Beiträge von Leipziger82
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Also ich möchte nicht das jeder der im Treppenhaus herum läuft weiß wie mein Gatte oder ich mit Vornamen heißen
Warum eigentlich nicht? Warum muss man aus solchen Sachen ein Problem machen?
Ein Verbot ist mir nicht bekannt.
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gelbe Tonnen gibt es dort keine, obwohl manche Nachbarn, als auch ich, sich darüber bereits bei unserem Vermieter (bzw. Hausverwaltung) beschwert haben.
Die gelbe Tonne ist Teil des dualen Systems Deutschlands und wird kostenfrei von den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine gelbe Tonne zu stellen. Ansprechpartner hier ist die Stadt/Gemeinde. Die können Euch sicher eine Tonne kostenfrei zur Verfügung stellen. Einfach mal nachfragen.
ZitatDie Nachbarn nutzen immer noch die Fläche dafür ihr Spermüll zu entsorgen und langsam bin ich wirklich genervt über diesen Zustand. Ich habe sämtliche male bei der Hausverwaltung angerufen, habe auf den Anrufbeantworter gesprochen, war persönlich da, doch ich erhalte keine Antwort und auch keinen Rückruf.
Gehen wir mal logisch an die Sache: Was soll der Vermieter tun, als hier eine regelmäßige Beräumung durchführen? Das Problem ist mir als Vermieter gut bekannt: Wer soll nachvollziehen können, wer aus dem MFH dort seinen Müll abgestellt hat? Das kann jeder gewesen sein. Da kannst Du die Mieter auch tausend mal auffordern, das zu unterlassen. Hast Du keinen konkreten Verursacher, ist das ein Kampf gegen Windmühlen.
ZitatIch weiß ehrlich nicht mehr was ich tun soll und vor allem möchte ich nicht für Kosten aufkommen, weil einige entweder nicht wissen das sie Kostenlos Spermüll entsorgen können oder aber zu Faul sind dies zu tun. Ich möchte nicht für Kosten aufkommen, weil dritte es verschulden.
So hart wie es klingt, aber dann musst Du in ein Eigenheim ziehen. Bekommt Ihr das Problem innerhalb der Hausgemeinschaft nicht in den Griff, zahlen halt alle.
ZitatAber es kommt nichts schriftliches mehr vom VM oder eine Aufforderung.
Muss er auch nicht. Die Tatsache, dass Mieter keinen Sperrmüll und ähnliches im Keller abstellen dürfen, ergibt sich sicher aus Hausordnung und Mietvertrag. Da muss der Vermieter nicht noch zusätzlich informieren.
ZitatWelche Rechte habe ich als Mieter?
Hinsichtlich der Kostenumlage gar keine. Der BGH hat vor etlichen Jahren entschieden, dass Sperrmüllberäumungen innerhalb eines Hauses im Zuge der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden dürfen. -
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Wenn ich im Winter zu viel geheizt habe und nachzahlen muss, steigt meine monatliche Miete im kommenden Jahr.
Es steigt hier höchstens die Warmmiete, da aufgrund der Nachzahlung die monatlichen Vorauszahlungen angepasst werden. Das ist durchaus üblich.
ZitatWenn ich sparsam geheizt habe und das Geld zurückbekommen habe, bleibt meine Miete gleich. Logisch wäre, dass sie in diesem Fall sinken würde.
Der Logik kann ich folgen. Grundsätzlich sind die (zu) hohen Vorauszahlungen natürlich eine Sicherheit für den Vermieter. Lieber zahlt er ein Guthaben aus der Abrechnung aus, anstatt einer Nachzahlung hinterherzulaufen.
Du hast allerdings das Recht, die Vorauszahlungen selbst anzupassen (Vgl. § 560 (4) BGB). Selbstverständlich musst Du das dem Vermieter mitteilen.
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Ich schließe mich dem Netzpfuscher grundlegend erst einmal an. Bei einer 69m² großen Wohnung zahlt Ihr 1,71 €/m²/Monat an Heizkosten. Das ist im Bereich des Normalen.
