Mietvertrag zur vorübergehenden Nutzung - Kündiungsfrist

  • Hallo,

    ich habe eine Frage wie es sich rechtlich mit der Kündigungsfrist in folgendem Fall verhält:

    Im Vertrag wird das Mietverhältnis wie folgt beschrieben:

    "Vermietet wird zur alleinigen vorübergehenden Nutzung ein (...)Zimmer(...)."


    Des weitern findet sich im Vertrag folgende Klausel:

    "Das Mietverhältnis kann mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten jeweils zum 31.05. bzw. 31.10. eines
    jeden Jahres gekündigt werden. Eine Kündigung außerhalb dieser Frist ist möglich soweit der Mieter einen
    geeigneten Interessenten als Nachmieter vorschlägt."

    Wie verhält es sich mit der Kündigungsfrist? Ich plane dort als Student zu Wohnen und meinen Lebensmittelpunkt dorthin zu verlegen, der Vermieter ist sich der Dauer des Studiums von 3 Semestern bewusst.

    Ist diese Klausel gültig? Handelt es sich nicht in diesem Fall um ein unbefristetes Mietverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, unabhängig der angegebenen Daten? Kann der Vermieter generell zur Nachmietersuche verpflichten?

    Vielen Dank

  • "Das Mietverhältnis kann mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten jeweils zum 31.05. bzw. 31.10. eines
    jeden Jahres gekündigt werden. Eine Kündigung außerhalb dieser Frist ist möglich soweit der Mieter einen
    geeigneten Interessenten als Nachmieter vorschlägt."


    Da es sich hier wohl nicht um ein Studentenwohnheim handelt, halte ich diese Klausel für unwirksam, also gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

  • Wenn es sich nicht um ein Studentenwohnheim handelt ist die Klausel das nur zu bestimmten Terminen gekündigt werden kann unwirksam.

    Nicht jeder der Zimmer an Studenten vermietet betreibt ein Studentenwohnheim.

    Zitat

    Eine Kündigung außerhalb dieser Frist ist möglich soweit der Mieter einen
    geeigneten Interessenten als Nachmieter vorschlägt
    ."

    Das steht vorschlagen, nicht Verpflichtung Nachmieter zu suchen.

    Wie wird denn das Zimmer vermietet?

    Möbliert oder unmöbliert?

  • Danke für die Antworten.

    Eine möblierte Vermietung wird gegen monatlichen Aufpreis angeboten. Es handelt sich nicht um ein Studentenwohnheim, die Vermietung ist privat.

    "Im Falle einer Kündigung erklärt sich der Mieter damit einverstanden, sich bei der Nachmietersuche zu beteiligen."

    Diese Klausel meinte ich, Fehler meinerseits.


  • Eine möblierte Vermietung wird gegen monatlichen Aufpreis angeboten. Es handelt sich nicht um ein Studentenwohnheim, die Vermietung ist privat.

    Dann gilt das ganz "normale" Mietrecht wie für jede andere Vermietung von Wohnraum auch.

    Außer das Zimmer befindet sich innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung/dem selbst bewohnten Haus, ist möbliert und an nur eine Person vermietet.

    Darum Vorsicht mit dem Angebot möbliert mieten zu können!

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