Betriebskosten Abrechnung

  • Hallo, ich brauche Rat.

    Seit Jahren ist meine Betriebskosten Abrechnung unrichtig, und immer bemängele ich sie bei der VM (Privat VM). Es ist kein Verteilerschlüssel angegeben. Im Mietvertrag steht auch keiner.

    Strom, Wasser, Abwasser, Abfall, Gelber Sack (Tonne) scheinen nach Personenzahl umgelegt zu werden. Bei den Positionen Straßenreinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Winterdienst ist alles unklar.

    Das Haus hat 2 Eingänge mit je 6 Wohnungen, die alle gleich groß sind.
    In der Abrechnung steht als Vermerk: Eingang A = 10 Pers. Eingang B = 10 Pers.
    Zumindest weiß ich, dass in meinem Eingang 2 Wohnungen eigene Wasserzähler haben, von VM eingebaut. Es betrifft 5 Personen. Scheinbar sind diese aber in die Gesamtberechnung eingeflossen. Niemand hat jemals deren Wasserstand abgelesen, so dass auch nicht separat aus einer Gesamtsumme rausgerechnet werden kann. Dies sagte mir heute der betreffende Nachbar.

    Es wohnt seit Dez. 2013 1 Person mehr hier. Diese wurde nicht berücksichtigt.

    Meine VM ist eine alte Dame von über 90 J., die das alles selber macht, bzw. inkompetente Helfer hat. Der größte Teil der Mieter hier sind Seniorenim Alter von 75+ sowie junge Paare, die ihr 1. Mietverhältnis begründet haben, und sich auch nicht auskennen.

    Wieder habe ich die Abrechnung bemängelt, um Korrektur gebeten und Kopien der Belege angefordert. Bisher habe ich diese nie bekommen.

    Meine Frage nun, ist es möglich auch rückwirkende Abrechnungen aufgrund augenscheinlicher Fehler zu korrigieren?

    Wer hat Rat zur Vorgehensweise?
    Danke für Antworten.

    Gruß Hansestadt

  • Zitat

    Meine Frage nun, ist es möglich auch rückwirkende Abrechnungen aufgrund augenscheinlicher Fehler zu korrigieren?

    Bestenfalls die letzte Abrechnung binnen 12 Monate nach Zugang.

    Zitat

    Wer hat Rat zur Vorgehensweise?

    Fachanwalt oder Mieterbund.

    Zitat

    Wieder habe ich die Abrechnung bemängelt, um Korrektur gebeten und Kopien der Belege angefordert.

    Darauf, Kopien der Belege, hast Du auch keinen Anspruch. Nur auf Einsicht in die Originalbelege beim Vermieter.

  • Hallo Hansestadt,

    Deine VMn sollte sich unbedingt professionelle Hilfe holen.

    "Es ist kein Verteilerschlüssel angegeben. Im Mietvertrag steht auch keiner."
    - Letzteres muss nicht unbedingt.

    "Strom, Wasser, Abwasser, Abfall, Gelber Sack (Tonne) scheinen nach Personenzahl umgelegt zu werden."
    - "scheinen"... aber nix ist angegeben?

    "Bei den Positionen Straßenreinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Winterdienst ist alles unklar."
    - To make the long story short: Ich würde der BKAbr. widersprechen mit der Begründung, dass sie den gestzlichen Anforderungen nicht entspricht.

    "Das Haus hat 2 Eingänge mit je 6 Wohnungen, die alle gleich groß sind.
    In der Abrechnung steht als Vermerk: Eingang A = 10 Pers. Eingang B = 10 Pers.
    Zumindest weiß ich, dass in meinem Eingang 2 Wohnungen eigene Wasserzähler haben, von VM eingebaut. Es betrifft 5 Personen. Scheinbar sind diese aber in die Gesamtberechnung eingeflossen. Niemand hat jemals deren Wasserstand abgelesen, so dass auch nicht separat aus einer Gesamtsumme rausgerechnet werden kann. Dies sagte mir heute der betreffende Nachbar.
    Es wohnt seit Dez. 2013 1 Person mehr hier. Diese wurde nicht berücksichtigt."
    - Also ist offensichtliche keine gesetzeskondome BKAbr. vorhanden. Ich würde mir auch überlegen, die mtl. Vorauszahlungen einzustellen, wenn ich nach Anmahnung weiterhin keine korrekte Abrechnung erhalten werde.

    "Meine VM ist eine alte Dame von über 90 J., die das alles selber macht, bzw. inkompetente Helfer hat."
    - Ehre wem Ehre gebührt, aber das ändert nichts dara, dass sie sich kompetente Hilfe besorgen sollte.

    "ist es möglich auch rückwirkende Abrechnungen aufgrund augenscheinlicher Fehler zu korrigieren?"
    - Ja, wenn die Abrechnungszeitraumenden weniger als 12 Monate zurückliegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (24. März 2014 um 18:40)

  • @ Berny
    ja, ich weiß jetzt, dass BGB gilt, wenn kein Verteilerschlüssel angegeben ist.
    Nein, in der Abrechnung steht auch kein Verteilerschlüssel.