Eine Aussage zu der Richtigkeit der Abrechnung treffe ich nicht. Zum einen kenne ich die Rechnung nicht, zum anderen ist die Fragestellung zu verworren. -
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Durch Zufall (Gespräch mit den Nachbar-Mietern) hat sich uns folgendes Problem aufgetan:
Solltet Ihr das Problem nicht erst einmal mit der Hauptmieterin klären? Nachbarn erzählen gern mal falsche Sachen.
ZitatDie eigetliche Miete pro Zimmer beträgt allerdings 380€
Was beinhaltet die Miete von 380 EUR denn alles? Ist das eine Kaltmiete oder Warmmiete? Was beinhaltet Eure Miete von 600 EUR? Ist das eine Kaltmiete, Warmmiete oder Pauschalmiete?
Wie soll sich eine Miete von 380 EUR pro Zimmer berechnen, wenn die Hauptmieterin eine gesamte Wohnung angemietet hat?
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1.) Kann dem Mieter nach dem Wechsel des Hausbesitzer gekündigt werden, obwohl Hausbesitzer A mündlich gesagt hat das er auf unbestimmte Zeit in der Wohnung leben kann?
Was heißt denn deiner Meinung nach "unbestimmt"? Unbestimmt kann sein, dass eine Kündigung innerhalb von zwei Tagen nach dem Versprechen zugestellt wird, oder das der Mieter bis zum Sankt Nimmerleinstag in dem Haus wohnen kann.
Im Übrigen sind Worte eines Voreigentümers Schall und Rauch.Zitat2.) Was könnte der neue Hausbesitzer nun tun, wenn der Mieter diese Wohnung nicht verlassen möchte?
Er leitet eine Räumungsklage ein. Die Kosten hierfür trägt dann der Beklagte. Zusätzlich hat dieser dann entsprechenden Schadenersatz zu leisten.
Zitat3.) Wer müsste für evtl. Strafzahlungen an die beauftragten Firmen aufkommen?
Der Mieter. Hier geht es nicht nur um Schadenersatz für die Firmen, sondern auch für den Eigentümer. Kann dieser nicht einziehen, muss er irgendwo anders unterkommen und ggfs. seine Möbel einlagern. Diese Kosten trägt dann ebenso der Mieter.
Als Tipp: Mietet Euch für den Monat ein Hotelzimmer. Das ist günstiger, als die anstehenden Schadenersatzforderungen und eine Räumungsklage.
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Ich würde mich schon mal nach einer neuen Wohnung umsehen. Gleichzeitig sollte ein Anwalt in die Spur geschickt werden. Da die Übergabe zum 01.04.2015 vertraglich zugesichert wurde, dies aber nicht eingehalten wurde, wäre hier ggfs. schon eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich.
Genaueres kann dann ein Anwalt sagen. -
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Was soll das denn? Wenn ein Haus verkauft wird, werden die Mieter mit verkauft, die Verträge werden 1:1 übernommen. Wenn das bei euch anders läuft, solltest du das erklären.
Bist Du Dir sicher, dass das auch bei Studentenwohnheimen so ist?
ZitatIch habe schon einige Telefonate mit Vodafone gehabt und bekam natürlich immer unterschiedliche Antworten und mir wurde letztendlich gesagt das ich einfach Pech habe und 12 Monate eine Abschlagszahlung zahlen müsste
Der Vertrag ist erst einmal bindend, allerdings kannst Du diesen Vertrag für die neue Wohnung übernehmen. Kann Vodafone in der neuen Wohnung kein DSL gemäß Vertrag anbieten, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Das sind dann in der Regel 3 Monate.
Edith: Der Vermieter kann hier gemäß 549 (3) BGB - grundlos - kündigen, also auch aufgrund eines Verkaufes. Der Kündigungsschutz nach § 573 BGB greift bei Wohnheimen nicht.
