Auszug aus Wohnung - Renovierungsarbeiten

  • Sehr geehrtes Forum, ich freue mich sehr dabei sein zu dürfen und meine Fragen hier zu stellen.

    Meine Freundin & Ich ziehen jetzt aus unserer Wohnung aus- soweit so gut-.

    Kündigung wurde auch zum gewünschten Termin bestätigt.

    Jetzt kommt meine eigentliche Frage:

    Vor ca. einem Jahr hat es bei uns einen Wasserschaden gegeben. Wir wohnen im Dachgeschoss und das Dach war wohl undicht. Wie groß der Schaden genau auf den Dach war kann ich nicht sagen da ich es nicht mit meinen eigenen Augen gesehen habe. Aber aufjeden Fall gab es unschöne Flecken bei uns an der Decke.

    Danach hat es auch zum Glück nicht mehr geregnet, weil bis der Schaden repariert wurde vergingen bestimmt fast 8 Wochen woran es da aber gelegen hat weiß ich nicht.

    Das Dach wurde auch repariert wie erwähnt es hat bisher zum Glück nicht nochmal reingeregnet aber die Wasserflecken an der Decke sind bisher immer noch da.

    Da es auch am Anfang hieß es wird von dem "Hausmeister" übernommen der hier mit im Haus wohnt -der aber ehrlich gesagt meiner Meinung nach nicht viel hier macht-, haben wir uns da auch nicht weiter drum gekümmert. Gestört hat es auch eher weniger da der Raum eher unbenutzt gewesen ist. Dann sind die Leute in den Urlaub gefahren und meinten noch davor wenn wir wieder da sind machen wir die Decke wieder Fit.

    Nja jetzt da auch der Umzug näher rückt und somit auch der Auszug und wir die Wohnung ja in einen renovierten Zustand zurückgeben sollen ist jetzt die Frage wie das mit den Wasserflecken weitergeht?

    Heute habe ich den Hausmeister drauf angeprochen wann er das machen möchte, und er hat mir gesagt das müssen wir selber machen da wir dafür verantwortlich sind.

    Aber was können wir den dafür das es durch die Decke regnet ?^^

    Nja jetzt frage ich mich ob das so erlaubt ist ?

    Auch ist es so das schon ein paar Mängel vor Einzug damals vorhanden waren wie z.b. Gespaltenes Laminat was schonmal ausgebessert wurde nach 08/15 Art, gerissene Fliesen im Bad usw.

    Eigentlich war es von unserer Seite aus so geplant das wir z.b. das Laminat mit der Zeit ausbessern aber uns ist schnell klar geworden das wir hier nicht lange bleiben möchten daher jetzt wieder der Auszug.

    Diese Sachen wurden auch alle schön säuberlich in das Übergabeprotokoll eingetragen was für mich soviel heißt wie dafür müssen wir uns nicht verantworten & auch nicht ausbessern?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen Shanti

  • den Hausmeister drauf angeprochen wann er das machen möchte, und er hat mir gesagt das müssen wir selber machen da wir dafür verantwortlich sind

    Das stimmt nicht. Selbst wenn ihr wirksam zu den Schönheitsrenovierungen verpflichtet seid, so umfasst das grundsätzlich nur die Verfärbung und Verschmutzung der Wände durch den üblichen Gebrauch der Wohnung im Laufe der Zeit. Instandsetzung hingegen, wozu auch solche Spuren von einem Wasserschaden gehören, bleiben Sache des Vermieters.

    Diese Sachen wurden auch alle schön säuberlich in das Übergabeprotokoll eingetragen

    Das ist gut. So kann der Vermieter nicht behaupten, ihr hättet die Schäden verursacht, da ihr beweisen könnt, dass sie vor euch schon da waren.

  • Nja jetzt da auch der Umzug näher rückt und somit auch der Auszug und wir die Wohnung ja in einen renovierten Zustand zurückgeben sollen ist jetzt die Frage wie das mit den Wasserflecken weitergeht?

    Müsst ihr das wirklich, bzw. gibt es hierzu wirksame Vereinbarungen im Mietvertrag? Vorsichtshalber mal checken.

    Die Schaden durch den Wassereintritt müsst ihr schon mal nicht beseitigen.

    Heute habe ich den Hausmeister drauf angeprochen wann er das machen möchte, und er hat mir gesagt das müssen wir selber machen da wir dafür verantwortlich sind.

    Als Hinweis: Der Hausmeister ist nicht wirklich euer Vertragspartner und er wird von der Materie auch nicht wirklich viel Ahnung haben. Bei solchen Sachverhalten würde ich mich unmittelbar an den Vermieter wenden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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