Vermieter Kündigt uns weil er das Grundstück braucht für eine Lkw Einfahrt.

  • Hallo, unser Vermieter hat uns gestern gekündigt weil er das Grundstück für eine Lkw Einfahrt in seine Firma braucht. Wir sind eine Familie mit 3 kleinen Kindern und 2 Hunde, eine Katze und Kaninchen. Wir wohnen seit drei Jahren hier und haben eine Menge renoviert und im Garten auch sehr viel gemacht. ...dieses jahr erst eine terassen gemacht bzw gepflastert. Und jetzt plötzlich Kündigung mit ner Frist von drei Monaten. Unsere Tochter wird jetzt hier eingeschult und unsere kleinen gehen hier in den Kindergarten. Deswegen wollen wir unseren Ort ungern verlassen. Doch vor Ort ist echt was gleichwertiges die absolute Seltenheit. Darf er uns einfach so Raus werfen oder wie genau läuft das ab? Bitte um Info. Danke im voraus. Lg Dennis

  • So hart es sein mag, aber natürlich darf der Eigentümer sein Haus abreissen, wenn er will. Hier käme eine Verwertungskündigung in Betracht. K

    Ich frage mich immer wieder, wieso Mieter so viel Geld in eine Haus investieren, dass ihnen nicht gehört... man muss ja immer damit rechnen, dass man eine Eigenbedarfskündigung oder. Ä. erhält... Lieber das Geld sparen und ein Eigenheim kaufen/bauen... da kann man tun und lassen was man will... im Rahmen des rechtlich möglichen...

  • Bitte mal den exakten Wortlaut des Kündigungsschreibens oder es einscannen und als Bild hochladen.

    Nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

    Wie lange wohnt Ihr schon dort?

  • Zitat

    So hart es sein mag, aber natürlich darf der Eigentümer sein Haus abreissen, wenn er will. Hier käme eine Verwertungskündigung in Betracht.

    Lies bitte mal den ersten Satz in deinem Link.
    Eine Verwertungskündigung ist nur dann möglich, wenn das Objekt unwirtschaftlich ist, heißt, Instandhaltungsaufwendungen/Betrieb werden nicht von Mieteinnahmen gedeckt.

    Nur weil der Vermieter eine Einfahrt für seine Firma braucht, rechtfertigt das längst keine Kündigung wegen mangelnder wirtschaftlicher Verwertung.

    Hier besteht allerhöchstens die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leider ist aus dem Eingangsbeitrag nichts als Kummer zu entnehmen.

    Schildern Sie hier das Kündigungsersuchen präziser. Ohne den Wortlaut kann hier nur wieder nutzlos palavert werden.
    Ich beteilige mich daran(an der Rumeierei) nicht.

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