In bestehenden Mietvertrag eingestiegen, direkte Mieterhöhung

  • Hallo zusammen,

    im Mai bin ich in einen bestehenden Mietvertrag eingestiegen, kurz darauf gabs direkt eine mieterhöhung.
    Soweit ich weiß (und dem Vermieter auch so mitgeteilt habe), darf der Vermieter erst nach 12-15 Monaten nach Einzug die Miete erstmals erhöhen/anpassen(?).

    Zu der Gesetzeslage bezogen auf den Einstieg in einen bestehenden Mietvertrag habe ich bisher leider keine Informationen gefunden, der Vermieter bezog sich jedoch auf diese und sagte mir, dass sein Vorhaben rechtens ist, da ich in einen bestehenden Mietvertrag eingestiegen bin/übernommen habe.

    Kann mir jemand genaueres zu der Gesetzeslage mitteilen?

    Beste Grüße,
    jotbeh

  • Hallo,

    du bist scheinbar mit allen Rechten und Pflichten in einen bestehenden Mietvertrag eingestiegen. Damit stehst du rechtlich so da, wie der Vormieter. D.h. wenn der seit 15 Monaten keine Mieterhöhung hatte, dann kannst du jetzt eine kriegen.

    Gruß
    H H

  • Was heißt denn bestehender Mietvertrag? Wie kann ich mir das vertraglich vorstellen? Wenn es einen Nachtrag zu einem Mietvertrag gibt, wonach Du in einen bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten eintrittst, kann der Vermieter auch die Miete erhöhen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wann der Vermieter die Miete erhöhen darf ist abhängig vom Mietvertrag, nicht davon wann Personen der Partei Mieter wechseln.

    Zitat

    Zu der Gesetzeslage bezogen auf den Einstieg in einen bestehenden Mietvertrag habe ich bisher leider keine Informationen gefunden,

    Kannst Du auch nicht, weil "Ein- oder Ausstieg" einer Person nichts am Vertrag ändert.

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