Hilfe Nebenkostenabrechnung

  • Guten Tag,

    meine gemietete Wohnung wird per Fernwärme versorgt. Der Vermieter erhält vom Fernwärmeanbieter eine Rechnung über Arbeitspreis und Grundpreis. Dieser gesamter Rechnungsbetrag wird als Heizkosten angesetzt. Das Wohnhaus hat mindestens 20% Leerstand. Mein Anteil an Heizkosten ist sehr hoch, obwohl ich nur 3 Monate in der Wohnung gewohnt habe und nur 2100kw/h verbraucht habe. Durch den hohen Rechnungsbetrag des Fernwärmeanbieters sind die Einheitspreise sehr hoch (0,23€ pro kw/h), da die Grundkosten nur auf die bewohnten Wohnungen umgelegt wird.
    Ist das so korrekt oder muss der Vermieter die Grundkosten aus den Heizkosten extra aufschlüsseln?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Sebastian

  • Hallo Sebastian_M,

    "meine gemietete Wohnung wird per Fernwärme versorgt."
    - Ist bekannterweise teuer.

    "Der Vermieter erhält vom Fernwärmeanbieter eine Rechnung über Arbeitspreis und Grundpreis. Dieser gesamter Rechnungsbetrag wird als Heizkosten angesetzt."
    - Das verstösst gegen die Heizkostenverordnung. Es sind 30% als Grundkosten flächenanteilmässug zu verteilen, Kosten bei Leerstand fallen immer(!) zulasten des Hauseigentümers. 70% wären dann als Verbrauchskosten auf die einzelnen Mietparteien umlegbar.

    "Ist das so korrekt oder muss der Vermieter die Grundkosten aus den Heizkosten extra aufschlüsseln?"
    - Ein alter Vermietertrick...:o

  • Zitat

    Der Vermieter erhält vom Fernwärmeanbieter eine Rechnung über Arbeitspreis und Grundpreis.

    Das ist lediglich seine Heizenergierrechnung. Diese ist u. a. die Grundlage für die Heizkostenabrechnung.


    Fernwärme ist gleich nach Strom die teuerste Art zu heizen.

    Leerstand führt zu geringem Verbrauch. Folge hohe Verbrauchskosten.

    Die Grundkosten nur auf die bewohnten Wohnungen umzulegen ist allerdings nicht korrekt.

    Der Vermieter muß die Kosten getrennt nach Grund- (nach der Wohnfläche) und Verbrauchskosten aufschlüsseln.

    Nutzungszeitraum nur 3 Monate, und evtl. noch Heizmonate, ist natürlich ein Garant für eine Heizkostennachzahlung.

    Wäre interessant die Abrechnung zu sehen. Wenn Du magst scann sie ein und lade sie als Bild(er). Nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Zitat

    Das Wohnhaus hat mindestens 20% Leerstand.

    Das ist ein Problem, wenn dadurch der Gesamtverbrauch des Objektes niedrig ist. Je geringer der Gesamtverbrauch, desto höher der Preis pro Einheit. Bei einem voll besetzten Haus wäre der Preis pro Einheit vielleicht nicht 0,23 €/Einheit, sondern vielleicht nur 0,12 €/Einheit.

    Ansonsten sind alle Heizkosten gleichermaßen aufzuteilen, also auch auf die Leerwohnungen. Die Kosten hierfür trägt der Vermieter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für eure Antworten.
    Also die Heizkosten sind schon auf 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten aufgeschlüsselt. Aber in der Rechnung vom Fernwärme anbiete sehe ich das ca. 3500€ Grundpreis sind und 3500€ Verbrauch für das Haus.

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  • Vielen Dank für eure Antworten.
    Also die Heizkosten sind schon auf 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten aufgeschlüsselt. Aber in der Rechnung vom Fernwärme anbiete sehe ich das ca. 3500€ Grundpreis sind und 3500€ Verbrauch für das Haus.

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    Da hast Du einen Den-/Lesefehler. Auf Bild 1 sind 35.220 MWh als Brennstoffverbrauch der Liegenschaft (des Hauses) angegeben.

    Bild 2 ist für Dich entscheidend.

    Und daraus sehe ich das die Abrechnung rechnerisch korrekt ist.

    Bis auf den Grundkostenanteil der Heizkosten. Hier wird mit "Zeitfaktor" 365 (Tage) statt mit 97 (Tage) gerechnet.

