Hallöchen,
als "neuer" hier im Forum habe ich direkt eine Frage, was den aktuellen Auszug aus unserer Wohnung angeht. Kurz zur Vorgeschichte...
Vor zwei Jahren musste an unserer Wohnungstüre der Schließzylinder vom Schlüsseldienst aufgebohrt werden, während wir im Urlaub waren. Der Schlüsseldienst hat damals einen "normalen" Schließzylinder eingesetzt. Die Wohnungsverwaltung wollte damals gleich wieder einen Zentralschließzylinder einsetzen lassen, allerdings wollten wir nach 300,-€ Schlüsseldienst nicht nochmal 200,-€ ausgeben nur um einen einzigen Schlüssel für alles zu haben.
Damals kam schon der Hinweis, dass es spätestens beim Auszug sowieso erfolderlich ist. Stimmt das? Müssen wir beim Auszug wieder einen Zentralen Zylinder einsetzen lassen?
Leider kenne ich mich mit Gesetzestexten nicht so gut aus, daher bitte ich euch um Hilfe.
Vielen, vielen Dank.
Christian