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Nun kommt's: wenn aber nichts in Instandhaltung fließt, sich also der Zustand der Wohnung durch Benutzung kontinuierlich verschlechtert, sagt die Logik, daß der Vermieter zum Einen nicht gleichbleibend viel Miete erhalten dürfte (sprich, die Miete müßte sinken) bzw. dürfte er keine Mieterhöhung fordern.
Zumindest Deine Logik sagt Dir das. Meine funktioniert offensichtlich anders als Deine. Schon gewusst, dass Immobilien als Kapitalanlage dienen? Heißt: Man vermietet eine Wohnung und kann damit sogar Gewinne erwirtschaften. Solange es sogar Mieter gibt, die freiwillig für eine Bruchbude zahlen, ist der Gewinn umso höher. Das ganze nennt sich dann freie Marktwirtschaft.
ZitatBloß weil jemand 12 Monate Zeit für etwas hat, was auch in 4 Wochen erledigt werden kann, soll er das auch ausnutzen?
Möchtest Du meine Betriebskostenabrechnung machen? Die Faulpelze der Stadtwerke und andere Versorger benötigen immer Monate zum Ablesen von Zählern und Erstellen von ein paar hundert Rechnungen. Du kennst ja offensichtlich Wege, wie man die Versorger zur Rechnungslegung binnen weniger Tage bringt.
ZitatIch habe erlebt, was Freunde durchmachen mußten, die Häuser gebaut haben. Und was die letztendlich mal bezahlen werden für "die eigenen vier Wände", denn sie sind noch ganz am Anfang. Verschuldung auf Lebenszeit? Nee, lieber nicht.
Man muss nur wissen, wie man es macht. Ein Bekannter hat sich ein kleines Dreifamilienhaus gebaut. Die eine Wohnung nutzt er selbst, die zweite ist dauerhaft vermietet und die dritte ist als Ferienwohnung stets ausgebucht (bringt die meiste Kohle). Bevor man ein Eigenheim baut, sollte man die Refinanzierung klären. Daran scheitert es meist.
ZitatZum Einen - woher weiß ich, daß ich ein Sonderkündigungsrecht habe? Hat mich niemand drauf hingewiesen.
Wer sollte dich auch darauf hinweisen? Dazu kannst Du Dir Anwälte suchen. Freiwillig sagt Dir das niemand.
Es gibt in Deutschland um die 2.000 Gesetze mit ca. 45.000 Einzelvorschriften. Dazu kommen dann nochmal ca. 3.000 Rechtsverordnungen, die ebenso um die 40.000 Einzelvorschriften haben.
Macht nach Adam Ries also 80.000 Einzelvorschriften. Es ist unmöglich, dass Dich jemand - ungefragt - über diese Vorschriften informiert.ZitatWer hat wo definiert, was ein Sachmangel ist, wer ihn feststellen kann und darf?
Dafür gibt es Sachverständige und Richter.
ZitatAnsicht des Mieters gegen die Ansicht des Besitzers.
Mieter und Besitzer sind in der Regel eine Person. Gibt es also konträre Ansichten zwischen Mieter und Besitzer, dann ist das einer Schizophrenie geschuldet.
Was Du meinst ist Eigentümer. -
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Die Familie stellt sich nun die Frage, ob und wenn ja, wie lange sie sich realistisch betrachtet gegen einen erzwungenen Auszug zur Wehr setzen kann.Das hängt von Eurem Amtsgericht ab. Es soll schon Fälle gegeben haben, in denen schon nach wenigen Monaten geurteilt wurde. Ich selbst habe einen Fall begleitet, der etwas mehr als 3 Monate gedauert hat.
Im Übrigen trägt die Familie dann die Kosten des Rechtsstreites. Sollte das Verfahren dann tatsächlich 3 Jahre andauern, kann hier gern mal ein 5stelliger Betrag zustande kommen. In dem von mit begleiteten Fall musste der Beklagte dann nämlich Schadenersatz leisten, da der Eigentümer das Haus nicht selbst bewohnen konnte und ein anderes Haus anmieten musste.Zitatkein (wirklich kein!) Wohnraum in für 4 Personen geeigneter Größe in der Gemeinde vorhanden, in den man "ausweichen" könnte
Auch nicht in der Nachbargemeinde?
