Hilfe zu Vorgehensweise: Reparaturen bei Auszug

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    wir haben eine Frage zur besten Vorgehensweise. Meine Freundin hat ihr Zimmer in einer WG gekündigt. Nun will sie zu mir ziehen. Leider scheint es ein schwieriges Mitverhältnis zu sein. Ich habe die Situation nur am Ende miterlebt, da wir uns zu Beginn des Mietverhältnisses noch nicht kannten. Ich mache mir aber große Sorgen. Meine Fragen vorweg, bevor ich euch die Situation schildere:
    a) Wie sollen wir uns verhalten bzw. zu welcher Vorgehensweise ratet ihr uns?
    b) Was ist als Konsequenz zu erwarten? Wie bereiten wir uns darauf vor?

    Die Situation:

    • Meine Freundin wohnt zur Untermiete in einer WG. Die Wohnung ist bereits zum 30.09. gekündigt.
    • Die Vermieterin steht in einem Vertragsverhältnis mit dem uns zumindest namentlich bekannten Vertreter für die Wohnung. Der Eigentümer der Wohnung scheint eine Firma zu sein.
    • Das Verhältnis zwischen meiner Freundin und der Vermieterin ist eher angespannt. Meine Freundin hält sich mittlerweile sehr oft bei mir auf, da ihre Privatsphäre in ihrer Wohnung oft verletzt wird (z. B. unerlaubtes Betretens ihres Zimmers seitens der Vermieterin), da der sich Zugang zum gemeinsachftlich benutzten Balkon in ihrem Zimmer befindet, der allerdings nicht in ihrem Mietvertrag enthalten ist.
    • Im letzten Winter hat die Weihnachtsbeleuchtung (Lichterketten) meiner Freundin Brandbeschädigungen in der Kunststofffenster-Verkleidung verursacht (siehe Bild). Meine Freundin ist leider (noch) nicht versichert, gibt aber den Schaden zu. Die Funktion des Fensters ist dadurch zwar nicht beeinträchtigt, es sieht aber durchaus nicht mehr hübsch aus. Ich gehe davon aus, dass diese Beschädigung nicht als Abnutzung abgehandelt werden kann.
    • Die Fenster sind über den Balkon bequem zu erreichen, ein Zugang ist nicht schwierig. Mit der Vermieterin hatten wir uns bei der Kündigung des Zimmers geeinigt, dass ich (= der Freund) die Verbrennungen mit Schleifpapier abtrage und dann mit Kunststoffpaste und Lack wieder einebne. Ich bin Haftpflichtversichert. Diese Reparatur wurde noch nicht begonnen.
    • Leider macht die Vermieterin nun entgegen unserer Abmachung immer mehr Druck und besteht auf eine "fachmännische" Reparatur, die von einem "Fachmann" abgenommen wird, den sie bereits "zur Hand habe".
    • Wir haben nun Bedenken, dass dieser Fachmann mit ihr befreundet ist und mehr veranschlagt als nötig wäre. Eine Auswechslung des kompletten Fensters wegen dieser vier Verbrennungen erscheint mir persönlich nicht als verhältnismäßig. Zudem ist meine Freundin Auszubildende und wird eine solche Summe in den nächsten Jahren nicht bezahlen können, da sie ohnehin ihr komplettes Gehalt an die Vermieterin geben musste. Einen teuren Prozess wird sie sich nicht leisten können.

    a) Wie würdet Ihr vorgehen? Wäre es unter diesen Umständen gut sich an den Eigentümer zu wenden?
    b) Wie groß sind die Schwierigkeiten, in denen meine Freundin gerade steckt? Welche Kosten sind zu erwarten?

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  • Hallo,

    Zitat

    a) Wie würdet Ihr vorgehen? Wäre es unter diesen Umständen gut sich an den Eigentümer zu wenden?

    Der Eigentümer ist nicht der Vertragspartner deiner Freundin. Es macht folglich keinen Sinn, sich an ihn zu wenden.

    Zum eigentlichen Thema: Grundsätzlich handelt es sich hier um eine Beschädigung, die deine Freundin beseitigen muss. Wie sie das macht, ist Ihre Sache.
    Ich würde mir hier wohl selbst einen Tischler suchen und einfach mal ein Angebot erstellen lassen. Ob hier das ganze Fenster ausgetauscht werden muss, wage ich zu bezweifeln.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ...
    Ich würde mir hier wohl selbst einen Tischler suchen und einfach mal ein Angebot erstellen lassen. Ob hier das ganze Fenster ausgetauscht werden muss, wage ich zu bezweifeln.

    Ich bilde mir ein auf dem Bild einen teilweise verbrannten Kunststofffensterrahmen zu sehen. Geeignete Reparaturmethoden mittels Flüssigkunststoffen haben den Nachteil nicht farbgleich zu sein, statisch inhomogen und einen nicht unerheblichen Aufwand mit sich zu bringen, so dass der Austausch durchaus gerechtfertigt erscheint. Je nach Qualität, Art und Größe der Fenster durchaus auch die einzige wirtschaftlich sinnvolle...

  • Hallo,

    deine Vermieterin hat doch völlig recht. Warum sollte sie sich auf eine Flickerei einlassen? Am Ende steht sie dafür gerade, wenn sie mal auszieht.

    Ich sehe es ähnlich, wie Leland Gaunt, eventuell muss der Rahmen wirklich getauscht werden. Je nachdem, wie alt das Fenster ist, muss deine Freundin aber nicht den ganzen Schaden zahlen, sondern es wird ein "neu für alt" Abzug vorgenommen. Frag als erstes aber mal einen Fachmann, was er machen würde, und was das kosten soll. Lass doch den von der Vermieterin kommen, einen eigenen kannst du immer noch holen.

    Interessant an diesem Fall ist für mich, dass es Leute gibt, die ohne Haftpflichtversicherung durchs Leben gehen. Und wenn dann ein Schaden entstanden ist (weil man z.B. eine heiße Weihnachtsbeleuchtung an ein Kunststofffenster klemmt), wundert man sich, dass man etwas bezahlen muss.

    Gruß
    H H

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