Beiträge von anitari

    Zitat

    Durch eine glückliche Fügung haben wir jetzt die Möglichkeit kurzfristig durch Bekanntschaft eine neue Wohnung beziehen.

    Also das liegt der Hase im Pfeffer.

    Die angeführten Mängel sind zwar ärgerlich, würden evtl. zur Mietminderung berechtigen aber nicht zur fristlosen Kündigung.

    Wenn die ordentliche Kündigung bis zum 3.4.14 beim Vermieter ist endet der Vertrag am 30.6.14

    Da muß man halt in den sauren Apfel beißen und einige Monate doppelt Miete zahlen.

    Oder versuchen mit dem neuen VM den Vertrag erst zum 1.6.14 abzuschließen.

    Fakt ist Du hast den Vermieter nicht nachweisbar (schriftlich) über den Mangel informiert.

    Fakt ist aber auch das der Vermieter Dir, bevor er eine Fachfirma damit beauftragt, Gelegenheit hätte geben müssen den Schaden selbst zu beheben.

    Aus meiner Sicht mußt Du, da der Schaden ja offensichtlich, nicht verdeckt war, bei Übergabe ja wohl auch vom Vermieter bemerkt und Dir keine Gelegenheit gegeben wurde ihn selbst zu beheben, nicht zahlen.

    Oder gab eine Aufforderung zu Schadensbehebung und Du bist dieser nicht nachgekommen?


    Eine möblierte Vermietung wird gegen monatlichen Aufpreis angeboten. Es handelt sich nicht um ein Studentenwohnheim, die Vermietung ist privat.

    Dann gilt das ganz "normale" Mietrecht wie für jede andere Vermietung von Wohnraum auch.

    Außer das Zimmer befindet sich innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung/dem selbst bewohnten Haus, ist möbliert und an nur eine Person vermietet.

    Darum Vorsicht mit dem Angebot möbliert mieten zu können!

    Der Plural von Forum ist Foren. Das nur nebenbei.

    Zitat

    Was wäre denn wenn wir einfach ohne jmd bescheid zu sagen die Wohnungen tauschen würden?

    Dann würde man Euch, Dir und Deiner Schwester, vermutlich, ne mit Sicherheit, fristlos kündigen.

    Zitat

    Heizeinheiten werden bei mir am Zähler für die gesamte Wohnung in kWh gemessen und auch so erfasst.


    Wie schön das Du diese für das Problem, völlig unwichtige, Tatsache so nebenbei erwähnst.:mad:


    Zitat

    und wieder in ein Haus mit Fernwärme ziehen.

    Nach Strom gleich die teuerste Art zu heizen.

    Besser in ein Haus in an jedem Heizkörper ein HKV (Heizkostenverteiler) ist.

    Noch besser mit eigener Therme. Da sind dann "nur" die Heiznebenkosten an den VM zu zahlen.

    Zitat

    Und es handelt sich bei den 22.348 um die Heizeinheiten des ganzen Hauses. Das ist nicht das Problem. Das Problem sind die anfangs abgerechneten Gesamtkosten für 86.000 kWh, obwohl nur 22.348 für Heizung

    Nicht begriffen?:mad:

    Die 22.348 sind die Einheiten der Heizkostenverteiler keine Kilowattstunden.

    Meine Abrechnung ist übrigens von 2006. Die hatte ich gerade griffbereit:rolleyes:

    Das sollte nur als Beispiel dienen.

    Wenn es sich nicht um ein Studentenwohnheim handelt ist die Klausel das nur zu bestimmten Terminen gekündigt werden kann unwirksam.

    Nicht jeder der Zimmer an Studenten vermietet betreibt ein Studentenwohnheim.

    Zitat

    Eine Kündigung außerhalb dieser Frist ist möglich soweit der Mieter einen
    geeigneten Interessenten als Nachmieter vorschlägt
    ."

    Das steht vorschlagen, nicht Verpflichtung Nachmieter zu suchen.

    Wie wird denn das Zimmer vermietet?

    Möbliert oder unmöbliert?

    Ich habe mir den Teil "Aufteilung der Gesamtkosten" (Bild 2) noch mal genauer angesehen und bin zu dem Schluß gekommen das hier zumindest ein "Schreibfehler" vorliegt.

    Was dort mit 22.348 kWh angegeben ist müßten korrekterweise die HKV-Einheiten (Heizkostenverteiler-Einheiten) des gesamten Hauses sein. Dann kommt das auch in mit den 14 Cent pro HKV-Einheit hin.

    Hier eine Abrechnung von mir

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    Zitat

    Achso, der Abrechnungszeitraum ist vom 1.1-31.12.13 und wurde anhand der Wärmetage aufgeteilt.

    Und machen für November und Dezember zusammen 280 Gradtage von 1000 des ganzen Jahres. Man kann auch sagen 28 % der tatsächlichen Jahresheizkosten.

    Weiter ist zu berücksichtigen das Heizkosten zu 30 oder 50 % nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Da zahlt man quasi, auch wenn man selbst nicht oder nur wenig heizt, einen Teil der Heizkosten für die anderen Mieter, nicht den Vormieter, mit.

