Schaden am Parkett/Laminat und Konsequenzen für die Kaution, Mängel bei Auszug

  • Hallo,

    ich bin neu hier und habe direkt einen etwas komplizierteren Fall hinsichtlich unseres Fußbodens, den ich erstmal schildern muss. Ob es jetzt Parkett oder Laminat ist, weiß ich übrigens nicht, deshalb verwende ich die beiden Begriffe einfach synonym...

    Wir sind Mitte 2010 in eine Wohnung eingezogen und haben bei der Besichtigung bereits Probleme mit dem Parkett-/Laminatboden festgestellt. Bretter gingen teilweise an den Stößen über mehrere Meter hinweg auseinander, sodass sich an einigen Stellen größere Fugen bildeten. Der Mieter versicherte, dass diese Mängel bis zum Einzug behoben werden würden. Darüber hinaus wurden die Mängel im Übergabeprotokoll festgehalten. Vorm eigentlichen Einzug (wir hatten die Wohnung aber bereits übernommen), war ich dann dabei als der Handwerker kam um die Mängel am Parkett zu beheben. Dabei zeigte sich, dass das Parkett schwimmend auf altem Teppichboden verlegt wurde und es sich auch nicht um modernes "Klick-Laminat" handelt, sondern um einfach Nut-Feder-Verbindungen. Teilweise hat der Handwerker die Fugen daher neu verleimt und die Bretter wieder zusammengezogen. Im Nachhinein muss ich sagen, dass ich das als Laie (aber durchaus geneigter Heimwerker) etwas ordentlicher und mit mehr Leim getan hätte, aber nun gut.

    Auf jeden Fall sind wir dann eingezogen und haben auch nach und nach dann die Möbel eingeräumt, mit dem Ergebnis, dass z.B. unter der Couch sich wieder ein Brett gelöst hatte. Unser Gedanke damals: sieht man ja nicht, ist egal. Als die erste Heizperiode begann (Wohnung hat Fußbodenheizung), haben wir festgestellt, dass sich eine der auffälligsten Fugen (zwischen Küche und Essbereich) erneut auftat. Meine Frau und ich sind uns halbwegs sicher, dass wir damals eine Mail an den Vermieter geschickt haben, können diese jedoch leider nicht mehr finden. Der Gedanke damals war aber in jedem Fall: wir nehmen es so hin, schließlich haben wir keine Lust die ganze Wohnung wieder ausräumen zu müssen. Mit der Zeit haben sich dann auch weitere Fugen aufgetan, die ich zum Teil ohne viel Aufwand wieder selbst schließen konnte. Einige stellen, wie die zwischen Küche und Essbereich, unter der Couch, unter einem Schreibtisch und beim Fernseher, habe ich jedoch nicht mehr angerührt, weil eine einfach Reparatur nicht möglich erschien. Generell hat sich bei uns über die Jahre jetzt auch der Eindruck gefestigt, dass der Boden nach uns definitv neu gemacht werden muss, da er insgesamt einfach nich mehr schön ist.

    2014 haben wir dann eine Katze bekommen und wie der Teufel es will, hat sie Anfang diesen Jahres einen Luftentfeuchter von der Fensterbank geworfen. Das Teil fiel genau ins Katzenklo, sodass auch das meiste Wasser dort landete. Ein Teil ging jedoch daneben und lief unter die gummierte Matte auf der das Katzenklo steht. Ich weiß nicht mehr wie lange wir brauchten um den Schaden festzustellen, auf jeden fall zog es das Parkett unter der Matte in Mitleidenschaft. Wir haben dann direkt die Fußbodenheizung angemacht, in der Hoffnung, dass es wieder trocknet und kein bleibender Schaden bleibt, doch die Hoffnung war vergebens. Man sieht immer noch sehr deutlich den Schaden und die Verfärbungen des Parketts. Da wir abwarten wollten, ob es wieder weggeht, haben wir unseren Vermieter nicht darüber informiert und waren dann irgendwann auch halbwegs ratlos was wir machen sollen.

    Jetzt steht, so wie es aussieht, überraschend ein Umzug vor der Tür und meine Frau und ich fragen uns gerade, was passieren wird, wenn der Vermieter den Schaden entdeckt bzw. wir ihn darüber in Kenntnis setzen. Wir sind absolut davon überzeugt, dass der Fussboden in jedem Fall erneuert werden muss, unabhängig davon ob der neue Schaden passiert wäre oder nicht. Leider können wir aber nicht mehr nachweisen, dass wir den Vermieter bereits Ende 2010/Anfang 2011 per Email informiert haben.

