Studentenwohnheim wird verkauft

  • Hallo alle zusammen,

    Das Studentenwohnheim indem ich wohne steht zum verkauf, dies haben wir Anfang Februar erfahren. Jetzt hieß es für uns: schnellst möglich eine neue Wohnung finden. Bei einem so schnellen Umzug kommen auch so einige Probleme. Zum Beispiel eine Kündigung bei einem Vodafone DSL-Vertrag. Die Kündigungsfrist lief bis Mitte Januar. Ich habe schon einige Telefonate mit Vodafone gehabt und bekam natürlich immer unterschiedliche Antworten und mir wurde letztendlich gesagt das ich einfach Pech habe und 12 Monate eine Abschlagszahlung zahlen müsste. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich auch die Möglichkeit habe, dem Vermieter zu sagen er soll die "Strafe" an Vodafone zahlen. Da ich meiner Meinung nach, absolut nichts dafür kann das ich erst nach Kündigungsfrist von dem verkauf des Hauses erfahren habe und ich diese "Strafe" nur zahlen muss weil ich aus dem Haus ausziehen muss.

    PS.: Ich hoffe gerade auf Kulanz bei Vodafone, aber wollte mich erkundigen ob ich noch eine andere Möglichkeit habe um eben nicht diese Strafe zu zahlen.

    Lieben Gruß

  • Hallo alle zusammen,

    Jetzt hieß es für uns: schnellst möglich eine neue Wohnung finden.

    PS.: Ich hoffe gerade auf Kulanz bei Vodafone, aber wollte mich erkundigen ob ich noch eine andere Möglichkeit habe um eben nicht diese Strafe zu zahlen.

    Lieben Gruß

    Was soll das denn? Wenn ein Haus verkauft wird, werden die Mieter mit verkauft, die Verträge werden 1:1 übernommen. Wenn das bei euch anders läuft, solltest du das erklären.

  • Zitat

    Was soll das denn? Wenn ein Haus verkauft wird, werden die Mieter mit verkauft, die Verträge werden 1:1 übernommen. Wenn das bei euch anders läuft, solltest du das erklären.

    Bist Du Dir sicher, dass das auch bei Studentenwohnheimen so ist?

    Zitat

    Ich habe schon einige Telefonate mit Vodafone gehabt und bekam natürlich immer unterschiedliche Antworten und mir wurde letztendlich gesagt das ich einfach Pech habe und 12 Monate eine Abschlagszahlung zahlen müsste

    Der Vertrag ist erst einmal bindend, allerdings kannst Du diesen Vertrag für die neue Wohnung übernehmen. Kann Vodafone in der neuen Wohnung kein DSL gemäß Vertrag anbieten, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Das sind dann in der Regel 3 Monate.

    Edith: Der Vermieter kann hier gemäß 549 (3) BGB - grundlos - kündigen, also auch aufgrund eines Verkaufes. Der Kündigungsschutz nach § 573 BGB greift bei Wohnheimen nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (13. April 2015 um 13:55)

  • Auch ein Großkonzern wie Vodafone ist daran interessiert seine Kunde zu halten, nicht auf biegen und brechen, denn das weiß Vodafone auch, wird halt zum nächst möglichen Termin gekündigt und der Kunde ist Lebenslang dann weg !

    Daher sind solche Unternehmen sehr kulant was Umzüge angeht, einfach neue Anschrift mitteilen, dann wird dort der neue Anschluß ansich kostenlos für dich installiert und du kannst Vodafone als Anbieter nahtlos weiternehmen.

    Nur eins geht meist nicht, einfach kündigen weil man ausziehen muss und dann aus dem Vertrag kommen. Is ja klar das man nicht auf die Strasse zieht sondern in eine neue Wohnung. Dort möchte der Anbieter dir dann ja auch seine Leistung anbieten.

  • Vielen dank schonmal für die Antworten :)
    ...
    Das Problem ist leider das in der neuen Wohnung schon ein Anschluss besteht ...

    Das nennt man pP (persönliches Pech). Wie gesagt, wegen dem Verkauf hättest Du die Wohnung nicht kündigen müssen.

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