungültig ist oder aufgeschoben wird, bis der beseitigt ist.
Eine Nässe muss ja erst einmal nachgewiesen werden. Es kann auch muffig riechen, wenn der Abfluss vom WC oder Waschtisch ausgetrocknet ist.
Wenn Schimmel sichtbar ist, dann liegt ein Mangel vor, den der Vermieter beseitigen muss. Ob der Vertrag fristlos gekündigt werden kann, hängt vom Umfang des Schimmels ab. Ist die Wohnung hierdurch nachweislich unbewohnbar, wäre das möglich.
für mich ist das keine Gedenkzeit, wenn die Wohnung in der Zeit weg sein kann. Wir hatten schon unter Bedenken unterschrieben, aber im nachhinein haben ich und meine Mutter das Gefühl, wir wurden Quasi zu einer Unterschrift genötigt
Nein, ihr wurdet nicht genötigt und ich sehe auch nicht wirklich, dass hier eine unzulässige Drucksituation durch den Vermieter aufgebaut wurde. Je nach Wohnungsmarkt ist es nicht ungewöhnlich, dass man sich teilweise schnell entscheiden muss. Du bist nicht der einzige Mietinteressent.
Soweit ich weiß, kann man einen Mietvertrag in dem der Eigentümer als Vermieter genannt ist, nicht "i.A." unterschreiben und nur "i.V." und das auch nur mit Vollmachtserklärung.
-Macht das den Mietvertrag auch ungültig?
Auch nein. Grundsätzlich gibt es beim Mietvertrag keine Formvorschriften. Theoretisch könnt ihr einen Mietvertrag auch per Whatsapp oder telefonisch abschließen. Wenn hier keine Vollmacht vorliegt, könnt ihr diese nachträglich natürlich einfordern.
also kann meine Mutter ihre Bürgschaft nicht einhalten. ist es irgendwie möglich, dass sie die widerruft?
Nein, dass ist einseitig nicht möglich. Im schlimmsten Fall wäre bei deiner Mutter einfach nichts zu holen.
Wenn ich keinen schlüssel kriege, zahle ich keine Miete, nur kaution.
Wenn Du keinen Schlüssel bekommst (nach der Zahlung der ersten Kautionsrate), forderst Du den Vermieter schriftlich und nachweislich auf, die Wohnung zu übergeben. Tut er das nicht, könnte sich hieraus das Recht zur fristlosen Kündigung ergeben. Das würde ich dann - wenn es soweit ist - mit einem Anwalt absprechen.
Zu deinem Punkt 2: Ich erkenne hier keine Arglist. Du wurdest nicht zur Unterzeichnung gezwungen, es wurden Dir keine falschen Versprechen gemacht (du hast schlicht und einfach nicht nachgefragt) und Du hättest Dir den Mietvertrag in Ruhe durchlesen können.
Und wie schon gesagt: Sind einzelne vertragliche Vereinbarungen unwirksam, greift die gesetzliche Regelung. Das ist also kein Nachteil für dich.
ich habe ein Widerrufsrecht über das ich nicht belehrt wurde, das dadurch 1 Jahr beträgt.
Für Mietverträge gibt es kein Widerrufsrecht. Ob der Vermieter gewerblich handelt (das ist ja fast immer so) oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Ein Widerrufsrecht besteht nur dann, wenn die Wohnung vorher nicht besichtigt wurde.
Generell gibt es ein Widerrufsrecht nur bei Fernabsatzgeschäften.
Abschließend:
Ich hab mit der Tochter telefoniert, sie sucht jetzt einen neuen Mieter zum 1.10. und löst dann den vertrag auf, dann bin ich raus. Wenn sie aber keinen findet, will sie auf dem vertrag bestehen.
Das ist schon ein entgegenkommen des Vermieters. Gleichzeitig würde ich ganz vorsorglich eine schriftliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin einreichen. Dann wäre das Mietverhältnis zum 31.12.22 beendet, sofern kein beidseitiger Kündigungsausschluss vereinbart wurde.
Es tut mir leid, Dir keine anderweitige Antwort geben zu können, aber anhand der Schilderungen ist der Vertrag erst einmal wirksam und eine arglistige Täuschung liegt auch nicht vor. Da kommt es aber auch darauf an, was konkret vor Unterzeichnung, bzw. bei der Besichtigung besprochen wurde.