Hallo,
nach fast 20 Jahren Miete wurde uns letzte Woche durch den Vermieter gekündigt.
Erst nur mündlich und gestern (6.7.) übergab er uns die Kündigung schriftlich (mit Datum vom 3.7.).
Wir hatten ihm schon beim ersten Gespräch mtigeteilt, dass wir von einer längeren Kündigungsfrist ausgehen
Laut §573c BGB, beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter ja 9 Monate (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html)
Jetzt sind wir aber doch unsicher, da in unsrem Mietvertrag vom 5. September 1995 folgendes steht:
"
Das Mietverhältnis beginnt am 1. Oktober 1995, es läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien unter Angaben des Kündigungsgrundes mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.
"
Was ist nun bindend?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Joe