Kleintiere erlaubt?

  • Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich meines Mietvertrages. Ich wohne in einem vollmöblierten 1-Zimmer-Apartment und die Wohnungen (alles 1- und 2-Zimmer-Apartments) sind von der Stadt gefördert.
    In meinem Mietvertrag steht nun, dass die Haustierhaltung jeglicher Art ausnahmslos verboten ist. Im Internet bin ich aber darauf gestoßen, dass solche Klauseln in Mietverträgen unwirksam sind und die Kleintierhaltung immer erlaubt ist.
    Jetzt wollte ich einmal nachfragen, ob der Vermieter mir wirklich verbieten kann mir ein Kleintier zuzulegen und diese Klausel doch gültig ist, wie das ja z.B. in Studentenwohnheimen der Fall ist oder ob ich mir bedenkenlos ein Haustier anschaffen darf.

    Liebe Grüße

    BaluDerBär

  • Das kann man so nicht sagen. Auch ein pauschales Tierverbot kann gültig sein, wenn dies zum Beispiel Teil des "Vermietungsgesprächs" war, und als Individualklausel vereinbart wurde.

    Aber selbst wenn die Klausel ungültig ist: Du darfst nicht ohne weiteres ein Tier anschaffen. Du musst den Vermieter um Erlaubnis bitten. Widerspricht er mit Verweis auf das Verbot im Vertrag, würde ich erneut um Erlaubnis bitten mit Verweis auf die Ungültigkeit der Klausel. Widerspricht er immer noch, musst Du eine Zustimmungsklage anstrengen.

  • Wenn die Klausel so explizit im Mietvertrag geschrieben steht, ist diese ungültig.
    Eine generelle Haltung von Kleintieren ist immer möglich. Wie es damit in einem Wohnheim aussieht, kann ich allerdings nicht sagen.

    Wichtig ist eben das Wort Kleingetier. Hamster, Let's dance-Mäuse, Vögel und sonstiges Kleingetier in Aquarien, so in etwa.
    Da dürfen Sie halten, auch ohne Erlaubnis.

  • Aber selbst wenn die Klausel ungültig ist: Du darfst nicht ohne weiteres ein Tier anschaffen. Du musst den Vermieter um Erlaubnis bitten. Widerspricht er mit Verweis auf das Verbot im Vertrag, würde ich erneut um Erlaubnis bitten mit Verweis auf die Ungültigkeit der Klausel. Widerspricht er immer noch, musst Du eine Zustimmungsklage anstrengen.

    Bei Kleintieren muss der Mieter nicht einmal nachfragen. Die kann er sich auch so halten.

    Es stellt sich hier aber tatsächlich die Frage, ob es sich um ein Wohnheim handelt.

    Ist es "nur" öffentlich geförderter Wohnraum, greifen hinsichtlich Tierhaltung die gleichen Bestimmungen, wie beim freifinanzierten Wohnraum.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • BaluDerBär,
    an welche Tierart dachtest Du denn?

    Ich hoffe es gibt beim Haustierwunsch keinen Bezug zum User-Namen...

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich meine Kleintiere umfasst alles, was in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden kann. Goldfische, Ratten, Hamster und Kaninchen darf jeder Mieter ohne weitere Nachfrage beim Vermieter halten. Unzulässig sind generelle Halteverbote für Katzen und Hunde, aber man muss sich dann auf die Gegebenheiten, Vermieterbedenken und Co. einlassen bzw. diese beachten. Gegen eine Katze habe ich noch nie gehört, dass es da zu Problemen kommt.

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
    Also ich hab dabei an zwei Wellensittiche gedacht, die ja eindeutig unter Kleintiere fallen.
    Dass das ganze ein Wohnheim ist wäre mir neu. Das müsste ja dann auch irgendwo stehen oder?
    Im Mietvertrag ist nur die Rede von durch die Stadt gefördertem Wohnraum, wo man eben nur mit Wohnberechtigungsschein (oder wie sich das nennt :D) leben darf und das ganze nennt sich auch nicht Wohnheim, sondern einfach Apartment-Haus. Hier wohnt alles von Student bis Rentner.
    Aber ich werde mich mal erkundigen, ob das als Wohnheim betrachtet wird.

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