Vermieter verlangt hohe Zahlung wg. ausgelassenen Mülldienst

  • Guten Tag,

    ich wohne in einem Haus mit mehreren Parteien. Wir haben einen Abfallplan, der bestimmt, welche Tonnen zu welchem Tag an die Straße zu stellen sind. Im August hatte ich diese Aufgabe und habe dies auch erledigt.

    Zum September sind neue Parteien in das Haus gezogen und haben erst einmal alle Mülltonnen (Gelbe, Restmüll und Papier (keine Biotonne vorhanden)) bis oben hin zugestopft und ihren Müll nicht getrennt. Diese Personen sind es auch, die den Müll an die Straße zu stellen haben im Monat September. Dies haben sie unterlassen.

    Nun ist eine Mail des Vermieters hereingekommen, in der steht, dass die hoffnungslos überfüllten Tonnen so voll seien, weil bereits im August, wo ich zuständig war, Termine ausgelassen wurden. Das stimmt definitiv nicht. Nun droht der Vermieter allen Parteien - auch mir -, dass wir eine Summe von insgesamt 360€ (wir sind 6 Personen insgesamt) zu zahlen hätten, sollte der Müll bis morgen, den 15.09.2022, 18 Uhr, nicht entsorgt werden.

    In der Hausordnung steht nichts zu irgendwelchen „Sonderleerungen“ oder irgendwelchen Kosten, die dazu anfallen würden. Lediglich im Raum, in dem die Tonnen stehen, hängt ein Zettel, der besagt, dass entsprechend zu zahlen sei sollte der Dienst nicht ordnungsgemäß erfolgen.

    Die Frage ist nun also: Bin ich verpflichtet, diese Summe zu zahlen?

    Beste Grüße

  • Wenn sich aufgrund des Versäumnisses Sonderleerungen erforderlich machen, dann sind diese Kosten des Entsorgers auch über die Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umlagefähig.

    Wie der Vermieter da auf 360 € kommt, kann ich nicht nachvollziehen. Unser Entsorger verlangt hier eine Gebühr von 40 €.

    Ist es hier aber zweifelsfrei (!) nachweisbar, dass die Sonderleerung eine einzelne Mietpartei verschuldet hat, muss auch diese Partei diese Kosten tragen.

    Habt ihr schon mal mit dieser Mietpartei gesprochen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Frage ist nun also: Bin ich verpflichtet, diese Summe zu zahlen?

    Die Frage würde sich mich erst einmal stellen, wieviel das tatsächlich kosten würde und ob die Sonderleerung durch einen Beleg nachgewiesen werden kann oder ob der genannte Geldbetrag nur eine Willkürlichkeit des Vermieters ist.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

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