Mietminderung wg. weniger Licht in Küche nach baulichen Veränderungen der Nachbarn?

  • Hallo :)
    Wir sind schon so einige Male in's Fettnäpfchen getreten, da in Sachen Mietrecht ein logischer, gesunder Menschenverstand nicht hilft, daher erhoffe ich mir hier etwas Hilfe.
    Meine Mutter hat ein Haus vor ca. zwei Jahren vermietet an das wir vor gut 10 Jahren angebaut haben (mit Teileigentumsübertragung). Das Küchenfenster des vermieteten Hauses richtet sich direkt auf unsere Terrasse und unseren Eingangsbereich. Da sich unsere Lebensumstände geändert haben, ist es uns mittlerweile sehr unangenehm, dass die Nachbarn jeden Schritt von uns durch dieses Fenster beobachten können und so haben wir im Mai einen Zaun gebaut.
    Jetzt fürchtet meine Mutter, wenn der Zaun nicht wieder wegkommt oder die Mieter ein weiteres Fenster in ihre Küche bekommen, können diese die Miete kürzen.
    Ist das so?
    Anbei Bilder die es hoffentlich etwas verständlicher machen...

    Im Voraus bedanke ich mich für hilfreiche Äußerungen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

    die Tante von nebenan

  • Ich würde jetzt mal sagen, dass das OK ist...

    Der Lichteinfall ist jua noch von mind. 2 Seiten garantiert.....

    Aber mal ehrlich, da hätte man auch was schöneres in Absprache mit den Mietern machen können....

    Das sieht wirklich aus wie die Wiederauflage der Berliner Mauer...

  • Mir bleibt da auch nur ein Kopfschütteln. Ich würde mir das als Mieter nicht bieten lassen und die Miete kürzen. Hier liegt eine nicht geringe Beeinträchtigung des Wohnwertes dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (28. Juni 2012 um 11:57)

  • Ich gebe ja zu, dass es schöneres gibt aber für so schöne Zaunelemente oder ähnliches fehlt uns halt im Moment das nötige Kleingeld.
    Da wir nunmehr seit 9 Monaten Nachwuchs haben, möchten wir aber auf unserer Terrasse auch unsere Privatssphäre haben.
    Grundsätzlich geht es hier aber nicht um die Frage des Geschmacks sondern ob die Mieter meiner Mutter unter diesen Umständen das Recht haben, die Miete zu kürzen

  • ob sie das Recht haben oder nicht, entscheidet am Schluss das L.. der Richter ... wo kein Kläger da kein Richter.
    Sollten die Mieter eine Mietminderung geltend machen, wäre eine andere Lösung zu suchen. Solange nicht, seien Sie froh.
    Die Frage ob diese gerechtfertigt wäre, kann nicht 100 Prozent beantwortet werden. Aber ich würde keine schlafenden Hunde wecken.

    Auch ist die Mietminderung ja nicht sofort möglich, sondern der Vermieter muss erst mit Fristsetzung aufgefordert werden den Mangel zu beheben. Erst wenn er dies nicht tut, kann eine Mietminderung gefordert werden.

  • Auch ist die Mietminderung ja nicht sofort möglich, sondern der Vermieter muss erst mit Fristsetzung aufgefordert werden den Mangel zu beheben. Erst wenn er dies nicht tut, kann eine Mietminderung gefordert werden.

    Das stimmt so nicht nach §536 BGB, mit Eintritt des Mangels entsteht das Minderungsrecht. Der Mieter muss den Mangel allerdings anzeigen.

    Zur eigentlichen Frage:
    Der Mieter könnte hier u.U. tatsächlich mindern, Richter würden vermutlich ähnlich reagieren, wie die Kommtentare hier... Sie wären dann Schadensersatzpflichtig gegenüber dem Vermieter, da Sie verantwortlich für den Mangel sind.

    Der Mieter könnte aber auch von Ihnen u.U. den Rückbau des Zauns verlangen.

    Sollte sich der Mieter also gegen den Zaun wehren wollen hätten Sie in der Tat Schwierigkeiten.

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

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