    Problem ist halt der geringe Verbrauch. Das treibt leider den Preis pro verbrauchter Einheit für den einzelnen Mieter in die Höhe.

    Hat das Haus tatsächlich eine Wohnfläche von 464 m² ist die Aufteilung der Grundkosten korrekt.

    Zitat


    Bis auf den Grundkostenanteil der Heizkosten. Hier wird mit "Zeitfaktor" 365 (Tage) statt mit 97 (Tage) gerechnet.

    Muß mich korrigieren. Hier wird mit Gradtagen gerechnet. Das Jahr hat 1000.


    September 30 - Dein Anteil 5
    Oktober 80
    November 120
    Dezember 160

    Macht 365 Gradtage. Also auch das korrekt.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (9. Juli 2015 um 18:15)

  • Das stimmt, mein Anteil ist korrekt. Das Problem was ich sehe ist der Einheitenpreis, der ist im Verhältniss einfach viel zu hoch.
    Das ergibt sich daraus, dass mein Vermieter eine Rechnung über Grundpreis und Verbrauchspreis erhalten hat. Diese Gesamtsumme wird aber nur den dort wohnenden Einheiten in Rechnung gestellt, aber es sollten die Wohnung berücksichtigt werden, die nicht vermietet waren. Ich würde also den Grundpreis direkt auf die qm aufteilen und nicht in den Verbrauchspreis mit einrechnen.

    Sebastian

  • Guten Abend,

    der Einheitspreis je gemessene kWh (lt. Wärmezähler) kann - aus diversen Gründen - nie mit dem Einheitspreis je gelieferte kWh übereinstimmen. Hierfür sind sog. Mess- und Bereitstellungsverluste verantwortlich.

    Sie müssen beachten, dass Ihr anteiliger Abrechnungszeitraum in die Heizperiode fällt. Hier sind knappe 2 MWh Verbrauch durchaus realistisch.

    Als offene Frage bleibt, wie mit den Leerstehenden Wohnungen umgegangen wurde. Wurden diese beheizt? (ca. 20 °C) Dann wäre zu prüfen, ob die dort installierten Messgeräte entsprechende Verbrauchseinheiten aufgewiesen haben, die "vergessen" wurden. Dies wirkt sich auf den Einheitspreis aus.

    Wenn diese nicht beheizt wurden, kann es sich auf die umliegenden Wohnungen auswirken. (auskühlen der einen Wohnung führt dazu, dass nebenliegende Wohnungen mehr heizen müssen)

    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas Ehret
    BDSH geprüfter Sachverständiger

  • Guten Morgen,

    vielen Dank. Das ist korrekt. dem Vermieter wurden für das Jahr 2013 35MW in Rechnung gestelt.
    Dafür hat der Vermieter ca. 7000€ und diese bestehen aus 50% Grundpreis und 50% Verbrauchspreis.

    Es stehen also 35MW die geliefert wurden zu 17MW die per Techem abgerechnet wurden. Sollte aufgrund von Wärmeverlsuten usw. auch passen. Oder?

    Sebastian

  • Exakt,

    die Erfassungsrate, sprich das Verhältnis zwischen gelieferter Energie (35 Mwh) und des 70%igen Verbrauchskostenanteils
    für Heizung (17 Mwh) ist aus meiner Sicht plausibel.

    Auf den Bildern der techem-Abrechnung ist mir nur bei den Wasser- und Abwassergebühren etwas aufgefallen. Mir ist nicht
    bekannt, welcher m³-Preis für Wasser und Abwasser seitens des Lieferanten / Stadtwerke berechnet wird. Hier wäre es vielleicht sinnvoll zu prüfen, wie viel Wasser die Liegenschaft insgesamt bezogen hat und wie viel davon tatsächlich durch die Wohnungswasserzähler erfasst wurde. Möglicherweise liegen hier zu hohe Messdifferenzen vor. Da ich nicht weiß, wo Sie leben kann der Einheitspreis jedoch durchaus realistisch sein. Die Preise für Frisch- und Abwasser variieren stark, je nach Versorger.

    Abgesehen davon konnte ich in der vorliegenden Abrechnung nichts außergewöhnliches feststellen.

    Bitte prüfen Sie die Nebenkostenabrechnung welche Sie ergänzend zu dieser Abrechnung erhalten haben / werden. Gerade bei den "kalten Betriebskosten" ist ein großes Fehlerpotential gegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas Ehret
    BDSH geprüfter Sachverständiger

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