Hallo,
heute habe ich Post vom Vermieter erhalten, in dem steht, dass "auf den allgemein zugänglichen Flächen diverse Gegenstände abgestellt worden sind." und bei nicht fristgerechtem Nachkommen der Entsorgung die Gegenstände kostenpflichtig entfernt würden. Das Schreiben ging laut Titel wohl an alle Mietparteien der Kostenabrechnungseinheit, also schätzungsweise mindestens fünfzig Mietparteien in zehn Häusern.
Bei uns im Haus ist mir das auch schon seit Einzug mehrfach und auch dauerhaft aufgefallen, allerdings auch nur in kleinem Ausmaß. Darf der Vermieter uns für die Versäumnisse der anderen Mieter mit in die Zahlungspflicht nehmen? Wir sind selbstverständlich keine Mitverursacher und hätten nicht mal ein Motiv dazu, da unsere zwei Kellerabteile beinahe unbefüllt sind und wir somit noch genügend Stellfläche hätten, um unseren Kram unterzubringen.
Und mal angenommen, andere Häuser sind schwerer davon betroffen als unser Haus, sodass nur in denen eine zahlungspflichtige Entsorgung veranlasst wird, darf der Vermieter das dann über die allgemeine Gemeinkostenabrechnung der gesamten Kosteneinheit umlegen?
Ich weiß ja nicht, was sowas kostet und finde es ja auch nachvollziehbar, wenn ich, weil es halt nur einen Wasserzähler für das ganze Haus gibt, trotz geringerem Wasserverbrauchs mit zwei Personen die gleichen Kosten wie die fünf Personen in der grundflächengleichen Wohnung über uns zu zahlen habe. Aber wenn andere sich vorsätzlich beschissen verhalten, sind mir selbst 5€ Zusatzkosten auf der Nebenkostenabrechnung zu viel.
Gruß
Alexander S.