Hallo mietrecht.de Forum,
ich bin ende Dezember aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe die Kaution vollständig zurück erhalten, nach einer gemeinsamen Begehung mit dem Vermieter.
Mitte des Jahres (jetzt) kommt die NK-Abrechnung. Nun habe ich ein Guthaben darauf. Der Vermieter möchte den Betrag nun behalten mit der Begründung das die Armaturen der Dusch-Badewanne verkalkt war, das hat er bei der Begehung nicht richtig gesehen da im Bad kein Licht mehr war. Er habe die Badewanne und Armaturen getauscht (über 700€). Und ein Untertisch Boiler in der Küche sei verrostet und mußte aus getauscht werden. Der Boiler ist 3 Jahre alt, ich selber hatte diesen nicht benutzt und hatte den in einem Schrank 3 Jahre gelagert.
Meine Frage hat der Vermieter das Ret das einzubehalten? Muß er mir einen Nachweis der Schäden beibringen?
Die Badewanne und Armaturen waren von anno 197x. Und Kalk ist meiner Meinung nach eine Verschmutzung kein Schaden. Ein Boiler besteht aus Plastik und Kupfer, wüste nicht was dort "rosten" könnte.
Danke und Grüße Oli