    Mietbeginn in der Heizperiode hat fast immer eine Nachzahlung zur Folge. Mit nur 60 € Nachzahlung bist Du noch gut weggekommen, auch Dank des milden Winters.

    Zitat

    Nun frage ich mich, soll ich das so hin nehmen und bezahlen oder gibt es irgendeine Möglichkeit dieses nicht bezahlen zu müssen.

    Dir steht es natürlich zu Einsicht in die Originalbelege beim Vermieter zu nehmen und die Abrechnung prüfen zu lassen.

    Aber so weit man das aus der Ferne beurteilen kann und ohne die Abrechnung gesehen zu haben scheint das korrekt zu sein.

    Die jetzige Nachzahlung relativiert sich ja wenn Du einen kompletten Abrechnungszeitraum (mit und ohne Heizmonate) dort gewohnt hast.

    Zitat

    Bleibt dann nur noch die ordentliche Kündigung. -.-

    So ist es.

    Wenn der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist, wäre das jetzt zum 30.6.14 möglich.

    Die Kündigung muß spätestens am 3.4.14 dem Vermieters zugegangen sein.

    Mit mir ist KEIN Verteilerschlüssel vereinbart worden. Den hat die VM alleine festgelegt, und er ist mir unbekannt. Muß ich sie jetzt auffordern, das mit mir zu vereinbaren?

    Nein mußt Du nicht.

    Du mußt den Vermieter zu nichts auffordern. Wenn er nicht in der Lage ist eine korrekte (wirksame) Abrechnung zu erstellen hat er schlicht Pech gehabt.

    Zitat

    Meine Frage nun: Ist diese Klausel wirksam?

    Ist sie.

    Zitat

    Muss ich wirklich die neue Mischbatterie zahlen?

    Wenn eine Reparatur unwirtschaftlich, sprich teurer oder genau so teuer wie eine neue, wäre ja.

    Allerdings würde ich mir die Originalrechnung vorlegen lassen. Da wird gerne mal etwas gemogelt.

    Wenn die Rechnung nicht alle Kosten, Material, Lohn und evtl. Anfahrt, beinhaltet ist was faul.

    Manche Vermieter lassen sich 2 Rechnungen ausstellen damit der Betrag den der Kleinreparaturklausel nicht übersteigt.

    "Dann ist immer noch der Verteilerschlüssel FALSCH, da nichts im Mietvertrag vereinbart ist."
    - Vorsicht! Der VS muss nicht zwingend im MV vereinbart sein. Die mietflächenanteilige Verteilung ist nur dann vorgeschrieben, wenn wenn keine geeigneten Messgeräte vorhanden sind.


    Und kein anderer Verteilerschlüssel vertraglich vereinbart wurde.

    § 556a
    Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

    (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.

    Zitat

    Frage ist noch, wäre eine Abrechnung nach qm grundsätzlich günstiger?

    Für den Vermieter auf jeden Fall. Spart er sich doch die umständliche Rechnerei wann wie viele Personen in welcher Wohnung gewohnt haben.

    Zitat

    Hat VM nicht die günstigste Variante zu wählen?

    Die günstigste Variante gibt es nicht. Es wird immer den einen oder anderen Mieter geben der sich benachteiligt fühlt.

    Aber wie ich schon schrieb, ist der Schlüssel Personenzahl nicht ausdrücklich vereinbart und eine Abrechnung nach Verbrauch/Verursachung nicht möglich, muß der VM nach der Wohnfläche abrechnen.

    Zitat

    Wenn sie aber immer nach demselben Verteilerschlüssel über Jahre hinweg abgerechnet hat, Mieter das auch ohne Beanstandung bezahlten, gilt das dann als "angenommen" bzw. akzeptiert durch die Mieter?

    Gut möglich. Kann ich jetzt aber nicht mit Sicherheit sagen.

    Fehler 1: Abrechnungszeitraum 6 statt 12 Monate Sorry, kein Fehler. Siehe Post #13

    Fehler 2: keine Angabe der Gesamtkosten und der Gesamtwohnfläche des Hauses

    Fehler 3: keine, außer bei Wasser, Müll und Treppenhausbeleuchtung, Angabe des Verteiler-/Umlageschlüssels.

    Die Umlage nach Personen müßte zudem ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein. Sonst muß, wenn nach Verbrauch nicht möglich, nach Wohnfläche abgerechnet werden.

    Die Angabe des Nutzungs-/Mietzeitzeitraumes fehlt übrigens auch.

    Die Grundsteuer wird jährlich erhoben, aber nicht zwingend jedes Jahr einer er-/zugestellt.

    Meine Gemeinde z. B. schickt nur einen Bescheid zu wenn sich Grundsteuer ändert. So ist es also das ich in 11 Jahren nur 4 Bescheide bekommen habe.

    Frage am Rande, das Wohnobjekt ist doch in Deutschland? Nicht das wir uns hier die Köppe heiß diskutieren und es geht gar nicht um deutsches Mietrecht.

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