Beiträge von Leipziger82

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    Wir sind selbstverständlich keine Mitverursacher und hätten nicht mal ein Motiv dazu, da unsere zwei Kellerabteile beinahe unbefüllt sind und wir somit noch genügend Stellfläche hätten, um unseren Kram unterzubringen.

    das sagt mit Sicherheit jeder Mieter. In der Regel will so etwas niemand gewesen sein. ;)

    Grundsätzlich kann der Vermieter die Kosten schon umlegen:

    http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_ZR-VIII-13…n.news11162.htm

    Hier müsste die Entsorgung aber regelmäßig erfolgen, wobei "regelmäßig" nicht genauer definiert ist. Das kann auch ein Turnus von 5 Jahren sein.

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    Und mal angenommen, andere Häuser sind schwerer davon betroffen als unser Haus, sodass nur in denen eine zahlungspflichtige Entsorgung veranlasst wird, darf der Vermieter das dann über die allgemeine Gemeinkostenabrechnung der gesamten Kosteneinheit umlegen?

    Wenn es sogenannte Wirtschaftseinheiten gibt, die mehrere Häuser umfasst, ist das machbar.

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    Es geht hierbei mMn nur um Formelles, da sich nichts ändert, ausser, dass der Mietvertrag auf sie läuft.
    Ich zahle weiterhin meinen Anteil. Genau wie sie ihren Anteil zahlt.

    Wir versuchen Dir auch nur die Eventualitäten zu verdeutlichen.

    Die Tatsache, dass Du weiterhin deinen Anteil zahlst ist für den Vermieter keine Garantie. Angenommen, Du trennst Dich von deiner Freundin und stellst die Zahlungen ein, kann der Vermieter dich hier nicht zur Verantwortung ziehen, da Du kein Vertragspartner bist.

    Angenommen, deine Freundin hat nur ein Einkommen < 1.000 EUR, wird er sich zweimal überlegen, ob er ein Mietverhältnis abschließt.

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    Oder ich muss die Wohnung kündigen, mit bitte, dass nach Ablauf der 3 Monate, der Vertrag auf meine Freundin geschrieben wird.

    Die Frage ist doch, ob der Vermieter überhaupt an deine Freundin vermieten will. Was passiert, wenn Du die Wohnung gutgläubig kündigst und der Vermieter dann ganz schnell ein eine völlig andere Person vermietet?

    Unabhängig davon ist davon auszugehen, dass die Miete dann wohl höher sein wird.

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    Hoffen wir, dass er gutmütig ist und aus der formellen Sache nicht unnötig Stress machen will.

    Was heißt denn formell? Was ist, wenn deine Freundin ein geringeres Einkommen hat, als Du? Warum sollte der Vermieter hier auf seine "Sicherheiten" verzichten?

    Einen Anspruch auf Übernahme der Wohnung durch deine Freundin besteht nicht. Hier kann der Vermieter also sein Veto einlegen, was zur Folge hätte, dass Du das Mietverhältnis kündigen musst.

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    Zudem weiss ich auch nicht, wie es steuerlich aussieht wenn ich zwei Wohnungen beziehe

    Es kommt darauf an, ob die Gemeinde des neuen Wohnsitzes eine Zweitwohnungssteuer erhebt. Wenn nicht, macht es gar keinen Sinn, aus dem Hauptmietverhältnis auszutreten, da Du die Kosten des Zweitwohnsitzes im Zuge der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen kannst.

    Hallo,

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    Also habe ich mir mit der ganzen Arbeit und Nervenaufwand gerade mal 12 Tage gespart und meiner Vermieterin viel Arbeit abgenommen. Kann ich in diesem Fall irgendetwas tun oder sitze ich einfach am kürzeren Hebel?

    Kurz und Knapp: Da hast Du Pech gehabt. Ohne schriftlichen Aufhebungs- und Kaufvertrag hast Du hier nichts in der Hand und musst damit leben.

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    Sie will die ganze Wohnung gestrichen haben.

