Wenn du einen alternativen Lösungsvorschlag als Werbung auffasst, dann kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Aber solange ich damit dem Fragesteller helfen konnte ist das für mich in Ordnung. ![]()
Beiträge von Sternchen239
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Hallo,
leider kannst du da erst mal nichts machen, da der Vermieter noch im Recht ist. Wie bereits erwähnt darf die Mietkaution bis zu 6 Monate, nach Übergabe des Mietobjektes einbehalten werden. Dies macht auch Sinn, denn die Mietkaution fungiert als Schutz für den Vermieter und damit dieser genügend Zeit hat das Mietobjekt auf mögliche entstandene Mängel und Schäden zu überprüfen, muss er die Kaution nicht direkt zurück zahlen.
Ich würde dir raten dich erst mal schriftlich beim Vermieter zu melden, vielleicht kannst du so mit im kooperieren,dass du deine Kaution in Balde zurück bekommst. Solltest du die Kaution jedoch nicht nach Ablauf der 6 Monate zurück erhalten, solltest du dich an einen Anwalt wenden, da dann ein Zivilrechtsfall vorliegt.
Du scheinst ja kein Langzeitmieter zu sein und deswegen würde ich dir empfehlen eine Kautionsbürgschaft abzuschließen. Das ist eine Versicherung für Mietkautionen, so sparst du eine Menge Geld und hast auch nie Stress mit dem Vermieter, da dieser seine Anliegen mit der Versicherung klärt.
Für Langzeitmieter ist solch eine Versicherung nicht grade rentabel, da man monatliche Beträge an die Versicherung zahlen muss, diese sind zwar klein und stehen in keinem Verglich zu der sonst zu zahlenden Kaution, summieren sich jedoch über die Jahre. Wechselt man jedoch häufiger seine Wohnung, oder sein Haus ist solch eine Versicherung sehr praktisch, da man eine menge Geld einspart, welches man zu diesem Zeitpunkt besser in den Umzug investieren kann. Des weiteren muss man seiner Kaution nicht hinter her laufen, da man ja keine hinterlegt hat.Wenn du Intresse hast kannst du ja mal hier rein schauen: ( Quelle: https://kautionsfrei.de/kautionsbuergschaft/so-funktionierts )
Auf der anderen Seite hast du, solltest du eine Kautionsbürgschaft abschließen, dauerhafte Nebenkosten. Zahlt man die Kaution direkt zu Beginn des Mietverhältnisses hat man dies nicht.
Hier hast du noch einmal eine Gesamtübersicht über die Vor- und Nachteile einer solchen Bürgschaft und für wen diese rentabel ist. (Quelle: Alternative zur Mietkaution: Die Kautionsb )
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
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Ich muss allerdings sagen, dass ich solch ein Verhalten auch von einem Bekannten kenne...
Hier hing aber eine Versicherung gegen Mietausfall etc. drin, sowas wie das hier....
Und die haben Mega Druck gemacht und Leute vorbei geschickt...
Gut das du ne neue Wohnung hast... und da die Wohnung ja vom Amt bezahlt wird, würde ich definitiv auch dort mal nach Unterstützung fragen
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Da musst du wohl oder übel durch....
Aber Kopf hoch, dass sollte dann der letzte Kontakt mit denen gewesen sein...
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Ich verstehe das nicht:
Du fragst hier tausendfach nach ob du auf der Straße sitzt und oder wie du dann durch Zahlung am letzten Tag die Kündigung umgehen kannst:
Wieso zahlst du denn keine Miete??? Wer keine Miete zahlt hat kein Anspruch auf ein Dach überm Kopf, Strom etc. ....
Also guck das du zahlst und du musst dir keine Gedanken mehr machen, wie du deinen Vermieter in den Ruin treibst und am besten dabei wegkommst...
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Sofort zum Anwalt: Wie schon geschehen....
Was sagt der Anwalt denn dazu?
Es müsste doch im Mietvertrag geregelt sein welche und wieviele Personen die Wohnung "bewohnen"....
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Hi Oli,
wie bereits gesagt, ist Rechtsberatung hier verboten.
ICH würde den VM schriftlich bitten, innerhalb einer angemessenen Frist das Guthaben zu erstaten, da es offensichtlich bei der Rückgabe der Mietsache keine versteckten Mängel gab.
Siehe auch [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]Genau so.....!!!!
Da hat der alte Vermieter nur jemanden gesucht, um die Kosten abzuwelzen....
Sowas muss man sich nicht gefallen lassen....
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Ich finde das hat schon was mit Mietrecht zutun!!!!
Ich denke auch, es ist vollkommen egal, solange zum Ende eures Mietverhältnisses was gleichwertiges in der Wohnung stehen bleibt!
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Hey Möhre,
Ich wurde hier auch schon böse angegangen...
Einfach drüber hinweg sehen....
Du musst ein Kautionssparbuch anlegen und dem Vermieter geben, oder du machst es andersrum und schließt ne Kautionsbürgschaft ab und gibts dem Vermieter den Versicherungsschein bzw. die Bestätigung der Bürgschaft....
Ich weiß auch nicht wieso hier alle so tun als wärst du doof, wenn man sich damit nicht auskennt und hier hilfe sucht (wofür Foren ja da sind), dann sollte man diese auch bekommen, wenn die Frage nicht all zu abwägig ist....
Naja, Dir dann noch viel Erfolg...
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Falls die Mängel zu groß sein sollten würde ich auf jeden fall gerichtlich vorgehen. Ansonsten kannst du nur auf einverständnis des Vermieters hoffen
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Ich kenne mich mit deinem Problem zwar nicht so gut aus aber ich habe einen sehr interessanten Artikel gefunden zum Thema Beschädigung oder Abnutzung ( nur um den Unterschied zu verstehen):Aus der Wohnung ausziehen - Beschdigung oder Abnutzung? - Geld - sueddeutsche.de. Da deine Mackel erheblich groß sind würde ich nämlich auf jeden fall dagegen angehen.
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Ich glaube dagegen kann man nichts machen.. Entweder du findest dich damit ab oder nicht deine Sache
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Auch wenn es an der falschen Stelle ist kann man dennoch normal antworten denke ich .. Also soweit ich weiß muss man alles immer schriftlich machen was mit einer Mietern zu tun hat. Das ist für das rechtliche
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Also da würde ich auf jeden fall gegen angehen. Ich möchte auch nicht mit einem Ameisenhaufen zusammen leben
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Ich kenne mich damit zwar auch nicht so gut aus aber davon habe ich auch mal gehört. Aber am besten fragst du mal einen Anwalt oder recherchierst im Internet.
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Also eigentlich müsste sowas doch gehen.. Kann ich mir nicht vorstellen das der da dicht macht.. Immerhin gibt es doch keinen der soetwas über sich ergehen lassen möchte
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ich würde niemals nur einen mündlichen Vertrag abschließen. Sowas geht über die Jahre total verloren und führt nur zu stress. Keiner kann irgendwelche Abmachungen nachweisen und du kannst ganz schnell über den Tisch gezogen werden
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Normalerweise kann man das glaub ich nicht aber nach deinen Beschreibungen kann hört sich das nach einem Sonderfall an. Ich würde deinen Mieter auf jedn fall erstmal freundlich darauf ansprechen, denn mit solchen Mängeln möchte ja keiner leben. Wenn er darauf nciht eingehen sollte kannst du immernoch mit einem Anwalt an die Sache gehen
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