Grundsätzliches zum Thema Mietverhältnis

  • Angesicht eines aktuellen Falle frage ich mich, wie ein Mietverhältnis im Allgemeinen verstanden wird. Mein Verständnis ist folgendes:

    Der Besitzer/Vermieter kauft eine Wohnung zum Preis x und vermietet diese zu einer ortsüblichen Miete. Der Mieter zahlt die gleichbleibende Miete. Dafür kann er erwarten, daß die Wohnung vom Besitzer in einem gleichbleibenden Zustand gehalten wird. Dazu muß dieser Geld zurücklegen, was in Instandhaltung bzw. Modernisierung investiert wird.

    Nun kommt's: wenn aber nichts in Instandhaltung fließt, sich also der Zustand der Wohnung durch Benutzung kontinuierlich verschlechtert, sagt die Logik, daß der Vermieter zum Einen nicht gleichbleibend viel Miete erhalten dürfte (sprich, die Miete müßte sinken) bzw. dürfte er keine Mieterhöhung fordern.
    Nun deklarieren unsere unklaren deutschen Gesetze, wie das BGB, haarklein, wann und wie ein Vermieter eine Mieterhöhung fordern kann, aber nicht, wie sich der Mieter dagegen wehren kann. Der Mieter hat als arme Sau meist keinen teuren Rechtsschutz, bräuchte aber einen Anwalt, um sich gegen den Vermieter wehren zu können, weil Gerichte üblicherweise dem Recht geben, der am lautesten bellt. Man ist also immer am zahlen, ob man sich nun wehrt oder nicht. Das Objekt, die Wohnung, ändert sich dagegen nicht. Man bekommt für immer mehr Geld immer weniger Gegenleistung.

    Ich bitte um Darlegung eures Verständnisses eines Mietverhältnisses. Danke.

  • Schade, daß man hier keine Dislikes ansetzen kann. Ich bat um Darlegungen, wie ihr das Thema seht. Nicht um Sprüche.

    Wo das Problem ist? Immobilien sind horrend teuer!
    Bei normaler Tilgung und sich daraus ergebender Laufzeit bezahle ich mich für eine kleine Wohnung von 80000€ in 25 Jahren trotz aktuell niedrigen Zinssatzes dumm und dämlich an Zinsen, abgesehen von den anderen Kosten für sog. "Notare", die in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen. Die Wohnung oder das Haus wird letztendlich so teuer, daß auch das Objekt in keinem korrektem Verhältnis zum Kaufpreis mehr steht.

    Aber selbst wenn ich das täte und Eigentümer würde - wieso sollte ich dann besser dran sein? Dann kommen nämlich die ganzen beknackten deutschen Gesetze. Hausgeld, Rücklagen, Auflagen, ortsübliche Abgaben.
    Ich habe erlebt, was Freunde durchmachen mußten, die Häuser gebaut haben. Und was die letztendlich mal bezahlen werden für "die eigenen vier Wände", denn sie sind noch ganz am Anfang. Verschuldung auf Lebenszeit? Nee, lieber nicht.

  • Wieso? Ich zahle pünktlich meine Miete. Das wird von mir erwartet. Der Vermieter liefert gar nichts pünktlich. Nicht mal die Nebenkostenabrechnung. Die dauert immer ca. 9 Monate.

  • du willst zu viel Betreuung.
    wie wäre es mit "betreutes wohnen"

    dein vermieter muss die NKA innerhalb 12 Monate liefern.
    du bekommst sie schon nach 9 Monaten.

  • Wahnsinn! Du mußt selbst Vermieter sein. Bloß weil jemand 12 Monate Zeit für etwas hat, was auch in 4 Wochen erledigt werden kann, soll er das auch ausnutzen? Wenn wir alle so denken würden, hätten wir griechische Verhältnisse.
    Mit Betreuung hat das nichts zu tun, alle paar Jahre etwas in eine Wohnung zwecks Instandhaltung zu investieren und einmal im Jahr eine NKA abzuliefern. Jeden Monat nachgucken, ob ich pünklich meine Miete überwiesen habe, kriegt er ja auch hin. :(

  • Der Vermieter liefert gar nichts pünktlich. Nicht mal die Nebenkostenabrechnung. Die dauert immer ca. 9 Monate.


    Meine Frau liefert genauso (un-)pünktlich...:o

  • Mann dieses gejammere, Dein Vermieter hat vermutlich ganz andere Probleme wie DU.
    Du hast Dir Dein Leben als Mieter ausgesucht, mit ALLEN Vorteilen und ALLEN Nachteilen also akzeptier das auch so.
    Wenn es dir nicht passt kannst Du den Rat von Indi befolgen und selbst Eigentümer werden aber nein halt, dann wär das süsses Leben ja vorbei und man hätte Verantwortung......