Sollte eine Kündigung wegen Eigenbedarf vorliegen, würde ich diese von einem vernünftigen Fachanwalt prüfen lassen. Dieser soll dann Eure Lage realistisch einschätzen.
ZitatEin Kauf ist auch denk- und realisierbar, obwohl die Familie in diesem Haus absehrbar nur noch 4-5 Jahre wohnen bleiben möchte
Warum dann kaufen, wenn der Auszug sowieso in 4 Jahren ansteht?
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Damals kam schon der Hinweis, dass es spätestens beim Auszug sowieso erfolderlich ist. Stimmt das? Müssen wir beim Auszug wieder einen Zentralen Zylinder einsetzen lassen?
Ja, müsst Ihr. Ihr habt die Wohnung so zurückzugeben, wie Ihr sie bekommen habt.
Ein Zentrales Schließsystem ist zum einen teurer und zum anderen auch bequemer, als normale Zylinder. Warum sollte sich der Vermieter damit zufrieden geben?ZitatDie Wohnungsverwaltung wollte damals gleich wieder einen Zentralschließzylinder einsetzen lassen, allerdings wollten wir nach 300,-€ Schlüsseldienst nicht nochmal 200,-€ ausgeben nur um einen einzigen Schlüssel für alles zu haben.
Da habt Ihr "Schwein" gehabt. Grundsätzlich ist der Vermieter nämlich berechtigt, nach Schlüsselverlust, alle Schließanlagen im Haus zu wechseln. Das hätte Euch einen vierstelligen Betrag gekostet.Was sagt denn Eure Haftpflichtversicherung dazu?
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dann soll man statt 3 Tonnen 9 rausstellen?
Dann kann aber jeder Mieter "seine" Tonne rausstellen?
Zitatah, bedeutet aber doch nicht im Umkehrschluss, dass es dann Mietersache ist?
Ein Gesetz oder eine Verordnung regelt niemals das Innenverhältnis innerhalb eines Hauses. Es gibt vielmehr Richtlinien vor.
Der Vermieter kann - wenn er einverstanden ist - die Tonnen rausstellen lassen. Die Kosten hierfür tragen dann die Mieter (da prognostiziere ich schon den nächsten Aufschrei). Da könntest Du dir auch selbst jemanden und suchen (und bezahlen), der das für dich macht.Zitataber auch sicher nicht, dass der Vermieter sich um nichts zu kümmern braucht.
Nochmal: Der Mietvertrag regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Alles, was dort vereinbart ist, hat für das Mietverhältnis bestand. Alles, dass nicht geregelt wird, hat eben keinen Bestand. Im schlimmsten Fall stellt dann niemand die Tonnen raus und Ihr erstickt im Müll. Was steht denn in der Satzung Eurer Stadt? Der Hinweis wurde dir ja schon gegeben.
ZitatIch sehe schon, das ist hier ein Vermieter-Forum. Der arme Vermieter hat ja genug um die Ohren.
Willst Du einen Beitrag, der Dir eine korrekte Antwort auf deine Fragen gibt (auch wenn diese unangenehm ist) oder willst Du eine falsche Antwort, die Dir innere Befriedigung gibt?
Aber dein Verhalten ist uns bekannt: Entspricht die Rechtslage nicht den persönlichen Vorstellungen, dann stellt man sich auf stur. Überlegungen, wonach man sich vielleicht doch im Unrecht befinden könnte, werden dann nicht angestellt. Im Zweifel haben die anderen Unrecht. Aber falls es dich beruhigt, das Verhalten ist wohl menschlich und begegnet mir tagtäglich.
Ich bin übrigens selbst Mieter und muss meine Tonnen selbst rausstellen. Da ich ein netter Mensch bin, mache ich das auch für meine 80jährige Nachbarin mit.