    Wenn lediglich die normalen Abnutzungsspuren vorhanden sind, musst Du nicht streichen (vorausgesetzt, die Wände sind in normalen Farben gestrichen)

    Im Übrigen ist es bedeutungslos, was ein Makler erzählt. Er ist für das laufende Mietverhältnis nicht dein Ansprechpartner, bzw. kann hier nichts entscheiden.

    Die Maklerin vermittelt nur die Wohnung und kann gar nicht entscheiden, ob hier etwas gereinigt wird, oder nicht.
    Selbst wenn Ihr diese Aussage nachweisen könntet, wäre ein Rechtsanspruch hierauf kaum durchsetzbar.

    Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht. Gibt es dazu keine Vereinbarung, muss vom Vermieter auch nichts gereinigt werden.

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    Das Geld für die Küche bekommt der VORmieter - nicht der VERmieter. Wenn es so ist, wie Sie vermuten, müsste der VORmieter mit dem Makler einen Deal gemacht haben - aber in welcher Form und vor allem WARUM????

    Das ist doch naheliegend, oder? Der Vermieter unterzeichnet den Vertrag erst, wenn der Mieter die Küche für den Betrag X für die Küche zahlt. Warum macht er das wohl?

    Wenn der Vermieter nicht am Verkaufspreis beteiligt wird, könnte es ihm doch herzlich egal sein, ob der Nachmieter die Küche übernimmt oder nicht.

    Es liegt hier doch eindeutig auf der Hand, dass dieser Küchenpreis eine versteckte Provision beinhaltet.

    Bin ich vom Mond oder was?!

    Was steht denn hier beim Deutschen Mieterbund zur ~ Lebensdauer von Laminat ????????

    Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.

    In dem benannten Artikel, bzw. dem Urteil geht es um Schadenersatzforderungen nach der Beendigung eines Mietverhältnisses. In dem benannten Fall konnte der Vermieter keine Schadenersatzforderungen stellen, da der Fußboden (im steuerrechtlichen Sinne) abgeschrieben, also nichts mehr wert war.

    Allein aufgrund der Tatsache, dass ein Bodenbelag abgeschrieben ist, bedeutet längst nicht, dass hierdurch ein Anspruch auf Ersatz besteht. Hier geht es nur um den Güterwert.

    Oder anders: Wenn dein PC steuerrechtlich abgeschrieben ist (das ist nach 3 Jahren der Fall), kaufst Du Dir dann automatisch einen neuen?

    Euer Problem ist hier, dass der Zustand bereits bei Einzug vorhanden war. Hier greift dann der Leitsatz "gemietet, wie gesehen". Der Vermieter schuldet Euch nur den Zustand laut Mietvertrag, bzw. bei Vertragsbeginn.

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    Mieteverein ist eine gute idee, wenn man sich auf der HP des berliner MV erstinformieren möchte. da die haben gute infobroschüren.
    danach : RSV abschließen.

    Wenn der Mieter eine RSV abschließt, dann mach die Mitgliedschaft beim Mieterverein keinen Sinn mehr.

    Apropos "keinen Sinn": Ich halte eine Mitgliedschaft in diesem Verein für unnötig.

    Hallo,

    die Kosten sind nicht umlagefähig. Grundsätzlich können hier nur die Kosten der Analyse des Trinkwassers auf die Mieter abgewälzt werden.
    Alle anderen Kosten, die im Zusammenhang mit der Beseitigung des Befundes in Zusammenhang stehen, sind klassische Instandhaltungskosten, die der Vermieter zu tragen hat.

    Sofern im Mietvertrag nicht schriftlich vereinbart wurde, dass sich die Miete aufgrund deiner Nebenleistung um den Betrag X reduziert, kann der Vermieter hier keine Mieterhöhungen fordern.

    Solange Du hier keinen Nachtrag oder neuen Mietvertrag unterschreibst, bleibt erst einmal alles beim Alten.

    Du hast doch sicher den Vermieter damit konfrontiert, warum er keine neue Terrasse bauen will, oder? Was war seine Antwort?

    btw: Es handelt sich hierbei nicht zufällig um ein Zweifamilienhaus, welches auch der Vermieter bewohnt?

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