Guten Tag,
unsere Einbauküche wurde uns zu Beginn der Miete unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Zu den Elektrogeräten findet sich im Vertrag folgende Sonderregelung:
Der Vermieter stellt dem Mieter eine Küchenzeile inkl. Geräte gem. Beschreibung,
Länge 4,80 m (Zustand „gebraucht“) zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Die
Küche bleibt als Eigentum des Vermieters. Der Mieter sorgt für die Erhaltung und
Instandhaltung der Küche bzw. Geräte. Notwendigen Reparaturen/ Ersatz-
beschaffungen fallen zur Lasten des Mieters.
Die Küche war zu diesem Zeitpunkt 5 Jahre alt. Ein Jahr nach unserem Einzug gab dann der Geschirrspüler den Geist auf, bei normalem Gebrauch ohne Verschulden unsererseits. Das meldeten wir und haben den Spüler seitdem nicht mehr verwendet.
Mittlerweile sind wir aus der Wohnung ausgezogen und das Thema kommt wieder, da der Geschirrspüler für die neuen Mieter ersetzt werden sollte.
Wie ich die bisherige Rechtssprechung verstehe ist der Vermieter in diesem Fall nicht zum Ersatz verpflichtet. Das ist auch in Ordnung, daher haben wir das Gerät einfach nicht mehr verwendet. Kann eine derartige Klausel nun aber tatsächlich so gültig sein, dass wir beim Ableben eines alten Gerätes als Mieter zum Neukauf verpflichtet sind?
Ich kann mir das nicht vorstellen, würde aber gerne eine gebildetere Meinung einholen.
Viele Grüße