Beiträge von anitari

    Ok, vielen dank schoneinmal Berny..
    Wenn nur der Vertragspartner diesen Kündigen kann, in wie weit bin ich an diesen Vertrag gebunden?
    Hab ich überhaupt irgendwelche Rechtsverbindlichepflichten durch diesen Vertrag ?

    Dazu müßte man den Vertrag genau kennen.

    Scann ihn ein und lade ihn als Bild hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Welcher Vermieter ist denn so blö* und knebelt sich selbst???

    Habe ich Petra so ähnlich an anderer Stelle auch schon geschrieben.

    Hallo Petra,

    mit dem Passus im Vertrag

    Zitat

    im Vertrag steht der Passus: Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen."

    hat sich der Dödel von Vermieter jede Möglichkeit genommen Dir fristgerecht zu kündigen und jetzt sucht man vermutlich krampfhaft nach Gründen für eine fristlose Kündigung.

    Ich glaube mich zu erinnern das da noch was mit Verkauf war:confused:


    Ich habe irgendwo gelesen, dass man die kompletten Nebenkosten die man im Abrechnungsjahr gezahlt hat zurückverlangen kann, wenn der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung erstellt. Stimmt das?
    Was wäre jetzt das Beste vorgehen?
    Schreibe ich selber den Vermieter und setze ihm eine frist von 2 Wochen, inder er die Abrechnung machen soll.
    Oder geh ich lieber direkt zum Anwalt?

    Danke schon mal für eure Hilfe

    Stimmt. Aber nur, wie in Deinem Fall, nach Ende des Mietverhältnisses.

    Anwalt ist erst mal nicht nötig.

    - Vermieter nachweisbar anschreiben und die Abrechnung unter Fristsetzung fordern.

    - Läßt er die Frist fruchtlos verstreichen, Mahnbescheid über die kompletten Vorauszahlungen des entsprechenden Abrechnungszeitraumes zurückfordern.

    Aber, falls er sie zurückzahlen sollte, nicht "verpulvern" denn der Vermieter könnte im E-Fall noch während eines Prozesses die Abrechnung nachreichen.

    Zitat

    Was mache ich wenn dieser sich mit der Vermieterin im Einvernehmen doch auf den 1. Mai einigt.

    Kannst Du machen nix - mußt Du kucken zu.

    Zitat

    War dann meine Mühe umsonst oder kann ich mich soweit absichern wenn ich ihr jemanden potentiell ab April vermittle die Miete für April nicht mehr zahlen muss?

    Ja - nein

    Normalerweise wird die Wohnung bei Mietende vom aus ziehenden Mieter an den Vermieter übergeben und dabei ein Übergabeprotokoll mit u. a. allen Zählerständen angefertigt.

    Hierfür einen Termin mit dem Vermieter zu vereinbaren ist Sache des aus ziehenden Mieters.

    Dem neuen Mieter wird die Wohnung dann vom Vermieter übergeben.

    Warum dieses eigentlich normale Prozedere hier umgangen wurde ist mir schleierhaft.

    Das der Vermieter die Kündigung erst nach dem 3. Werktag im Januar erhalten hat ändert nichts an ihrer Wirksamkeit, nur am Vertragsende.

    Mit einem Gesetzestext kann ich im Moment leider nicht dienen. Aber da kommen bestimmt noch Antworten zu.

    Wichtig, um Himmelswillen keine neue Kündigung einreichen!

    Doch was gefunden;)

    Zugang außerhalb der drei-tägigen Karenzzeit

    Für den Fall, dass die Kündigung nicht mehr innerhalb der Karenzzeit zugeht, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Kündigungserklärung zur Folge. Es bedeutet lediglich, dass das Mietverhältnis erst einen Monat später beendet werden kann als ursprünglich in der Kündigung angegeben worden ist (Siehe: LG Köln ZMR 1992,343). Der Kündigungstermin wird gemäß § 140 BGB umgedeutet in eine Kündigung, die zum nächst möglichen Termin wirksam wird (Siehe: OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 377).

