Glasfassadenreinigung

  • Wir bewohnen eine Loftwohnung im 3. OG eines überwiegend gewerblich genutzten Hauses.
    Ein Teil der Fassade - eine komplette Aussenwand unserer Wohnung besteht aus Glas.
    Bei Anmietung der Wohnung wurde von der Maklerin gesagt, dass die Fassade von außen gereinigt wird.
    Jetzt will sie nie etwas gesagt haben - im Mietvertrag steht darüber leider auch nichts...

    Wir sprechen hier von einer ca. 15m langen Fensterfront, bis zu 3,50 hoch - und im 3. Stock.
    Es lassen sich von Innen auch nicht alle Fenster öffnen, so dass man allein gar nicht an alle Fenster käme. Weder von Innen, noch von außen/unten.

    Wir müssten eine Reinigungsfirma beauftragen, die die Fensterreinigung mit einem Steiger übernimmt.

    Ich wollte nun hier im Forum einmal fragen, ob jemand einen ähnlichen Fall kennt...

  • Ich wollte nun hier im Forum einmal fragen, ob jemand einen ähnlichen Fall kennt...

    Ich jedenfalls nicht.

    Ich weiß nur eins, dass man Maklern nicht alles glauben sollte.

    Dein Ansprech-/Vertragspartner ist der Vermieter, nicht Maklerin.

  • Die Maklerin vermittelt nur die Wohnung und kann gar nicht entscheiden, ob hier etwas gereinigt wird, oder nicht.
    Selbst wenn Ihr diese Aussage nachweisen könntet, wäre ein Rechtsanspruch hierauf kaum durchsetzbar.

    Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht. Gibt es dazu keine Vereinbarung, muss vom Vermieter auch nichts gereinigt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ...die Maklerin ist gleichzeitig auch die Verwalterin dieses Wohn - Geschäftshauses und daher unsere Ansprechpartnerin.
    Ich denke, sie hat uns einfach belogen, damit wir die Wohnung mieten.
    Die Reinigung dieser riesigen Glasfassade hätte uns sonst definitiv von einer Anmietung absehen lassen.
    Nur haben wir es wie gesagt leider nicht im Mietvertrag stehen.
    Es ist für mich schwer vorstellbar, dass diese Fassadenreinigung Mietersache sein soll...wir reden hier locker von 1000€ wegen des Steigers...


  • Bei Anmietung der Wohnung wurde von der Maklerin gesagt, dass die Fassade von außen gereinigt wird.
    Es lassen sich von Innen auch nicht alle Fenster öffnen, so dass man allein gar nicht an alle Fenster käme. Weder von Innen, noch von außen/unten.


    Ja, das klingt logisch, wenn man von drinnen nicht ran kommt. Hat Sie auch gesagt, wer das bezahlt, oder wer das macht?

  • ...die Maklerin ist gleichzeitig auch die Verwalterin dieses Wohn - Geschäftshauses und daher unsere Ansprechpartnerin.
    Ich denke, sie hat uns einfach belogen, damit wir die Wohnung mieten.
    Die Reinigung dieser riesigen Glasfassade hätte uns sonst definitiv von einer Anmietung absehen lassen.
    Nur haben wir es wie gesagt leider nicht im Mietvertrag stehen.
    Es ist für mich schwer vorstellbar, dass diese Fassadenreinigung Mietersache sein soll...wir reden hier locker von 1000€ wegen des Steigers...

    Hallo,

    in diesem Fall sollte das nicht Mietersache sein, denn eine Reinigung der Fassade ist immer noch Vermieter, bzw. Sache des Eigentümers, dabei ist es unerheblich um welche Art der Fassade es sich handelt.

    Sind es mehrere Eigentümer ist die Reinigung der Fassade unter Umständen noch nicht als Thema in den Eigentümerversammlungen beschlossen und die Hausverwalterin hat unter Umständen keine Befugnis eine solche zu beauftragen.

    Und der Ansprechpartner ist einzig derjenige der als Vertragspartner in deinem Mietvertrag steht!

    Gruß
    BHShuber

  • Wenn ich schon Makler höre, gehen bei mir so einige Alarmlampen an. Gibt es evtl. im Mietvertrag Vereinbarungen, dass die Reinigung auf die Mieter im Rahmen der Betriebskosten umgelegt wird?

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