Wenn es dem Vermieter nur um die Mietzahlungen geht, könntest Du das natürlich auch mittels Kontoauszüge nachweisen. Vielleicht ist das ausreichend.
Beiträge von Leipziger82
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Zitat
Oder gab es schon fälle wo die Zeit dann angepasst wurde also sprich mir einfach das Recht eingeräumt wurde zu einem angepasste Datum im Jahr 2017 zu kündigen?
Nein, eine unwirksame Klausel kann nicht rückwirkend passend gemacht werden. Hier greift dann automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
ZitatIch habe weder Geld noch Zeit es auf einen rechtstreit es ankommen zu lassen
Musst Du auch nicht. Wenn Du fristgemäß kündigst und bis dahin die Miete zahlst, müsste der Vermieter hier auf Zahlung der restlichen Mieten bis Ablauf des Kündigungsausschlusses klagen.
Damit wird er grandios scheitern.Wenn er nicht ganz blöd ist, wird er gar keinen Rechtsstreit suchen.
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Ich würde auf so einen Unsinn überhaupt nichts antworten. Es gibt - abgesehen von Möbeln und Schönheitsreparaturen - gar kein Vertragsverhältnis mit dem Nachmieter.
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Du kannst hier eigentlich gar nichts machen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Dir eine derartige Bescheinigung auszustellen.
Selbst wenn er das tut, ist diese ja nicht "sauber". Ihr hättet zum damaligen Zeitpunkt widersprechen müssen.
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Was heißt denn bestehender Mietvertrag? Wie kann ich mir das vertraglich vorstellen? Wenn es einen Nachtrag zu einem Mietvertrag gibt, wonach Du in einen bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten eintrittst, kann der Vermieter auch die Miete erhöhen.
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Hallo,
hier muss zwischen Schönheitsreparaturen und Beschädigungen unterschieden werden.
Das Streichen im Zuge von Schönheitsreparaturen wäre vermutlich nicht nötig gewesen, da Ihr eine unrenovierte Wohnung übernommen habt.
Hier handelt es sich aber um Beschädigungen durch "Wandmalereien", die Ihr auf jeden Fall beseitigen müsst.
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Hallo,
Zitata) Wie würdet Ihr vorgehen? Wäre es unter diesen Umständen gut sich an den Eigentümer zu wenden?
Der Eigentümer ist nicht der Vertragspartner deiner Freundin. Es macht folglich keinen Sinn, sich an ihn zu wenden.
Zum eigentlichen Thema: Grundsätzlich handelt es sich hier um eine Beschädigung, die deine Freundin beseitigen muss. Wie sie das macht, ist Ihre Sache.
Ich würde mir hier wohl selbst einen Tischler suchen und einfach mal ein Angebot erstellen lassen. Ob hier das ganze Fenster ausgetauscht werden muss, wage ich zu bezweifeln. -
Nein, kann er nicht. Er hätte Dir zumindest vor Ablauf der Verjährungsfrist eine Rechnung schicken müssen, bzw. eine Aufrechnung der Kaution zur Verfügung stellen müssen.
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Hallo,
Zitat
Mietverhältnis seit 31.10.15 beendet.den Vermieter einfach mal auf den § 548 BGB verweisen. Ersatzansprüche aus einer Verschlechterung der Mietsache (also auch Schönheitsreparaturen) verjähren nach 6 Monaten.
Er kann hier gar keine Forderungen geltend machen.
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Wenn er Euch tatsächlich raus haben möchte, kann man hier sicher über eine Abfindung verhandeln. Über die Höhe kann man hier keine Aussage treffen. Das ist Verhandlungssache.
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Hallo,
ZitatGibt es ähnliche Fälle oder Aussagen bezüglich Deckenhöhen?
Die Mindesthöhen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Diese beziehen sich aber auf einzelne Räume/Wohnungen, aber nicht auf Teile von Räumen.
Mindesthöhen bei Duschen gibt es meiner Meinung nach nicht. -
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OK, also ist sie Euer Eigentum. Dann werdet Ihr Euch wohl kümmern müssen, wie Ihr die Küche umbaut.
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Wurde die Küche denn gemietet oder ist diese Euer Eigentum und wurde von Euch eingebaut?
Ist ersteres der Fall, muss sich der Vermieter kümmern, wie er eine neue Küche einbaut. Ist letzteres der Fall, ist das leider Euer "Bier".
Die Modernisierungsmaßnahme habt Ihr grundsätzlich zu dulden (§ 555d BGB).
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Hallo,
wenn ein minderungsfähiger Mangel vorliegt, kann ab Kenntnisnahme und Mitteilung an den Vermieter eine Mietminderung durchgeführt werden.
Wann und wie der Vermieter gedenkt, diesen Mangel zu beseitigen, spielt hierbei keine Rolle.
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Das ist bei Studenten nicht ganz so eindeutig. Ein Kündigungsausschluss ist erst einmal bindend, allerdings kann dieser bei Studenten grundsätzlich unwirksam sein (BGH,Urteil vom 15.07.2009, VIII ZR 307/08).
In dem Urteil ging es jedoch um einen dreijährigen Kündigungsausschluss und um ein Zimmer in einem Studentenwohnheim.
Inwiefern das Urteil auf deinen Fall übertragen werden kann, ist für mich schwer einzuschätzen.Im Zweifel muss hier ein Richter entscheiden. Ich würde aber vorab mal das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
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Und ich bin nicht frech ich wüsste nur nicht wo es steht das es meine pflicht ist Satzzeichen benutzen zu müssen wenn ich mir hier andere Beiträge anschaue ist meiner noch human dagegen!!!!!!
Das hat nichts mit Pflicht zu tun, sondern mit Höflichkeit. Texte ohne Satzzeichen lassen sich verdammt schwer lesen.
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Das Mieterhöhungsverlangen ist gelinde gesagt ein Witz. So etwas passiert, wenn sich Vermieter nicht mit dem Mietrecht auskennen.
Eine Mieterhöhung muss ausreichend begründet sein. Das ist hier nicht gegeben. Diese ist formell und inhaltlich unwirksam.
Unabhängig davon musst Du einer Mieterhöhung zustimmen. Einfach zu schreiben: "Bitte überweise zum ... XY EUR" reicht nicht aus.Zitatzu Beginn möchte ich kurz anmerken, dass es ganz sicher nicht dein Ernst sein kann, eine Mieterhöhung um sage und schreibe 15,-- EUR nach 9 Jahren unveränderter Miete als "unangemessene Mieterhöhung" zu betiteln.
In unserer Gesellschaft kommt es schon mal vor, dass der eine oder andere von der Hand in den Mund lebt. Da können 15 € schon mal ne Menge Holz sein.
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