Rückgabe der Kaution - Rechte aus Sicht des Mieters

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Mietkaution.

    Bisher habe ich jedesmal die Kaution direkt am Tag der Wohnungsübergabe in bar ausgezahlt bekommen.
    Vermutlich ist das nicht immer der Fall.

    Unsere aktuelle Wohnung haben wir dann voraussichtlich nur kurze 3 Monate bewohnt
    und die Nebenkosten im Vorraus bezahlt.

    Hat der Vermieter ein Recht dazu die Kaution trotzdem längerfristig einzubehalten?

    Mir wäre hier wichtig, dass ich die Rechtslage kenne.
    So weiß ich, ob ich hier z.b. ein Datum festlegen könnte, wo ich die Kaution zurückerhalte.

    Danke euch!

    Echt super, wie schnell hier geholfen wird :)

    linsey

  • Das längere Einbehalten der Kaution hat eigentlich den Sinn, spätere Mängel zu begleichen. Nicht alle Mängel sind schon bei der Wohnungsübergabe sichtbar, sodaß es dem Vermieter vorbehalten bleibt diese bis zu sechs Monate zurückzubehalten und darüberhinaus noch einen angemessenen Teil zur Abrechnung der Betriebskosten einzufrieren.

  • Hallo linsey78,

    "Hat der Vermieter ein Recht dazu die Kaution trotzdem längerfristig einzubehalten?"
    - Wie bereits anklang: Bie zu sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache.

    "Mir wäre hier wichtig, dass ich die Rechtslage kenne."
    - Bemühe doch mal Deinen Freund aus Oregon... https://www.google.de/#q=einbehalt+mietkaution+nach+auszug&spell=1

    "Echt super, wie schnell hier geholfen wird :)"
    - Joo, @Koli hat sich vor Freude viermal überschlagen...:eek:

  • Zitat

    Mir wäre hier wichtig, dass ich die Rechtslage kenne.

    Kannst Du hier nachlesen

    Mietrecht: Kaution, R

    Ganz unten dem Link >>> Kaution (Rückzahlung folgen.

    Zitat

    Bisher habe ich jedesmal die Kaution direkt am Tag der Wohnungsübergabe in bar ausgezahlt bekommen.

    Dann hast Du bisher jedes mal Glück gehabt.

  • Hallo,

    leider kannst du da erst mal nichts machen, da der Vermieter noch im Recht ist. Wie bereits erwähnt darf die Mietkaution bis zu 6 Monate, nach Übergabe des Mietobjektes einbehalten werden. Dies macht auch Sinn, denn die Mietkaution fungiert als Schutz für den Vermieter und damit dieser genügend Zeit hat das Mietobjekt auf mögliche entstandene Mängel und Schäden zu überprüfen, muss er die Kaution nicht direkt zurück zahlen.

    Ich würde dir raten dich erst mal schriftlich beim Vermieter zu melden, vielleicht kannst du so mit im kooperieren,dass du deine Kaution in Balde zurück bekommst. Solltest du die Kaution jedoch nicht nach Ablauf der 6 Monate zurück erhalten, solltest du dich an einen Anwalt wenden, da dann ein Zivilrechtsfall vorliegt.

    Du scheinst ja kein Langzeitmieter zu sein und deswegen würde ich dir empfehlen eine Kautionsbürgschaft abzuschließen. Das ist eine Versicherung für Mietkautionen, so sparst du eine Menge Geld und hast auch nie Stress mit dem Vermieter, da dieser seine Anliegen mit der Versicherung klärt.
    Für Langzeitmieter ist solch eine Versicherung nicht grade rentabel, da man monatliche Beträge an die Versicherung zahlen muss, diese sind zwar klein und stehen in keinem Verglich zu der sonst zu zahlenden Kaution, summieren sich jedoch über die Jahre. Wechselt man jedoch häufiger seine Wohnung, oder sein Haus ist solch eine Versicherung sehr praktisch, da man eine menge Geld einspart, welches man zu diesem Zeitpunkt besser in den Umzug investieren kann. Des weiteren muss man seiner Kaution nicht hinter her laufen, da man ja keine hinterlegt hat.

    Wenn du Intresse hast kannst du ja mal hier rein schauen: ( Quelle: https://kautionsfrei.de/kautionsbuergschaft/so-funktionierts )

    Auf der anderen Seite hast du, solltest du eine Kautionsbürgschaft abschließen, dauerhafte Nebenkosten. Zahlt man die Kaution direkt zu Beginn des Mietverhältnisses hat man dies nicht.

    Hier hast du noch einmal eine Gesamtübersicht über die Vor- und Nachteile einer solchen Bürgschaft und für wen diese rentabel ist. (Quelle: Alternative zur Mietkaution: Die Kautionsb )

    Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.

  • Wenn du einen alternativen Lösungsvorschlag als Werbung auffasst, dann kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
    Aber solange ich damit dem Fragesteller helfen konnte ist das für mich in Ordnung. :)

  • Im Prinzip ja. Aber man sollte schon darauf achten, es möglichst aufkommensneutral zu tun, z.B. Wikipedia u.ä.


    Dein Prosting konnte ich erst nach F5-drücken lesen.:eek:

  • Offensichtlich ist der Betreiber dieser Seite schon im Weihnachtsurlaub.
    Vielleicht opfert sich die Vertretung und stellt die Fehler ein.

    Man muß nur immer mal jeden Tag daran erinnern

  • Hallo,
    Für Langzeitmieter ist solch eine Versicherung nicht grade rentabel, da man monatliche Beträge an die Versicherung zahlen muss, diese sind zwar klein und stehen in keinem Verglich zu der sonst zu zahlenden Kaution, summieren sich jedoch über die Jahre. Wechselt man jedoch häufiger seine Wohnung, oder sein Haus ist solch eine Versicherung sehr praktisch, da man eine menge Geld einspart, welches man zu diesem Zeitpunkt besser in den Umzug investieren kann. Des weiteren muss man seiner Kaution nicht hinter her laufen, da man ja keine hinterlegt hat.


    ?? Kling bisschen nach Milchmädchenrechnung. Wirklich sparen tut man sicher nix. Man hat nur temporär geringeren Geldaufwand (solange alte Kaution noch nicht erstattet aber neue schon gezahlt wurde).
    Auch Kurzzeitmieter zahlen über die Zeit drauf... (Es sei denn, es ginge hier nur um einige wenige Mietverhältnisse, weil man eh' was eigenes anschaffen möchte).

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