  • Nun deklarieren unsere unklaren deutschen Gesetze, wie das BGB, haarklein, wann und wie ein Vermieter eine Mieterhöhung fordern kann, aber nicht, wie sich der Mieter dagegen wehren kann.

    § 561
    Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

    (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.

    (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


    Zitat

    Nun kommt's: wenn aber nichts in Instandhaltung fließt, sich also der Zustand der Wohnung durch Benutzung kontinuierlich verschlechtert, sagt die Logik, daß der Vermieter zum Einen nicht gleichbleibend viel Miete erhalten dürfte (sprich, die Miete müßte sinken)

    Je nach Grad und Schwere der Verschlechterung ist das doch möglich.

    § 536
    Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    (1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.

    (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

    (3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

    (4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

  • Schade, daß man hier keine Dislikes ansetzen kann. Ich bat um Darlegungen, wie ihr das Thema seht. Nicht um Sprüche.

    .

    Es ist auch schade, dass man hier nicht den dämlichsten Beitrag der Woche wählen kann.

    ... obwohl du mir die Wahl wirklich schwer machen würdest, bei all dem Blödsinn, der von dir kommt!

    Gruss
    H H

  • Wenn du nichts Konstruktives beizutragen hast, wieso läßt du es nicht einfach? Du weißt natürlich, wie die Welt funktioniert. Was eine Einbildung. Wie ein Anwälte, Politiker oder Richter, die meinen, sie hätten Moral, Gerechtigkeit und Lebensweisheit mit Löffeln gefressen, bloß weil sie ein paar Jahre Jura studiert haben und nun ungerechtfertigterweise über andere bestimmen dürfen.

  • anitari: Danke für die Auszüge. Jetzt, wo mich Kolinum darauf hingewiesen hat, kenne ich die auch. Zum Einen - woher weiß ich, daß ich ein Sonderkündigungsrecht habe? Hat mich niemand drauf hingewiesen. Die im Gesetz gesetzte Frist für mich zu kündigen, damit die Mieterhöhung nicht wirkam wird, ist verstrichen.
    Zum Anderen - Sachmängel. Wer hat wo definiert, was ein Sachmangel ist, wer ihn feststellen kann und darf? Hier steht wie immer die Ansicht des Mieters gegen die Ansicht des Besitzers. Der Besitzer wird einen offensichtlichen Sachmangel nicht anerkennen, nur weil ich sage, daß es einer sei. Das regeln die Gesetze nicht. Ich kann also erstmal allein nichts machen. Jegliche Form von Rechtshilfe kostet Geld. Geld, daß ich nicht zu investieren bereit bin, nur um einen gerechtfertigten Anspruch durchzusetzen. Das ist gegen jede Vernunft.

    Daher habe ich in dem Fall zwei Möglichkeiten: entweder ich setze mich mit viel Tamtam (Gericht, Kosten, Streit mit Vermieter) durch, er setzt alles instand und kann später erhöhte Miete fordern (in dem Fall zu recht) ODER ich sage nichts, die Miete bleibt gleich und falls er doch auf die Idee kommt, wie jetzt, dann muß ich ihn erinnern. Ich habe Letzteres gewählt. Ist weniger aufreibend.

    Mit der Wohnung kauft er auch Verantwortung, wenn er vermieten will. Ich muß lediglich pünktlich Miete zahlen und zum Glück auch nicht jede, die er haben will.

  • Maik S.,

    Du hast entweder wirklich (fast) nichts begriffen oder bist in der Tat noch nicht im wirklichen Leben angekommen:

    "Du weißt natürlich, wie die Welt funktioniert. Was eine Einbildung."
    - Die allermeisten wissen es besser als Du.

    "Wie ein Anwälte, Politiker oder Richter, die meinen, sie hätten Moral, Gerechtigkeit und Lebensweisheit mit Löffeln gefressen,"
    - Das brauchen/müssen sie garnicht. Kenntnis der Gesetze, Rechtsvorschriften etc. genügen. Gesetze, Rechtsvorschriften etc. kennen keine Sentmentalitäten.

    "bloß weil sie ein paar Jahre Jura studiert haben und nun ungerechtfertigterweise über andere bestimmen dürfen."
    - Nur kein Neid...
    - Und dieser Ausdruck ist falsch, denn sie waren fleissiger und erfolgreicher als Du.

