"Dann ist immer noch der Verteilerschlüssel FALSCH, da nichts im Mietvertrag vereinbart ist."
- Vorsicht! Der VS muss nicht zwingend im MV vereinbart sein. Die mietflächenanteilige Verteilung ist nur dann vorgeschrieben, wenn wenn keine geeigneten Messgeräte vorhanden sind.
Und kein anderer Verteilerschlüssel vertraglich vereinbart wurde.
§ 556a
Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.