    @ Erfarener Benutzer
    Anwalt und Mieterbund ist mir zu teuer. Kann ich beim Amtsgericht nicht auch selber klagen? Es besteht doch kein Anwaltszwang.

    Gruß Hansestadt

  • Ich erwarte eine korrekte Abrechnung, habe xmal diese angefordert. Was soll ich denn sonst machen? Formal und inhaltlich ist die Abrechnung falsch. Nichts ist nachvollziehbar.
    Mietverein und Anwälte machen nichts anderes, als das, was ich schon gemacht habe. Wäre eine Zahlungsverweigerung ein Kündigungsgrund von seiten VM?

    Gruß Hansestadt

  • Was soll ich denn sonst machen? Formal und inhaltlich ist die Abrechnung falsch.


    Warten bis sie verfristet ist.

    Zitat

    Wäre eine Zahlungsverweigerung ein Kündigungsgrund von seiten VM?

    Nein.

  • Zitat

    Warten bis sie verfristet ist.

    Hier liegt ein Gedankenfehler vor, denn so einfach geht das nicht. Die Mieter erhalten ja regelmäßig die Abrechnungen, also tritt auch keine Verfristung ein.

    Hansestadt

    In solch einem Fall würde ich mir die Mühe machen und eine korrekte Abrechnung anhand der ungültigen erstellen. Ergibt sich eine Nachzahlung würde ich die mit dem Hinweis auf die Korrektur überweisen. Wäre aber ein Guthaben für mich, würde ich Klage bei Gericht einreichen. Aber erst dann, wenn der Betrag von mir mit Euro und Cent beziffert werden kann.

    Eine Klage mit dem Grund, dass meine Vermieterin die Betriebskostenabrechnung nicht korrekt vornimmt, wird am Gericht mit einem müden Lächeln zur Kenntnis genommen, mehr passiert nicht!


    Klar, dass ein Anwalt erst einmal Geld kostet, aber vielleicht besteht ja die Möglichkeit, sich einen Beratungsschein bei Gericht zu holen. Dann kostet der Spaß nur 10,- Euro.

    Wichtig!

    Jede Betriebskostenabrechnung kann nur innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt bemängelt werden, danach ist kein Widerspruch mehr möglich:

    Nebenkostenabrechnung: Fristen für Mieter und Vermieter

  • Bist du bitte so nett und erklärst, was das bedeutet. Wir bekommen alle 6 Monate eine Betriebskosten Abrechnung.

    Alle 6 Monate? Das ist schon mal falsch. Der VM muß über einen Zeitraum von 12 Monate abrechnen.

    Verfristet bedeutet, wenn Dir nach Ablauf von 12 Monaten, nach Ende des 12monatigen Abrechnungszeitraumes, keine korrekte Abrechnung zugegangen ist hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung.

    Sofern er die Verspätung nicht zu verschulden hat.

    Ein Guthaben dagegen muß er dennoch erstatten.

    Nachzulesen http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html im Abs. 3

    Da die Abrechnung formell falsch ist, schon allein wegen dem Abrechnungszeitraum von nur 6 Monaten, gilt sie als nicht erstellt. Und Du als Mieter bist nicht verpflichtet den Vermieter darauf hinzuweisen das die Abrechnung falsch/unwirksam ist.

    Kannst Du die Abrechnung einscannen und als Bild hochladen?

  • Ich hoffe, das klappt.
    Wie gesagt, im Mietvertrag gibt es keinen Verteilerschlüssel.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Gruß Hansestadt

  • Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    und hier Jan- Juli 2013

    Was mich außerdem sehr stutzig macht, ist die Tatsache, dass es 1 Haus gibt mit 2 Eingängen je 6 Wohnungen und unterschiedlicher Anzahl von Mietern. Ein Grundsteuer Bescheid gilt doch für 1 ganzes Haus, oder?

    Gruß Hansestadt

  • Zitat

    Alle 6 Monate? Das ist schon mal falsch. Der VM muß über einen Zeitraum von 12 Monate abrechnen.


    Nicht ganz richtig. Die Abrechnung sollte über einen Zeitraum von 12 Monaten gemacht werden, es sind aber auch kürzere möglich, aber keine längeren.

  • Da dies keine Abrechnung ist, die den Vorschriften entspricht, ist sie auch nicht zur Zahlung fällig. Ob der Grundsteuerbescheid für das ganze Haus gilt (2 Hausnummern, oder nur eine?) oder nicht, könnte ich nur in meiner Kristallkugel erkennen. Aber die ist derzeit zur Inspektion.

  • Fehler 1: Abrechnungszeitraum 6 statt 12 Monate Sorry, kein Fehler. Siehe Post #13

    Fehler 2: keine Angabe der Gesamtkosten und der Gesamtwohnfläche des Hauses

    Fehler 3: keine, außer bei Wasser, Müll und Treppenhausbeleuchtung, Angabe des Verteiler-/Umlageschlüssels.

