Hallo,
ich habe eine Wohnung vermietet die von der ARGE bezahlt wurde. Als der Freund der Mieterin einzog wurde die Miete von ihm bezahlt.Den Mietvertrag hat er nicht unterschrieben. Jetzt sind beide in einer Nacht und Nebelaktion verschwunden. Die Mieterin bekommt Leistungen von der ARGE , die nicht pfändbar sind. Meine Frage ist , ob ein mündlicher Mietvertrag , mit dem Freund , der die Miete überwiesen hat, zustande gekommen ist und ob ich die Miete bei ihm einklagen kann.
Ich muss die Wohnung noch abzahlen und das ist ohne die Mieteinnahmen nicht möglich.
Danke für Antwort.
Siju