Mietsvertrag ungültig?

  • Hallo
    ich habe vor kurzen eine Zimmer gemietet alles verlief reibungslos mir wurde auch ein zimmer gezeigt das meins sein sollte und 47 m2 hatte bei der schlüssel Übergabe kam nicht der Vermieter sondern der Hausmeister des Hauses und ich bekam an dem tage ein neues zimmer das nur 18 m2 hat bei der frage das es doch das zimmer nicht sei was ich gemietet hatte wurde mir nur gesagt wenden sie sich an dem Vermieter was ich auch tat mir wurde dann versichert das man später über ein anderes zimmer reden könne ich sagte ihm das ich für 47 m2 zahle und nicht 18 m2 und wurde verschont das er sich nach dem Urlaub kümmern würde auch der Briefkasten ist kaputt das habe ich auch gemeldet beim Vermieter und musste mich mit dem Hausmeister auseinander setzten das tat ich auch und musste mir anhören das ich doch nicht sach gemäß mit dem briefkasten umgegangen bin und er sich nicht kümmert was kann ich tun ohne erstmals einen anwalt einschalten zu müssen?

  • Guten Morgen, bastiehst83,

    was genau steht denn im Mietvertrag bezüglich des Zimmers (Größe des angemieteten Zimmers oder z.B. Lage in der (WG-) Wohnung).

    Ist es ein 1-Zi-Appartement oder ein WG-Zimmer?

    Gruß,
    anonym2

  • Hallo,

    wenn im Mietvertrag etwas von 47m² drin steht, steht Dir das auch zu. Den Rest deines Beitrags habe ich nicht gelesen. Ohne Satzzeichen ist das schon eine Zumutung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Im Mietsvertrag steht 47m², ich habe nur ein zimmer in einer wg, Küche und Bad sind Gemeinschaftsräume

    und an Leipziger82 ich hatte hier nicht vor ein Diktat zu schreiben!

  • ich hatte hier nicht vor ein Diktat zu schreiben!


    Ganz schön frech, so früh am Morgen. Du willst was von uns, wir nichts von dir. Wenn du nicht die einfachsten Regeln einhältst, damit man dein Gejammere lesen kann, dann musst du üben.
    Du hast einen Mietvertrag.....und der ist im Moment das Maß aller Dinge. Wenn du dich nicht durchsetzen kannst, wir machen das für dich nicht. Ein Zimmer in einer WG mit 47 m² Größe wäre auch mit Sicherheit nicht anzumieten. Wie groß soll denn die ganze Wohnung sein? Dein Zimmer ist 18 m², die beiden Gemeinschaftsräume dazu gerechnet ergeben dann 47 m².

  • Beide Gemeinschaftsräume stehen nicht im Mietvertrag, es steht lediglich nur das Zimmer mit 47m² drin und ich hatte auch erklärt das der Vermieter mich hinhalten tut und mich damit verschont das ich zu einem späteren Zeitpunkt ein größeres zimmer bekomme ich zahle aber schon 2 Monate die volle miete und meine frage war was ich im ersten schritt tun kann tun kann ohne erstmals einen Anwalt einschalten zu müssen?

    Und ich bin nicht frech ich wüsste nur nicht wo es steht das es meine pflicht ist Satzzeichen benutzen zu müssen wenn ich mir hier andere Beiträge anschaue ist meiner noch human dagegen!!!!!!

  • Wenn du der Meinung bist, dass wir uns hier nach deiner Rechtschreibung richten müssen, dass tust du dich irren. Dann lass dich weiter von deinem Vermieter hinhalten tun, aber ohne mich.

  • Und ich bin nicht frech ich wüsste nur nicht wo es steht das es meine pflicht ist Satzzeichen benutzen zu müssen wenn ich mir hier andere Beiträge anschaue ist meiner noch human dagegen!!!!!!

    Das hat nichts mit Pflicht zu tun, sondern mit Höflichkeit. Texte ohne Satzzeichen lassen sich verdammt schwer lesen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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