Schornsteinfegerkosten nach Erneuerung der Heizung umlagefähig?

  • Hallo,
    ich habe in meinem Miethaus eine neue Brennwertheizung einbauen lassen. Da diese vom Schornsteinfeger abgenommen werden musste, sind da Kosten angefallen (wg. Emmissionsmessung, etc.). Jetzt die Frage: Normalerweise kann man die Schornsteinfegerkosten ja als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Geht das hier jetzt auch? Oder muss ich als Eigentümer die Kosten allein tragen?

  • Zitat

    Oder muss ich als Eigentümer die Kosten allein tragen?

    Umlagefähig sind nur alle regelmäßig wiederkehrenden Kosten. Da diese Abnahme eine einmalige Tätigkeit ist, kommt hier auch keine Umlage auf den Mieter in Frage.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die jährliche, vorgeschriebene, Emissionsmessung ist umlegbar. Sofern vertraglich vereinbart.


    Wird ja sowieso über die Heizkostenabrechnung umgelegt...

  • Auch Vermieter haben gewisse finanzielle Verpflichtungen einzuhalten....Ist halt nicht immer nur eine Goldgrube Eigentum zu haben.

    Da werden Sie wohl bald auf den Index der Mieterfeindlichkeit stehen.

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