ZitatDurch eine glückliche Fügung haben wir jetzt die Möglichkeit kurzfristig durch Bekanntschaft eine neue Wohnung beziehen.
Also das liegt der Hase im Pfeffer.
Die angeführten Mängel sind zwar ärgerlich, würden evtl. zur Mietminderung berechtigen aber nicht zur fristlosen Kündigung.
Wenn die ordentliche Kündigung bis zum 3.4.14 beim Vermieter ist endet der Vertrag am 30.6.14
Da muß man halt in den sauren Apfel beißen und einige Monate doppelt Miete zahlen.
Oder versuchen mit dem neuen VM den Vertrag erst zum 1.6.14 abzuschließen.