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Bitte um Korrektur wenn ich falsch liege
Nein, da hast Du wohl recht. Rückwirkende Mietminderungen gehen nicht.
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Schon mal 3 große blaue Mülltonnen mit Altpapier geschleppt?
Was geht Euch das Altpapier an? Diese Container werden von entsprechenden Privatunternehmen kostenfrei aufgestellt, weshalb diese sich auch um Abholung und Entsorgung kümmern müssen. Allerdings wird bei einer Verweigerung durch Euch vermutlich die Papiertonne einfach abgeschafft.
Ansonsten kann man das Gespräch mit dem Entsorgungsdienst suchen. Man kann beispielsweise eine große Tonne gegen 3 kleine Tonnen eintauschen.
ZitatWenn der Vermieter die Gebühren dafür als Betriebskosten verteilt, dann kümmert er sich um die Müllangelegeheit.
Ich verweise auf § 2 Punkt 8 Betriebskostenverordnung. Die Kosten des "Mülls" beschränken sich auf die bloße Entsorgung/Abfuhr. Die Bereitstellung der Mülltonnen ist hierdurch nicht geregelt.
ZitatIm Mietvertrag steht dazu nichts. Warum sollte ich mich, im juristischen Sinne, darum kümmern?
Gegenfrage: Wenn dazu nichts im Mietvertrag steht, warum soll sich dann der Vermieter kümmern? Ein Mietvertrag regelt Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter.
Wenn im Vertrag also nichts davon steht, dass der Vermieter sich darum kümmern muss, dann ist das auch so. Der Mietvertrag ist doch keine "Einbahnstraße" für den Mieter. -
Ich verstehe die ganze Problematik überhaupt nicht. Wie leben nicht mehr im Jahr 1990, wo man seine Schüssel aller paar Minuten neu ausrichten muss, um einen halbwegs vernünftigen Empfang zu bekommen.
Ich habe mir vor einiger Zeit auch eine kleine Flachantenne zugelegt, die sich unterhalb der Balkonbrüstung befindet. Der Empfang ist bombastisch. ich hatte das Teil sogar eine Weile in meinem Arbeitszimmer am Fenster stehen. Selbst dort hatte ich Empfang.
ZitatD.h. die Schüssel würde dann hinter der Betonmauer des Balkons unten auf dem Fußboden stehen und ich glaube nicht, dass ich dann noch Empfang haben werde! Denn die Strahlen müssen dann durch diese Betonmauer durch! Probiert habe ich es allerdings noch nicht.
Du sollst die Schüssel auch nicht einmauern! Die "Strahlen" können nämlich auch einen Bogen um die Mauer machen. Dahingehend empfehle ich einen Grundkurs in Physik.
Anscheinend geht es Dir hier nur um das Prinzip, oder? In der Zeit, in der Du hier die Fragen und Antworten formuliert hast, hättest Du längst probieren können, wie es um den Empfang hinter der Brüstung bestellt ist, oder? -
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Ab dem Fristablauf.
Berny: Warum erst nach Fristablauf? Die Miete kann mit Bekanntwerden des Mangels gemindert werden. Es muss nur der Vermieter informiert werden.
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Ich denke nicht, dass hier ein mietrechtliches Problem vorliegt, weshalb ich auch nicht helfen kann. Derartige Betteleien sind ja nicht verboten.
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Zudem haben wir gerade erfahren, das er das Einschreiben mit Rückschein verweigert hat!
Dann merke Dir für die Zukunft: Verschicke niemals ein Schreiben mit Einschreiben und Rückschein. Immer als Einwurfeinschreiben versenden.
Eine Kündigung der Wohnung hat in Schriftform zu erfolgen. Die E-Mail ist also für die Katz'.
Da die Kündigung also nicht dem Vermieter zugegangen ist, könnt ihr erst zum 31.07.15 kündigen (was ihr ja schon getan habt).
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