mündlicher Mietvertrag ?

  • Hallo,
    ich habe eine Wohnung vermietet die von der ARGE bezahlt wurde. Als der Freund der Mieterin einzog wurde die Miete von ihm bezahlt.Den Mietvertrag hat er nicht unterschrieben. Jetzt sind beide in einer Nacht und Nebelaktion verschwunden. Die Mieterin bekommt Leistungen von der ARGE , die nicht pfändbar sind. Meine Frage ist , ob ein mündlicher Mietvertrag , mit dem Freund , der die Miete überwiesen hat, zustande gekommen ist und ob ich die Miete bei ihm einklagen kann.
    Ich muss die Wohnung noch abzahlen und das ist ohne die Mieteinnahmen nicht möglich.

    Danke für Antwort.
    Siju

  • Wieso mündlicher Vertrag? Du hast einen schriftlichen Mietvertrag mit der Mieterin abgeschlossen, deshalb ist sie auch nur für die Zahlung der Miete verantwortlich. Sofort Mahnbescheid beantragen, auch wenn sie Geld vom Jobcenter bekommt, das wird sich auch mal wieder ändern.

  • Mainschwimmer, hallo,
    die gute Frau hat drei kleine Kinder und ich fürchte , die wird dem Arbeitsmarkt nie zur Verfügung stehen.Leistungen der ARGE sind nicht pfändbar.Einen Rechtsstreit , bei dem nichts rauskommt , den kann ich mir auch nicht leisten.
    Ihr Freund arbeitet und deshalb sehe ich da die Möglichkeit , wenn es einen mündl. Mietvertrag gibt, an das Geld zu kommen.

    Grüße von Siju

  • Der Umstand, dass der Freund die Miete überwiesen hat, könnte Ihrem Vorteil dienen. Letztendlich wird es aber wie so oft darauf hinauslaufen, wie ein Richter diesen Umstand bewertet.

  • Zitat

    wenn es einen mündl. Mietvertrag gibt, an das Geld zu kommen.

    Frage. Wie will man sich auf einen mündlichen Vertrag berufen, wenn die Wohnung bereits per schriftlichem Mietvertrag vermietet war? Für Ansprüche aus dem Mietvertrag ist immer der Vertragspartner in der Pflicht!

  • Danke für eure Antworten.
    Die Rechtslage ist so : es gibt einen mündlichen Mietvertrag mit dem Mieter der rechtswirksam ist.
    Da der Mieter des schriftl. Mietvertrages zahlungsunfähig ist , muss der andere Mieter bezahlen.Allerdings nur die Miete , keine Nebenkosten.

    Grüße von Siju

  • Zitat

    es gibt einen mündlichen Mietvertrag mit dem Mieter der rechtswirksam ist.

    Wo hast du das denn jetzt her, gerade ausgedacht?

    Dann viel Spaß vor Gericht bei der Auslegung deiner Rechtsauffassung

  • Zitat


    Meine Frage ist , ob ein mündlicher Mietvertrag , mit dem Freund , der die Miete überwiesen hat, zustande gekommen ist und ob ich die Miete bei ihm einklagen kann.
    Siju

    Also, eine Wohnung kann nur einmal vermietet werden. Dafür gibt es einen schriftlichen Mietvertrag. Die Aufnahme einer weiteren Person in die Wohnung auf Dauer wurde duch den Vermieter geduldet.
    Damit entsteht aber nicht automatisch ein Mietvertrag, welcher Art auch immer.
    Vielmehr wäre das eine Besuchserlaubnis auf Dauer. Wer die Miete zahlt ist dabei unwesentlich.
    Für Sie gilt nach wie vor der Mietvertrag mit dem Mieter und nur dort können Sie, hoffentlich, fündig werden.
    Empfehle Ihnen einen Rechtsanwalt, damit auch der Titel für Jahre hinein noch wirksam ist und nicht der Verjährung unterliegt.


    Mietrecht: Besuche in der Wohnung

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (2. Mai 2012 um 20:21)

  • ich würde niemals nur einen mündlichen Vertrag abschließen. Sowas geht über die Jahre total verloren und führt nur zu stress. Keiner kann irgendwelche Abmachungen nachweisen und du kannst ganz schnell über den Tisch gezogen werden

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!