Hallo Leute,
Ich habe ein Problem in und mit meinem gestern unterschriebenen Mietvertrag.
Ich habe bisschen rumgegooglet, weiß jetzt bisschen bescheid was Sache ist, aber leider noch immer null was ich tun soll.
Folgende Probleme:
1)Im Mietvertrag steht "Die Kaution ist zu beginn der Mietvertrages fällig." und dazu gab es von Person A den Kommentar "Und bevor die Kaution und erste Miete nicht bezahlt ist, gibt es auch keinen Schlüssel.".
- Ich denke da ist die sache ja eindeutig. Das gilt nicht. Es wurde von Person B begründet mit "es sind ja keine 3 Kaltmieten, also brauchst du ja keine 3 Raten zahlen, sondern alles auf einmal" (und nebenbei: es sind ca. 1,4 Kaltmieten). Ich wusste zu diesem zeitpunkt nicht, was hier denke ich alle wissen, und zwar was in §551Absatz 2 und 4 steht. Ich hab das Recht 3 Gleiche raten zu zahlen und eine Klausel zu meinem Nachteil ist unwirksam. Durch die Erklärung hab ich jetzt aber das gefühl, dass das ganze arglistig geschah und Person B genau wusste was in §551 steht. Heißt das, ich kann den Mietvertrag für ungültig erklären? Solche Vermieter möchte ich nicht, da bleib ich bei Mama im Keller.
2) Zur Tierhaltung steht "Tiere, auch Haustiere wie Hunde, Katzen, Hühner, Tauben, o. Ä. dürfen nlcht gehalten werden. Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzelfall von den Parteien getroffen werden." und unter "Sonstige vereinbarungen (Individualabreden)" steht "Tierhaltung: keine Erlaubnis, auch explizit keine Erlaubnis für Wohnungskatze."
- Hier meint mein Vater, dass ich meine Katze einfach mitnehmen kann, da im ersten satz der Klausel ein generelles Verbot von allen Haustieren steht und die Klausel somit komplett ignoriert werden kann und ich keine "Erlaubnis" brauche. Und dazu ist auch der Teil mit "explizit keine Erlaubnis" so unverständlich geschrieben ist, dass ich nicht weiß, was damit gemeint ist und auch kein Grund genannt ist. Person B meinte, der vermieter und Eigentümer will keine Katzenbesitzer in der Wohnung, da er Angst hat die Türen und die Wände könnten zerkratzen. Ich weiß nicht ob der Vermieter das so gesagt hat, er liegt im Krankenhaus. Und auch ist es überhaupt nicht verhältnismäßig, da es sich um eine Kellerwohnung in mittelmäßigem bis schlechtem Zustand handelt, mit raufaser und Jahrzehnten alten Türen, auch miete ich die Wohnung alleine und fühle mich unverhältnismäßig stark benachteiligt dadurch. Ich hab viel gelesen, dass ein triftiger Grund benötigt wird, der ja nicht vorliegt, aber nirgendswo ein Gesetz oder so dazu gefunden oder einfach übersehen. Kann ich das tatsächlich einfach ignorieren?
3) In der Wohnung roch es komisch und beim ersten Besichtigen standen überall noch die Sachen des aktuellen Mieters rum, sodass ich den Geruch nicht wahrnehmen konnte. Meine Mutter war beim Mietvertrag-Termin dabei, da war die wohnung leer. Sie meinte später es roch nass, aber sie war sich nicht sicher.
-Ich hab gelesen, dass bei Baulichem Schaden, der ja mit der Nässe in der Wohnung vorliegt, der Mietvertrag ungültig ist oder aufgeschoben wird, bis der beseitigt ist. Aber wie leite ich das ein und worauf basiert das? auch hier hab ich keine Grundlage dafür gefunden, nur dass es wohl so sei. Dazu hat meine Mutter einen Schrank, der vor meinem Einzug noch entfernt wird nach unterschrift geöffnet und es roch stark nach Schimmel. Im Schrank war nichts zusehen, aber der Geruch war stark. Was kann ich da machen?
4) Wer das alles jetzt gelesen hat, wird sich jetzt wahrscheinlich denken "wieso hast du de Mietvertrag dann überhaupt unterschrieben?".
Naja, ich hab mich ganz einfach dazu gedrängt gefühlt. Von den Sachen mit der Kaution und der Katze wusste ich nichts, bis es nicht zur Unterschrift kommen sollte. Der Mietvertrag wurde in der leeren Wohnung überhaupt erst erstellt. Die wohnung war zu dieser Zeit noch vermietet, der Mieter aber schon ausgezogen. Person B sagte (bevor das mit der Kaution klar war und der Mietvertrag erstellt war), wir könnten auch noch bis morgen Gedenkzeit haben. Ich fragte ob bis übermorgen. Person A sagte "egal bis wann, ich kann die ganze Woche erst ab 20 Uhr, und wenn die Wohnung weg ist, ist sie weg. Person A wusste, dass ich Ab Oktober studiere und schnell eine Wohnung brauche und ich als Student auch nicht wirklich viele Optionen habe. Und hat dieses "stressen" mehrmals wiederholt. man kann warten, aber wenn wer anders sich in dieser Zeit meldet, ist die Wohnung weg.
