Hallo Zusammen,
unser Vermieter erneuert die Umwehrung an den Balkonen des Objektes.
Nun erfuhr ich, dass der Vermieter noch nicht sagen kann, wann die neue Umwehrung geliefert wird.
Kann ich für den Zeitraum der Baumaßnahme eine Ersatzumwehrung verlangen? Eine Absturzgefährdung ist gegeben. Zusätzlich muss ich noch erwähnen, das in dem Haus auch Familien mit Kleinkindern wohnen.
Wie verhalte ich mich, wenn der Vermieter es verweigert eine Schutzmaßnahme zu errichten? Denn ohne Absturzsicherung ist die Benutzung gefährlich, im Zweifel sogar tödlich!
die Angrenzende Hoffläche des Mehrfamilienhauses, auf der sich die Garagenanlage befindet, besteht aus einer Betonfläche. Diese Betonfläche ist sehr marode und teilweise unterspült.
es befinden sich Schlaglöcher in denen noch loser Beton liegt. Selber bin ich schon mehrmals auf solch einer Stelle umgeknickt. Die Betonfläche hat an einer Stelle ein Loch von 3x3 cm. Ein Gliedermaßstab lässt sich ca35 cm hinein stecken.
Auch hier: ist der Vermieter umgehend zu handeln? Angenommen meine Frau oder ich Stürzen und haben in dem Moment unseren Sohn (10 Monate) auf dem Arm. Was ist dann?