Hallo,
da Du nicht Eigentümer der Immobilie bist, kannst Du hierfür keinen Makler beauftragen. Das kann nur die Verwaltung tun.
Aber: Selbst wenn die Verwaltung als Auftraggeber fungiert, kann man mittels Individualvereinbarung regeln, dass Du die Kosten des Maklers trägst.
Das wäre dann auch keine unangemessene Benachteiligung des Mieters, da Du dafür eher aus dem Vertrag kommst.
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Ihr Vorschlag war, dass ich nur eine Kaltmiete + MwSt. als Provision zahle und sie dafür dann dafür sorgt, dass einer der Bewerber die Wohnung bekommt.
Ich kenne zwar die Details des Vertrages nicht, aber allein die Tatsache, dass einer der Bewerber die Wohnung bekommt, sagt erst einmal gar nichts aus. Was passiert, wenn der Nachmieter erst zum 01.10.15 einzieht, bzw. den Vertrag unterschreibt? Dann zahlst Du für die volle Kündigungsfrist Miete und zahlst zusätzlich den Makler.
Hier kommt es dann auf den Inhalt der Vereinbarung an. Ich unterstelle den Menschen zwar nie von Anfang an etwas böses, aber es ist nicht auszuschließen, dass Du hier ordentlich auf das Glatteis geführt wirst.
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Laut dem Vertrag den ich von Ihr dafür bekommen habe, müsste ich zusätzlich noch ihre eventuell anfallenden Ausgaben über Immoscout24 und co ebenfalls zu tragen habe.
Was heißt denn "co."? Sind diese Ausgaben preislich fixiert, bzw. diese Ausgaben näher beschrieben?
Aussagen können auch Dinge, wie beispielsweise Benzingeld, Kosten der Schufa-Auskunft, Versandgebühren, etc. sein. Ist das preislich nicht fixiert, können das dann schnell mal > 100 € werden.
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Weiß vielleicht jemand von euch Rat?
Ja, auf das "großzügige" Angebot verzichten und die beiden Monate zahlen.