    Quelle https://www.mietrecht.de/kuendigung/kue…sfrist-wohnung/

    Ähem... 11% + 11% machen bei mir 23,21%, nicht 33%...:confused:

    Ähem lieber Berny, wie schon geschrieben, die Umlage von 11 % der Modersierungskosten kann für einzelne Mieter durchaus mehr als eine Mieterhöhung von 33 oder mehr % bedeuten.

    Endrik

    Bitte mal den genauen Wortlaut des Mieterhöhrunverlanges oder das Schreiben einscannen und als Bild hochladen.

    Zitat

    Ist es überhaupt rechtens bei modernisierungsmaßnahmen überhaupt mehr als 11% Mieterhöhung zu vérlangen?

    Hier liegt ein Missverständnis vor.

    Der Vermieter kann 11 % der Modernisierungskosten als Mieterhöhung Umlagen.

    Das kann für Mieter u. U. mehr als 11 % der derzeitigen Kaltmiete sein.

    Zitat

    das kann man auch Online machen oder?


    Kann man sicher. Es gibt div. Anwaltsseiten die so was anbieten.

    Zitat

    und das geht auch schnell, hat das jemand schon gemacht?

    Weiß ich und nein. Ich bevorzuge persönliche Beratung.

    Der Vermieter hat kein Recht Schlüssel zur Wohnungstür zurückzubehalten bzw. muß er dem Mieter alle Schlüssel aushändigen.

    Was ja nun bei einer Systemschließanlage, da es ja einen Generalschlüssel gibt, schon von der Logik her nicht geht.

    Zitat

    Außerdem steht in meinem Mietvertragin einer Klausel, das ich keine Veränderungen an der Schließanlage durchführen darf (Zentralschließanlage) und in einer anderen Klausel steht, dass der Vermieter bei Gefahr berächtigt wäre (bei Tag und Nacht) meine Wohnung zu betreten. Sind diese Klauseln überhaupt Wirksam?

    Nein

    Zitat

    Jetzt nach ca. 6 Monaten, hat der Hausmeister mich angerufen und gefragt, ob ich mein Schließzylinder gewechselt hätte. Er wollte anscheinend (OHNE MEIN WISSEN!!! ) als ich gerade an der Uni war, in meine Wohnung, da es Probleme mit der Klingeleinrichtung im ganzen Gebäude gab und ht wohl dabei gemerkt das sein Schlüssel nicht mehr in meine Wohnung passt.
    Er meinte am Telefon dann zu mir, das ich das nicht dürfte, dass er ja im Notfall (Wasserschäden, Brand, usw...) in meine Wohnung müsste usw.

    Der Hausmeister hat gar nichts zu melden.

    Hier rechtliche Grundlagen dazu

    Urteil > 217 C 483/93 | AG K

    Nein das tun wir nicht, aber 3 Monatsmieten entsprechen ca 1200 € und wenn wir fristlos raus kommen. Da es diesen Vorfall gab wäre das natürlich am besten. Ich denke aber dass das ohne Gerichtsverfahren nicht so passieren wird

    Typischer Fall von

    ich suche krampfhaft einen Grund vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen

    Wir wollten zum Verbraucherschutz gehen.
    Die Anwälte dort sollten sich doch damit auskennen oder?

    Ach du Sch...

    Dann könnt Ihr auch zu einem Anwalt von Tacker-Tucker-Land gehen.

    Zumal der Verbraucherschutz in Sachen Mietrecht gar nicht beraten darf.


    Muss ich bei der Kündigung was wichtiges beachten?

    Ja, sie muß form- und fristgerecht erfolgen.

    Formgerecht = schriftlich + Originalunterschrift.

    Fristgerecht = spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats.

    Eine Mietminderung beantragt man nicht, die nimmt man vor.

    Baulärm und -schmutz können durchaus zu einer Minderung der Miete berechtigen. Genaueres sagt Dir gern ein Fachanwalt für Mietrecht.

    Achtung aber wenn diese Baumaßnahmen eine energetische Sanierung sind, dann ist in den ersten 3 Monaten eine Mietminderung unzulässig.

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