Hallo zusammen,
im Mai bin ich in einen bestehenden Mietvertrag eingestiegen, kurz darauf gabs direkt eine mieterhöhung.
Soweit ich weiß (und dem Vermieter auch so mitgeteilt habe), darf der Vermieter erst nach 12-15 Monaten nach Einzug die Miete erstmals erhöhen/anpassen(?).
Zu der Gesetzeslage bezogen auf den Einstieg in einen bestehenden Mietvertrag habe ich bisher leider keine Informationen gefunden, der Vermieter bezog sich jedoch auf diese und sagte mir, dass sein Vorhaben rechtens ist, da ich in einen bestehenden Mietvertrag eingestiegen bin/übernommen habe.
Kann mir jemand genaueres zu der Gesetzeslage mitteilen?
Beste Grüße,
jotbeh