    Unsere Argumentation wäre nun wie folgt:
    Mängel am Fußboden bestehen im Prinzip seit Einzug, wir haben diese hingenommen und nicht als Mietminderungsgrund angeführt, trotzdem steht für uns fest, dass der Boden insgesamt neu gemacht werden muss, bevor jemand anderes einzieht. Daher sind wir der Meinung, dass wir nicht für den Schaden unterm Katzenklo aufkommen müssen und dieser nicht von der Kaution abgehen darf.

    Ich bin mir durchaus im Klaren darüber, dass diese Argumentation vor Gericht wahrscheinlich nicht standhalten würde. Trotzdem interessiert mich, inwiefern es schon ähnliche Erfahrungen dazu hier im Forum gibt. Außerdem wäre wichtig zu wissen, wie groß die Chancen stehen, dass uns der Vermieter für den gesamten Fußboden aufkommen lässt.

    Danke schon mal und einen schönen Sonntag noch!

  • Ihr ganz schlicht und einfach die Ar***karte gezogen. Von Anfang an standen die Dinge mit dem Laminat unter keinem guten Stern.

    1. Unter Laminat gehört kein liegen gelassener Teppichboden, sondern eine Trittschalldämmung passend zur Fußbodenheizung. Der Flor eines Teppichbodens wandert stets in eine Richtung und überträgt die Bewegung auf das darüber liegende Laminat und verursacht dann das Auseinanderdriften.

    2. Ich will hoffen, dass der Zustand dieses Bodenbelages im Einzugsprotokoll genau festgehalten wurde, wobei für mich sofort die Frage auftaucht, wer dieses Laminat verlegt hat. Haben die Vormieter ihr laienhaftes Verlegen von Fußbodenbelägen ausprobiert?

    3. Ihr solltet also so schnell wie möglich euren Vermieter über den Zustand des bodens informieren. In soch einem Fall ist "Flucht nach vorne" immer die bessere Lösung.

  • Ich hab mich jetzt mal noch ein wenig schlau gemacht und herausgefunden, dass es scheinbar geregelt ist, dass ein Mieter z.B. uns jetzt nicht aufs Auge drücken kann den ganzen Boden neu machen/bezahlen zu lassen. Das steht in Zusammenhang mit dem Alter des Bodens, und in unserem konkreten Fall haben wir ja jetzt 6 Jahre in der Wohnung gelebt, dann die Vermieterin und noch jemand von ihr, die scheinbar ein Kind hatte, das den Boden schon teilweise malträtiert hatte.

    Laut einigen Urteilen, hat Holzboden eine Lebensdauer von 12-15 Jahren und muss dann erneuert werden. Wenn der also schon so lange drin läge, wären wir aus dem Schneider. Leider wissen wir es aber nicht genau.

    Im Übergabeprotokoll haben wir nur die Fugen festgehalten. Das der Boden nicht fachgerecht verlegt wurde, hatte ich mir auch schon so gedacht, zumal wir wegen eines kleinen Wasserschadens in der Küche einen Teil neues Parkett bekommen haben (wer legt da überhaupt Parkett hin?) und der Handwerker damals auch meinte, dass man das so nicht mache. Dort liegt jetzt richtige Trittschalldämmung drunter.

    Flucht nach vorne ist derzeit noch nicht ganz möglich, da der Umzug auch noch nicht 100% sicher ist.

  • Zitat

    Flucht nach vorne ist derzeit noch nicht ganz möglich, da der Umzug auch noch nicht 100% sicher ist.

    Unabhängig davon würde es aber vielleicht Sinn machen, Eure Haftpflichtversicherung davon in Kenntnis zu setzen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Soll ich das auch jetzt schon machen, bevor überhaupt feststeht, dass wir ausziehen?

    Die Situation ist halt so: meine Frau hat ab 1.8. einen neuen Job, hat allerdings noch keinen Vertrag unterschrieben. So lange wollen wir halt die Wohnung nicht kündigen.

    Ich würde den Schaden melden sobald ich den Mieter darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass wir ausziehen. Im Zuge der Kündigung würde ich dann auch dem Vermieter mitteilen, dass der Boden insgesamt ausgetauscht werden muss und darüber hinaus vor kurzem der angesprochene Schaden entstanden ist.

  • Zitat

    Soll ich das auch jetzt schon machen, bevor überhaupt feststeht, dass wir ausziehen?

    Warum denn nicht. Derartige Schäden müssen eigentlich sofort an die Versicherung gemeldet werden. Meldet Ihr das erst bei Auszug, besteht die Möglichkeit, dass der Schaden dann nicht mehr reguliert wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!