  • Zitat

    Nun kommt's: wenn aber nichts in Instandhaltung fließt, sich also der Zustand der Wohnung durch Benutzung kontinuierlich verschlechtert, sagt die Logik, daß der Vermieter zum Einen nicht gleichbleibend viel Miete erhalten dürfte (sprich, die Miete müßte sinken) bzw. dürfte er keine Mieterhöhung fordern.

    Zumindest Deine Logik sagt Dir das. Meine funktioniert offensichtlich anders als Deine. Schon gewusst, dass Immobilien als Kapitalanlage dienen? Heißt: Man vermietet eine Wohnung und kann damit sogar Gewinne erwirtschaften. Solange es sogar Mieter gibt, die freiwillig für eine Bruchbude zahlen, ist der Gewinn umso höher. Das ganze nennt sich dann freie Marktwirtschaft.

    Zitat

    Bloß weil jemand 12 Monate Zeit für etwas hat, was auch in 4 Wochen erledigt werden kann, soll er das auch ausnutzen?

    Möchtest Du meine Betriebskostenabrechnung machen? Die Faulpelze der Stadtwerke und andere Versorger benötigen immer Monate zum Ablesen von Zählern und Erstellen von ein paar hundert Rechnungen. Du kennst ja offensichtlich Wege, wie man die Versorger zur Rechnungslegung binnen weniger Tage bringt.

    Zitat

    Ich habe erlebt, was Freunde durchmachen mußten, die Häuser gebaut haben. Und was die letztendlich mal bezahlen werden für "die eigenen vier Wände", denn sie sind noch ganz am Anfang. Verschuldung auf Lebenszeit? Nee, lieber nicht.

    Man muss nur wissen, wie man es macht. Ein Bekannter hat sich ein kleines Dreifamilienhaus gebaut. Die eine Wohnung nutzt er selbst, die zweite ist dauerhaft vermietet und die dritte ist als Ferienwohnung stets ausgebucht (bringt die meiste Kohle). Bevor man ein Eigenheim baut, sollte man die Refinanzierung klären. Daran scheitert es meist.

    Zitat

    Zum Einen - woher weiß ich, daß ich ein Sonderkündigungsrecht habe? Hat mich niemand drauf hingewiesen.

    Wer sollte dich auch darauf hinweisen? Dazu kannst Du Dir Anwälte suchen. Freiwillig sagt Dir das niemand.
    Es gibt in Deutschland um die 2.000 Gesetze mit ca. 45.000 Einzelvorschriften. Dazu kommen dann nochmal ca. 3.000 Rechtsverordnungen, die ebenso um die 40.000 Einzelvorschriften haben.
    Macht nach Adam Ries also 80.000 Einzelvorschriften. Es ist unmöglich, dass Dich jemand - ungefragt - über diese Vorschriften informiert.

    Zitat

    Wer hat wo definiert, was ein Sachmangel ist, wer ihn feststellen kann und darf?

    Dafür gibt es Sachverständige und Richter.

    Zitat

    Ansicht des Mieters gegen die Ansicht des Besitzers.

    Mieter und Besitzer sind in der Regel eine Person. Gibt es also konträre Ansichten zwischen Mieter und Besitzer, dann ist das einer Schizophrenie geschuldet.
    Was Du meinst ist Eigentümer.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (13. April 2015 um 13:30)

  • nun hakt doch nicht ewig alle auf dem Maik rum. Der ist doch nur gefrustet weil er die Kohle fürs Eigenheim nicht beisammen kriegt. Sich dachte dann kauf ich ne Bude vermiete die und finanziere mit dem Gewinn meine Wohnung , Bingo alles easy.

    Nur leider isses nicht so einfach, sont hätte jeder RTL Zuschauer ja schon ein Eigenheim ^^

    Bei Immobilien isses wie überall auch sonst, du musst Geld haben um mit Geld Geld zu verdienen. Ohne ein gutes Anfangseigenkapital geht es nicht. Klar ne Bank wie Targo, Santander etc, mit entsprechend miesen Zinssatz und horenden abzocker RSV , da kriegste was wenn die Oma oder die Eltern ihr Haus zur Sicherheit stellen. Sonst nada :) NUr Gewinne erwirtschaftet man so ansich höchstwahrscheinlich nicht

    Aber Maik reg dich nicht auf, solltest du noch nicht verheiratet sein, dann lass es auch besser, denn wenn sowas mal schief geht und man Unterhalt zahlen muss, kriegste bei Kreditanfragen meist nichtmal mehr ne Antwort, die wissen gleich das man blutet, für langeeeeeee Zeit.

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (18. April 2015 um 08:42)

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