    Die Umlage nach Personen müßte zudem ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein. Sonst muß, wenn nach Verbrauch nicht möglich, nach Wohnfläche abgerechnet werden.

    Die Angabe des Nutzungs-/Mietzeitzeitraumes fehlt übrigens auch.

    Die Grundsteuer wird jährlich erhoben, aber nicht zwingend jedes Jahr einer er-/zugestellt.

    Meine Gemeinde z. B. schickt nur einen Bescheid zu wenn sich Grundsteuer ändert. So ist es also das ich in 11 Jahren nur 4 Bescheide bekommen habe.

    Frage am Rande, das Wohnobjekt ist doch in Deutschland? Nicht das wir uns hier die Köppe heiß diskutieren und es geht gar nicht um deutsches Mietrecht.

    2 Mal editiert, zuletzt von anitari (25. März 2014 um 10:55)

  • ja, natürlich ist das Mietobjekt in DE, in einer Hansestadt:)
    Die Abrechnung ist eindeutig in mehreren Punkten falsch. Das wollte ich bestätigt haben. Danke.
    Also werde ich NICHT zahlen, selbst, wenn ich Belege bekommen sollte. Dann ist immer noch der Verteilerschlüssel FALSCH, da nichts im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn sie aber immer nach demselben Verteilerschlüssel über Jahre hinweg abgerechnet hat, Mieter das auch ohne Beanstandung bezahlten, gilt das dann als "angenommen" bzw. akzeptiert durch die Mieter?
    Ich war scheinbar immer die einzige, die beanstandet hat und dummerweise die RG 1. Halbjahr auch bezahlt, weil in der Materie unwissend. Frage ist noch, wäre eine Abrechnung nach qm grundsätzlich günstiger? Jede Whg hat 65qm. Hat VM nicht die günstigste Variante zu wählen? Wenn ich jetzt ein Faß aufmache, sollte wenigstens eine für mich bessere Variante rumkommen.

    Sie wird ja etwas tun, wenn ich nicht bezahle....

    Gruß Hansestadt

    Einmal editiert, zuletzt von Hansestadt (25. März 2014 um 11:19)

  • Zitat

    Frage ist noch, wäre eine Abrechnung nach qm grundsätzlich günstiger?

    Für den Vermieter auf jeden Fall. Spart er sich doch die umständliche Rechnerei wann wie viele Personen in welcher Wohnung gewohnt haben.

    Zitat

    Hat VM nicht die günstigste Variante zu wählen?

    Die günstigste Variante gibt es nicht. Es wird immer den einen oder anderen Mieter geben der sich benachteiligt fühlt.

    Aber wie ich schon schrieb, ist der Schlüssel Personenzahl nicht ausdrücklich vereinbart und eine Abrechnung nach Verbrauch/Verursachung nicht möglich, muß der VM nach der Wohnfläche abrechnen.

    Zitat

    Wenn sie aber immer nach demselben Verteilerschlüssel über Jahre hinweg abgerechnet hat, Mieter das auch ohne Beanstandung bezahlten, gilt das dann als "angenommen" bzw. akzeptiert durch die Mieter?

    Gut möglich. Kann ich jetzt aber nicht mit Sicherheit sagen.

  • [QUOTE=Hansestadt:

    'Dann ist immer noch der Verteilerschlüssel FALSCH, da nichts im Mietvertrag vereinbart ist.'
    - Vorsicht! Der VS muss nicht zwingend im MV vereinbart sein. Die mietflächenanteilige Verteilung ist nur dann vorgeschrieben, wenn keine geeigneten Messgeräte vorhanden sind.
    [Bei meinem MFH werden die Einzelposten bspw. so verteilt:
    Allgemeinstrom, Müllabfuhr und Gartennutzung nach Nutzern,
    Heizkosten, Warmwasserbereitung, Kalt- + Warmwasserverbrauch, Abwasser individuell nach Berechnung bzw. Messgeräten,
    Regenabwasser, Grundsteuer, Strassenreinigung, Gebäude- und Haftpflichtversicherung mietflächenanteilmässig. Das würde jeder gerichtlichen Überprüfung standhalten.]

    "Wenn sie aber immer nach demselben Verteilerschlüssel über Jahre hinweg abgerechnet hat, Mieter das auch ohne Beanstandung bezahlten, gilt das dann als "angenommen" bzw. akzeptiert durch die Mieter?"
    - "Gewohnheitsrecht" ist nicht...

    "wäre eine Abrechnung nach qm grundsätzlich günstiger?"
    - Den Gesetzgeber interessiert nicht, was für wen günstiger ist.
    - Das war's für jetzt. Muss nämlich zu meinem MFH und renovieren, damit wir ab 1.4. wieder neu vermieten können...:)

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