-für mich ist das keine Gedenkzeit, wenn die Wohnung in der Zeit weg sein kann. Wir hatten schon unter Bedenken unterschrieben, aber im nachhinein haben ich und meine Mutter das Gefühl, wir wurden Quasi zu einer Unterschrift genötigt. Ist damit der vertrag nichtig? Es war einfach eine absolut seltsame Situation. es waren Kellerräume in denen dann einfach zwei kleine Ikeatische gestapelt waren zum schreiben der Mietverträge. Es waren Vorlagen, eine füllte ich aus, eine Person B. Was kann ich da machen? kann ich sagen ich wurde genötigt zu einer Unterschrift oder irgendsowas? Über meine Rechte gege die der Mietvertrag verstößt, wusste ich auch vorher nicht bescheid, sonst hätte ich da gar nichts unterschrieden.
5) Jetzt zu dem Probem mit "Person A und B". Der Vermieter und Eigentümer musste am Morgen des Termin ins Krankenhaus, also kamen Tochter(B) und Sohn(A). Es gab keine Vollmachtserkärung oder so, die Tochter unterschrieb auch mit "i.A." und der Nachname ist nichtmal gleich. Soweit ich weiß, kann man einen Mietvertrag in dem der Eigentümer als Vermieter genannt ist, nicht "i.A." unterschreiben und nur "i.V." und das auch nur mit Vollmachtserklärung.
-Macht das den Mietvertrag auch ungültig? Ich habe jetzt Angst, da alles vor Ort unterschrieben wurde, dass z.B. die Kontonummer nicht korrekt ist und behauptet wird ich habe nicht gezahlt oder sowas. Auch will ich durch die ganzen Sachen diese Leute nicht als Vermieter, die Wohnung ist eine kleine Kellerwohnung und mir den ganzen stress nicht wert, da fahr ich lieber länger zur Uni.
6) Dann kam jetzt noch dazu, dass mein Stiefvater heute zu nächstem Monat gekündigt wurde, das unternehmen wurde aufgekauft und aufgelöst, also kann meine Mutter ihre Bürgschaft nicht einhalten. ist es irgendwie möglich, dass sie die widerruft? In der Selbstauskunft ist auch vermerkt, dass ihr Teilzeit Job für die Bürgschaft reicht, da ihr Mann vollzeit Arbeitet und für die Familie sorgt.
Ich hab mit der Tochter telefoniert, sie sucht jetzt einen neuen Mieter zum 1.10. und löst dann den vertrag auf, dann bin ich raus. Wenn sie aber keinen findet, will sie auf dem vertrag bestehen. ich hab mir folgende 2 Optionen überlegt:
1. ich zahle dann 1/3 der Kaution zum 1., wenn ich dann die Schlüssel kriege zum 5. die erste Miete. Dann immer zum 3. die miete und die Kautionsraten. Wenn ich keinen schlüssel kriege, zahle ich keine Miete, nur kaution. (nach OLG Düs A 10 u 60/10: "kein schlüsse = keine Mietnutzung = keine Miete).
2. Option wäre, ich zahle nicht, widerrufe den Mietvertrag schriftlich, erscheine nicht zur Schlüsselübergabe. Sie kommen entweder mit Anwalt, wenn es ihnen das wert ist. Ich argumentiere vor Gericht wegen Arglist, sie Vermieten mehrere Wohnungen in mehreren Häusern privat und müssen über §551 bescheid wissen und dank arglist ist der Vertrag ungültig. Und da die email auf "Hausverwaltun-[Nachname-Eigentümer].de" ist, handelt es sich um eine Hausverwaltung und da sie auch mehrere Wohnungen in mehreren Häusern vermieten und person B es am Telefon ein "Familien Unternehmen" nannte, sollte es gewerblich sein und ich habe ein Widerrufsrecht über das ich nicht belehrt wurde, das dadurch 1 Jahr beträgt. Somit wäre der vertrag ja dann ungültig und sie hätten keine chance mit einer klage, oder?
Ich weiß, es gibt hier keine Rechtshilfe und keine vor gericht geltende Hilfe. Ich möchte nur gerne wissen, wo genau ich meine Rechte nachlesen kann und es damit begründen. Evtl. auch Tips wie ich rechtsbeistand kreige, als Student ist da nicht gerade das Geld für da. Ein bisschen Hilfe wäre sehr nett.
Vielen Dank schonmal!